Lohnklage und alg2 Bezug

18. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
Sunshine 2013
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 68x hilfreich)
Lohnklage und alg2 Bezug

Hallo,
Mein Arbeitsverhältniss endet Ende November. Da mir jetzt schon Teile vom Lohn fehlen wird es wohl auf eine Klage herrauslaufen. Ab Dezember oder Januar ( bin noch krank geschrieben u weiß nicht wielange) muss ich Alg1 u aufstockend alg2 beantragen.
Leider weiß ich nicht ob ich wenn die Verhandlung ist noch im alg1 bezug und alg2 bezug bin.
Darf eines der Ämter mir das Geld aif die Leistungen anrechnen wenn ich die Klage gewinnen sollte?
Im Endefkt ist es ja mein Geld was ich erarbeitet habe.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32838 Beiträge, 17253x hilfreich)

Darf eines der Ämter mir das Geld aif die Leistungen anrechnen wenn ich die Klage gewinnen sollte? Natürlich.
Im Endefkt ist es ja mein Geld was ich erarbeitet habe. Ja und? Wo genau steht im Gesetz, daß Arbeitseinkommen nicht auf die jeweiligen Leistungsansprüche angerechnet werden darf?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Sunshine 2013
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 68x hilfreich)

Arbeitseinkommen ist für mich anrechenbar wenn ich zum Lohn aufstockend alg2 bekomme. In diesem Fall ist es Geld von Juni u August was mir fehlt da hat für mich das Jobcenter kein Anrecht dran weil ich in diesem Zeitraum überhaupt keine Leistungen von denen erhaltenen habe. Es wäre was anderes wenn ich Aufstockung bekommen würde um das Jobcenter den fehlenden Lohn ausgeglichen hätte. Hat es aber nicht. Hier wird man dafür bestraft das mein sein Recht einfordert. Aber gut. Wie wird dies dann gehandhabt? In dem Monat wo es zufließt steht mir dann kein Geld zu ab dem nächsten Monat wird es dann als Vermögen gewertet oder wird es auf 6 monate aufgeteilt?

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32838 Beiträge, 17253x hilfreich)

In dem Monat wo es zufließt steht mir dann kein Geld zu ab dem nächsten Monat wird es dann als Vermögen Genau, wobei Ihnen natürlich auch die Freibeträge zustehen. Bleibt nach deren Abzug und Abzug der Krankenversicherung, die ja selbst zu tragen wäre, kein Leistungsanspruch übrig, gibt es in dem Monat nichts.
Tipp: Es dürfte legal sein, im Rahmen eines Vergleiches am Arbeitsgericht festzulegen, daß man halt nicht alles in einer Summe bekommt, sondern mehrere Raten, die sich über mehrere Monate verteilen. Und Freibeträge für Einkommen stehen Ihnen halt monatlich zu...

-- Editiert von muemmel am 18.10.2016 20:10

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
Sunshine 2013
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 68x hilfreich)

Also zu einem Vergleich wird es sicher nicht kommen es wird wohl vor die Kammer gehen mit Urteil u so. Oder meinen Sie was anderes?
Da ich an alg2 nur ca 200€ bekommen würde würde ich sozusagen einmal minus machen u ab dem Folgemonat wieder so bekommen als gäbe es das geld nicht?
Was ist mit kdu wenn ich einen Monat rausfalle? Hab mal was von gelesen da dürfen nur 56% angerechnet werden?

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#5
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Sunshine:

Zitat:
Also zu einem Vergleich wird es sicher nicht kommen es wird wohl vor die Kammer gehen mit Urteil u so.


Also dafür, dass - nach meiner rein subjektiven Schätzung - ungefähr 95% aller arbeitsgerichtlichen Verfahren mit einem Vergleich enden, frage ich mich dann schon, woher Du diese Sicherheit nimmst.

Ich könnte mir allerdings durchaus gut vorstellen, dass ein Vergleich in der von @muemmel angedachte Weise rechnerisch für Dich deutlich nachteilig wäre.

Zitat:
Da ich an alg2 nur ca 200€ bekommen würde würde ich sozusagen einmal minus machen u ab dem Folgemonat wieder so bekommen als gäbe es das geld nicht?


Korrekt. Sofern dann nicht die Vermögensfreibeträge überschritten sind.

Zitat:
Was ist mit kdu wenn ich einen Monat rausfalle? Hab mal was von gelesen da dürfen nur 56% angerechnet werden?


Auch das ist korrekt. Allerdings gilt diese Regelung nur dann, wenn die bisherige Bewilligung vollständig aufgehoben wird. Eine Teilaufhebung reicht nicht aus. Höchstrichterlich nach meinem Kenntnisstand bisher nicht geklärt ist die Frage, ob es ausreichend ist, wenn nur für einen Monat vollständig aufgehoben wird, oder ob die Gesamtbewilligung über den vollen Zeitraum aufgehoben werden muss. Ich tendiere sehr dazu anzunehmen, dass jedenfalls die unteren Gerichte sich für letzteres entscheiden werden.

Gruß,

Axel

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#6
 Von 
Sunshine 2013
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 68x hilfreich)

Also mein Anwalt schätzt es so ein das es zu keinem Vergleich kommt da der AG sich bisher auf nix etc eingelassen hat. Vergleich wäre super da ist sache vom tisch ehe ich alg2 bekomme( laut meinem Anwalt will er Ende November/ Anfang Dezember klage einreichen u meint den ersten Termin würden wir noch vor Weihnachten bekommen. )wenn man sich da einigt geht es ja nicht vor die Kammer das wäre das beste für mich.

Die Vermögensgrenze überschreite ich auf keinem Fall. Kann man Widerspruch einlegen( also können ja aber mit Aussicht auf Erfolg mein ich) wenn das Amt das Geld auf 6monate aufteilen will? Sofern es kein Vergleich wird.

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#7
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Sunshine:

Zitat:
aut meinem Anwalt will er Ende November/ Anfang Dezember klage einreichen


Warum erst so spät wenn es um Lohnansprüch für Juni und August geht? Ich hoffe, der Anwalt hat eventuelle arbeits- oder tarifvertraglich Ausschlussfristen auf dem Schirm?

Zitat:
Kann man Widerspruch einlegen( also können ja aber mit Aussicht auf Erfolg mein ich) wenn das Amt das Geld auf 6monate aufteilen will?


Selbstverständlich ja.

Gruß,

Axel

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#8
 Von 
Sunshine 2013
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 68x hilfreich)

So spät erst weil er warten will ob mein Urlaub den ich nicht nehmen kann mir ordnungsgemäß bezahlt wird. Er meint wenn das nicht der Fall ist u wir jetzt schon klagen sind es dann zwei Klagen was teuer werden kann wenn ich die PKH zurück zahlen muss so kann man alles gleich in eine Klage packen.
Die Fristen sind gewahrt der AG wurde ja in Kenntniss gesetzt es gingen schon mehrere Schreiben hin u her.

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38380 Beiträge, 13985x hilfreich)

So ein Quatsch. Es gibt das Zauberwort "Klageerweiterung."

wirdwerden

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