Hallo liebe Community,
ich bedanke mich schon mal an diejenigen die mein vorherigen Beitrag kommentiert haben. Ihr habt mir wirklich weitergeholfen.
Nichtsdestotrotz habe ich eine Frage.
Die Sache ist, ich bin 19 Jahre alt und habe diesen Sommer erfolgreich die allgemeine Hochschulreife abgeschlossen.
Nun möchte ich im Jahr 2019 eine Ausbildung anfangen und wollte noch ein bisschen Geld dazu verdienen und habe eine Stelle bei einen örtlichen Unternehmen unterschrieben, wo ich pro Stunde 11,25€ verdiene und zwar in Vollzeit (35 Stunden die Woche). Das wäre dann ein monatliches Brutto-Einkommen von 1.575€!
Des Weiteren wohne ich mit meiner Mutter und meinen drei Geschwistern (ich bin der Älteste) in einer Wohnung und beziehen Arbeitslosengeld 2! (Wir sind eine 5-köpfige Familie)
• Miete beläuft sich bei 579,60€
• Nebenkosten belaufen sich bei 216,00€
• Heizkosten belaufen sich bei 84,00€
Nun das Problem:
Ich habe die Sachbearbeiterin meiner Mutter kontaktiert und ihr meine Situation geschildert. Ihrer Meinung nach kann ich selbstverständlich aus der Bedarfsgemeinschaft austreten, müsste aber dafür noch den fehlenden Mietanteil zahlen. Das wären in diesem Fall 175€, was ich auch verstanden habe.
Aber die Sachbearbeiterin meinte mir noch, dass aufgrund meines Einkommen ich den Regelbedarf von 332€ nicht mehr erhalte und dies halt der Familie "zurückzahlen" müsse, da ja am Ende des Monats Geld fürs Essen und etc. fehlt.
Zusammengerechnet müsste ich meiner Mutter 507€ zahlen.
Dazu würde noch mein Kindergeld-Anteil kommen, der sich bei 194€ beläuft.
Wenn ich also die Arbeit anfange, würde ich eine finanzielle Lücke von 701€ verursachen.
Meiner Meinung nach ist das sehr unrealistisch, da meine Mutter vom Jobcenter 1891€ erhält und wenn man von dem Betrag die Warmmiete ( 879€ ) abziehen, kommt ein Betrag von 1012€ heraus.
Meine Frage ist, ob es überhaupt stimmt, dass wenn ich die Bedarfsgemeinschaft verlasse und noch in der Wohnung wohne, meiner Mutter 701€ zahlen muss, weil das Jobcenter aufgrund meiner Arbeit diese Lücke nicht füllt.
Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir weiterhelfen könnt.
Mfg
Euer Watson
-- Editiert von Watson45 am 05.08.2018 23:33
Macht es Sinn aus der Bedarfsgemeinschaft auszutreten?
Ich glaub du hast da einen "Knoten" im Denken.
Als erstes: Kindergeld fällt für dich weg, solange du keine Ausbildung machst.
Wenn du aus der Bedarfsgmeinschaft herausfällst, dann wir sowohl der Regelsatz, als auch dein Wohngeldanteil nicht mehr gezahlt. Deine Mutter + Geschwister bekommen also weniger Geld, nämlich nur noch das, was sie zum Leben und wohnen benötigen.
Wenn du nun z.B: komplett ausziehen würdest, müsstest du deine Wohn- und Lebenskosten von deinem Einkommen tragen.
Wenn du nun zuhause wohnst spricht ja nix dagegen, dass du dich mit deinem Gehalt an den Wohnkosten besteiligst und auch etwas für Lebensmittel, waschen etc. abgibst. Dann gibt es auch auf Seiten deiner Mutter und deiner Geschwister keine so große Lücke. Oder war deine Rechnung, du sparst deinen kompletten Verdienst (evtl. abzgl. der Wohnkosten) für dich und deine Mutter bezahlt den Rest von dem, was sie für sich und deine Geschwister bekommt?
@Watson:
Zitat:Ihrer Meinung nach kann ich selbstverständlich aus der Bedarfsgemeinschaft austreten,
Du musst und kannst nicht aus der Bedarfsgemeinschaft "austreten", sondern Du fällst Kraft Gesetzes aus der Bedarfsgemeinschaft, weil Du über bedarfsdeckendes Einkommen verfügst.
Das heisst, der derzeitige Leistungsanspruch in Höhe von 1.891,- € reduziert sich um Deinen Regelbedarf in Höhe von 332,- € und Deinen KdU-Anteil in Höhe von 175,- € auf denn 1.384,- €. Gleichzeitig erhöht sich der Anspruch Deiner Mutter wieder um 194,- €, weil Dein Kindergeld nicht mehr gezahlt wird und somit natürlich auch nicht mehr angerechnet werden darf. Deine Mutter wird also - wenn alles korrekt läuft - 1.578,- €, also 313,- € weniger vom Jobcenter erhalten als bisher.
Hinweis am Rande: Zum einen muss die Aufnahme Deiner Erwerbstätigkeit der Familienkasse gemeldet werden, damit die Kindergeldzahlungen dann auch eingestellt werden und zum Zweiten sollte darauf geachtet werden, ob das Jobcenter dann auch daran denkt, die Kindergeldanrechnung zu entnehmen. Das wird nämlich sehr gerne mal "vergessen".
Du hast dann Deinen Verdienst in Höhe von rund 1.150,- € netto. Davon musst Du Deiner Mutter sicherlich Deinen Mietanteil in Höhe von 175,- € zahlen.
Wie Ihr den Rest regelt, also ob Deine Mutter weiterhin für Dich mit einkauft, kocht, etc. und Du ihr dafür einen Betrag x gibst, um Deinen Kostenanteil zu decken, oder ob Du von nun an Dich selbst versorgst, also selbst auf eigene Kosten einkaufst etc., ist eine reine Absprachesache zwischen Dir und Deiner Mutter und geht das Jobcenter nichts an.
Bei dieser Aprache solltet Ihr aber auch an solche Allgemeinkosten wie, Strom, Internet, Telefon, ggf. Hausratversicherung (wenn Du darin dann noch mit versichert bist) etc. denken.
Gruß,
Axel
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Zitat:Dazu würde noch mein Kindergeld-Anteil kommen, der sich bei 194€ beläuft.
Nein, der kommt nicht dazu, weil der bereits in den 332€ enthalten ist. Tatsächlich bekommt Deine Mutter also für Dich 138€ vom Jobcenter und 194€ Kindergeld
Letztlich musst Du Dich also mit 175€ an der Miete beteiligen und ansonsten für die von Dir verursachten Kosten (Essen, Kleidung, Strom, Wasser, Versicherungen usw.) komplett selbst aufkommen.
Wenn Deine Mutter diese Dinge weiter für Dich bezahlen, bzw. mitmachen soll, musst Du ihr die Kosten natürlich ersetzen. Bislang hat Deine Mutter dafür insgesamt 332€ bekommen.
Daher müsstest Du also 507€ an Deine Mutter zahlen, wenn sie weiter alle Kosten so übernimmt, wie bislang.
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