Hallo, die Befristung der Erwerbsminderungsrente führt bei mir zu einem erheblichen finanziellen Nachteil. Ich bekomme dadurch 30% weniger Geld, als ohne Befristung. Mein Arbeitgeber würde mir die Betriebsrente zur Erwerbsminderungsrente dazuzahlen, aber nur wenn ich kündige. Und das darf ich ja wohl nur, wenn die Erwerbsminderungsrente unbefristet ist. Bevor ich den Antrag auf volle Erwerbsminderung gestellt habe, hatte ich schon eine mittlerweile unbefristete teilweise Erwerbsminderung. Die teilweise Erwerbsminderungsrente habe ich seit 2013. Die Gründe für die Erwerbsminderung sind psychische Erkrankungen. Hätte ein Widerspruch wohl Aussicht auf Erfolg? Wäre es klug oder unklug im Widerspruch zu erwähnen, warum die unbefristete Rente wichtig für mich wäre? Ohne die Betriebsrente wird es finanziell sehr schwierig.
Gruß
Andreas
-- Editiert von Andi789 am 16.06.2019 19:43
-- Editiert von Andi789 am 16.06.2019 19:44
-- Editiert von Andi789 am 16.06.2019 19:44
-- Editiert von Andi789 am 16.06.2019 19:45
Macht es Sinn, gegen die Befristung der Erwerbsminderungsrente Einspruch zu erheben?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Es kommt darauf an, welche Befristung besteht.
Bekommen sie die sogenannte Arbeitsmarktrente, diese bleibt befristet, weil sich der Arbeitsmarkt für sie ändern kann.
Eine "normale" befristete EMR wird in der Regel nach 9 Jahren in eine Dauerrente umgewandelt.
Einer Bekannten erging es wie ihnen. Ihr Rententräger war gegen eine Dauerrente, also kam es zur Klage. Es gab mehrere Gutachten und eine Zeitlang bestand sogar die Gefahr, dass die befristete EMR nicht weiter gewährt wird, weil ein Gutachter der Meinung war, sie könnte wieder 6 Stunden und mehr arbeiten.
Ergebnis, sie bekommt weiterhin eine befristete EMR.
Es sind immer Einzelfallentscheidungen. Wie entschieden wird bleibt offen.
Oha, 9 Jahre ist ganz schön lange. Das würde bedeuten, dass ich erst nach 9 Jahren die Betriebsrente bekomme. Damit habe ich nicht gerechnet. Bei einem Bekannten von mir wurde nach 2 Jahren und nach 4 Jahren überprüft, dann auf unbefristet gestellt. Auch bei meiner teilweisen Erwerbsminderungsrente war der Zyklus immer 2 Jahre.
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Ich schrieb in der Regel, verschlechtert sich ihr Zustand kann es natürlich schon früher eine Dauerrente geben.
Sie schreiben von einer Teil EMR, wurde die in eine Arbeitsmarktrente umgewandelt, oder aufgrund ihrer Gesundheit in eine volle EMR?
Eine Arbeitsmarktrente bleibt immer befristet.
Wie ich geschrieben habe, hatte ich einen Antrag auf volle Erwerbsminderung gestellt, wegen Verschlechterung der Erkrankung. Dabei bleibt einem der Arbeitsplatz für den Fall einer Besserung erhalten. Allerdings bietet der Arbeitgeber die Betriebsrente an, unter der Bedingung, dass man kündigt. Das würde die Rente um 30% aufbessern. Aber ich würde dann den Arbeitsplatz aufgeben, was ich nicht machen kann. Zumindestens nicht während der Befristung. Dies ist ein Dilemma, weil es schwierig ist, ohne die Betriebsrente auszukommen.
Wenn die gesundheitlichen Voraussetzungen vorliegen, wird eine EM-Rente auch direkt oder bei der ersten Nachprüfung unbefristet gewährt. Aber das ist ein zu weites Feld, da kann ein Forum nicht helfen, weil das eine rein medizinische Fragestellung ist.
Gerade psychische Erkrankungen sind nicht per sé auf "lebenslang" ausgelegt, anders als, beispielsweise, die MS, die nur zu einem statistisch nicht messbaren Teil geheilt werden kann bzw deren einzelne Auswirkungen, wenn sie sich einmal verchronifiziert haben, sich normalerweise nicht mehr zurück bilden.
Sie können widersprechen, daß Recht kann Ihnen niemand nehmen - aber die oben angebrachten Gründe sind definitiv keine, die eine unbefristete Erwerbsminderungsrente auch nur annähernd in greifbare Nähe rücken lassen.
Natürlich "dürfen" Sie Ihren Job kündigen - auch das ist ein Recht, das man Ihnen nicht nehmen kann. Die finanzielle Gestaltung Ihres Lebens ohne Job ist dann allerdings natürlich nicht ein Problem der Rentenversicherung, wie auch? Vielleicht kommt die DRV nächstes Mal zu dem Schluß, daß Ihnen eine unbefristete volle Erwerbsminderungsrente zusteht, veicht auch nicht. Vielleicht kommt die DRV bei drr nächsten Überprüfung zum Schluß, daß Sie nun wieder mehr als 6 Std pro Tag arbeiten können (= keine EM-Rente mehr). Vielleicht wird weiter befristet. Vielleicht kommt die DRV nach 4 Jahren unbefristete EM-Rente auf die Idee einer Überprüfung (das behält sich die DRV nämlich ausdrücklich vor)....man weiß es nicht.
Sie stehen nun vor der Wahl, daß Sie das "Gute" nur mit dem "Schlechten" kriegen - das Lösen dieses Knotens ist allerdings Ihre Aufgabe.
Ich kann definitiv diesen Knoten nicht lösen. Das ist nicht möglich. Es ist aber leider so, dass die Gesamtsituation zu solchen unlösbaren Knoten führen kann, und deshalb ist das Ganze nicht gut gemacht. Das eigentliche Problem ist wohl die Klausel in der Betriebsrente, die kranke Menschen in einen Gewissenskonflikt treibt.
...und genau die Klausel ist für die Rentenkasse unwichtig.
Nochmals die Frage, bekommen sie evtl. die Arbeitsmarktrente? Denn diese bleibt immer befristet.
Nein, die bekomme ich nicht.
Ein Arbeitsmarktrente ist nur für Personen, die arbeitslos sind. Ich habe allerdings seit vielen Jahren eine sehr gute Stelle als Softwareentwickler.
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