Hi,
Mein alter Arbeitgeber ist etwas langsam..
Wenn man noch Geld bekommt, nachdem man ein halbes Jahr aus dem Unternehmen ausgeschieden ist und Fall 1 ALG 1 Bekommt und Fall 2 ALG2 bekommt, wird das dann angerechnet oder checkt das das Arbeitsamt, das das keine "Einnahmen" sind und von vor dem Alg Bezug ist?
Also ich meine, ob dann die ALG Leistungen gekürzt werden.
Und wie sieht das in beiden Fällen aus, wenn man bspw seine alte Konsole oder alte Sachen verkauft?
Lg
-- Editiert von fry202021 am 20.06.2022 11:48
Lohnnachzahlung während Bezug von arbeitslosengeld. - Kürzung vom ALG?
20. Juni 2022
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Frage vom 20. Juni 2022 | 11:47
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnnachzahlung während Bezug von arbeitslosengeld. - Kürzung vom ALG?
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#1
Antwort vom 20. Juni 2022 | 15:49
Von
Status: Unbeschreiblich (32852 Beiträge, 17255x hilfreich)
das das keine "Einnahmen" sind Natürlich sind das Einnahmen - zumindest beim Alg 2 wird das angerechnet.
Und wie sieht das in beiden Fällen aus, wenn man bspw seine alte Konsole oder alte Sachen verkauft? Das ist dann die "Umverteilung von Vermögen", d. h., keine Einnahme.
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