Folgende Situation ergibt sich für mich.
Mir wurde von der DRV eine teilweise Erwerbsminderung zugesprochen. Leistungsvermögen 3- unter 6 Std auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Mein Arbeitgeber hat mir schriftlich bestätigt, das er keinen leidensgerechten Arbeitsplatz anbieten kann. Nach dem Rentenbescheid wurde mir der Pflegegrad 2 zugesprochen. Lohnt sich für mich ein Widerspruch gegen die Entscheidung der DRV. Ich werde im August 62 Jahre alt.
Vielleicht kann man mir hier zu etwas raten wie ich mich jetzt verhalten sollte. Herzlichen Dank. LG Heike
Lohnt sich für mich ein Widerspruch?
15. April 2026
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Frage vom 15. April 2026 | 10:14
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnt sich für mich ein Widerspruch?
#1
Antwort vom 15. April 2026 | 10:21
Von
Status: Unparteiischer (9869 Beiträge, 2079x hilfreich)
Zitat :Lohnt sich für mich ein Widerspruch gegen die Entscheidung der DRV.
mit welchem Ziel?
#2
Antwort vom 15. April 2026 | 10:22
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :mit welchem Ziel?
Eine volle Erwerbsminderungsrente (Arbeitsmarktrente) zu erhalten
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#3
Antwort vom 15. April 2026 | 12:15
Von
Status: Master (4398 Beiträge, 729x hilfreich)
Zitat :Nach dem Rentenbescheid wurde mir der Pflegegrad 2 zugesprochen.
Spielt eher keine Rolle, da etliche mit PG teilweise noch voll arbeiten, je nach Arbeitsplatz. TRotzdem sollte es der DRV mitgeteilt werden.
Der AG kann keinen Arbeitsplatz mit unter 6 Stunden anbieten, wenn die Agentur für Arbeit das auch nicht kann, dann müsste es die Arbeitsmarktrente geben.
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