Lohnnachzahlung während Bezug von arbeitslosengeld. - Kürzung vom ALG?

20. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
fry202021
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnnachzahlung während Bezug von arbeitslosengeld. - Kürzung vom ALG?

Hi,

Mein alter Arbeitgeber ist etwas langsam..

Wenn man noch Geld bekommt, nachdem man ein halbes Jahr aus dem Unternehmen ausgeschieden ist und Fall 1 ALG 1 Bekommt und Fall 2 ALG2 bekommt, wird das dann angerechnet oder checkt das das Arbeitsamt, das das keine "Einnahmen" sind und von vor dem Alg Bezug ist?

Also ich meine, ob dann die ALG Leistungen gekürzt werden.

Und wie sieht das in beiden Fällen aus, wenn man bspw seine alte Konsole oder alte Sachen verkauft?

Lg

-- Editiert von fry202021 am 20.06.2022 11:48

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

das das keine "Einnahmen" sind Natürlich sind das Einnahmen - zumindest beim Alg 2 wird das angerechnet.
Und wie sieht das in beiden Fällen aus, wenn man bspw seine alte Konsole oder alte Sachen verkauft? Das ist dann die "Umverteilung von Vermögen", d. h., keine Einnahme.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.051 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.