Machtlos bei Erniedrigung durch Sachbearbeiterin

9. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
MariaLucia93
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Machtlos bei Erniedrigung durch Sachbearbeiterin

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe seit ca. Einem Jahr eine neue Sachbearbeiterin, seit unserem ersten Aufeinandertreffen hatte ich den Eindruck sie könne mich nicht leiden.

Als ich mich Mai 2012 wegen Wohnung und Mutterschutzes das erste mal Hilfesuchend an das zuständige Jobcenter Wand, bekam ich einen Sachbearbeiter zugeteilt, der ebenso äußerst unfreundlich mit beleidigendem und herablassendem Unterton mit mir sprach , als wäre ich nicht ganz richtig und schwer von Begriff, ich ging davon aus dass er einen schweren Tag hatte oder allgemein ein miesepeter war und dass es möglicherweise nichts mit mir persönlich zu tun hatte! Doch das nächste mal das selbe beim dritten mal bat ich meinen Mann mich zu begleiten und es war für jeden sichtbar dass es sehr wohl an mir lag. Ich bin mir nicht sicher ob er ein Problem mit Frauen oder mit meiner Hautfarbe hatte, da ich aus südamerika bin ! Sobald mein Mann den Raum betrat war er wie ausgewechselt aber nur meinem Mann gegenüber er tat als wäre ich gar nicht Anwesen fragen von mir ignorierte er stellte mein Mann danach dieselbe bekam er eine Antwort. Daraufhin bat ich um jemanden anderen uns bekam eine wunderbare Sachbearbeiterin die immer für fragen und Vorschläge offen war, die immer versuchte das beste für meine Familie und mich aus jeder Situation zu holen!

Leider ist dieser Wunderbare Mensch von dennen es in solchen Positionen viel mehr geben soll seit einem Jahr nicht mehr da !
Seitdem bin ich wirklich föllig verzweifelt, diese Frau ist unfreundlich herablassend aufbrausend unverschämt. Da die Firma von meinem Mann immer zum 15. Abrechnete war immer zwischen 17.-23. Des Monats die lohnabrechnung da, leider wurdeer wegen mangelnden Aufträgen zum 27. Februar gekündigt, doch die lohnabrechnungen waren erst zum 19. März im Briefkasten dir letzte lohnauszahlung war zum 28. Februar von 137 Euro ! Als Ende April unsere Tochter schlimm Grippe bekam waren wir finanziell so abgebrannt, dass ich weder Geld für Medikamente noch für Lebensmittel hatte! Ich versuchte meine Sachbearbeiterin dazuzubewegen vorläufig etwas zu bewilligen da ich mit 135 Euro Gehalt und ca 200 euro Kindergeld zu 3. über den ganzen April kommen mussten ! Sie meinte nur dass mein man am Ende Januar und Mitte Februar was bekommen hätten und ich wolle aufhören beim Service Center nachzufragen. Jeder der das aus ihrem Mund hört meint ich hab am 27. Februar 2000 Euro bekommen und hätte am 5. April angerufen und nach Geld gefragt! Egal um was es geht ob telefonisch oder schriftlich sobald ich mit dieser Person in Kontakt getreten bin hat sie mir alles zu meinem Nachteil ausgelegt sie ist des öfteren schon sehr laut und kosmetisch geworden!

Wir wohnen seit Februar 2011 zu dritt in einer 2 Zimmer Wohnung mit ca 45quadratmeter im 4. Stock ohne aufzug, Dachgeschoss mit großen dachfenstern ohne Abdeckung Balkon auf der sonnenseite der im Sommer so heiß wird ,dass gummisohlen Fäden ziehen auch in der Wohnung ist es von Juni/juli- September tagsüber kaum auszuhalten ! Mein Mann und ich schlafen seit die kleine in Kinder Garten geht im Wohnzimmer auf den Sofa damit unsere Tochter wenigstens etwas Platz zum Spielen hat !!

Jetzt hat sich ergeben dass eine Freundin, auszieht und ihre Wohnung wäre perfekt für uns 3 Zimmer Küche Bad auf dem Land der Vermieter hat sein ok auch gegeben und die Wohnung wäre auch noch billiger um 87Euro als meine jetzige. Der Vermieter mailte mir den Mietvertrag und ich schickte ihn an meine Sachbearbeiterin und da es bereits der der 3. April war informierte ich mich und habe erfahren dass man bis spätestens zum 3. Eines Monats kündigen muss wenn man möchte dass der begonnene Monat noch mit in die kündigungsfrist fällt ! Also verfasste ich in meiner Vorfreude eine email in der Ich dringend um einen Rückruf hat, weil es Donnerstag Vormittag war und ich mir dachte falls sie Donnerstag da ist hätte ich nach mittags hinfahren können und das mit ihr besprechen.

Die Vorfreude würde schnell zunichte gemacht ,als der rückruf kam ging ich freundlich ans Telefon und wurde sofort angeschrien, dass sie es nicht nötig habe sich von Mir erpressen zu lassen und sie lässt sich da auch nicht zu einer Antwort nötigen der Termin wäre Montag im 9 Uhr und ich wolle aufhören mich wie ein Kleinkind zu verhalten, dass alles sofort möchte!!

So um jetzt zum wichtigsten zu kommen war mein Mann und ich montags um 9Uhr da und dann würde uns der Umzug verweigert,
Erst mit der Begründung dass sie kein Darlehen gewähren wollen , da schlug ich vor mir die Kaution von meinen Eltern zu leihen ! Dann hieß es mein Mann käme da schlecht weg weil er kein Führerschein habe , hat mein Mann gemeint dass die jobangebote die er ständig bekommt 50 km entfernt teilweise liegen und da interessiere es auch keinen wie er da hinkomme und anschließend hieß es dass meine Tochter auf der anderen Schule keine nachmittagsbetreuung hätte , sagte ich doch sogar kostenlos und es ging weiter mit haltlosen Agumenten rauskam am Ende follgendes

(Heute ist Montag) Die teamleiterin meinte: " ich geb ihnen noch die Möglichkeit mitzuwirken und mir follgendes inerhalb der nächsten 4 Tage also bis freitag jeder einen festen Arbeitsvertrag vorzuzeigen hat eine Bestätigung der anderen Schule dass meine Tochter nachmittags betreut ist einen Plan über bis und zugstrecken eine Auflistung der Mengeln in der alten Wohnung

Ist das wirklich in Ordnung jemanden so unwürdig in einer viel zu kleinen schummrigen Wohnung zu dritt einzuschließen und 4 Tage als deadline zu setzen !


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8 Antworten
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#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Sie erwähnen, daß Ihre Eltern Ihnen bei der Kaution helfen können - vielleicht auch beim Umzug? Ich sags mal so: Leute, die keinen Umzug von Jobcenter bezahlt bekommen, mieten einen billigen Transporter (wenn man zB im ADAC ist, dann kriegt man den sogar noch billiger bzw zu besseren Konditionen), mobilisieren ihre Familie und Freunde oder suchen sich billige Helfer zB in der örtlichen Facebook Gruppe und dann wird eben in die Hände gespuckt...

Wenn Sie also darauf verzichten können, die Kaution und den Umzug bezahlt zu bekommen, dann können Sie jederzeit umziehen. Ganz speziell in Ihrem Fall, wenn die Miete sogar günstiger ist als die bisherige, wird es auch keine Probleme bei den Kosten der Unterkunft geben. Die Wohnung sollte natürlich gem. der örtlichen Richtlinien angemessen sein, damit es auch keine Probleme mit den Nebenkosten gibt. Die Kaution dürfen Sie übrigens in 3 Raten zahlen. Die Vermieter wollen die gerne am liebsten im Voraus und komplett, aber das steht Ihnen gesetzlich zu.

Sie brauchen keine "Erlaubnis" des Jobcenters zum Umzug. Mein Vorschlag ist die pragmatische Lösung, um schnell an die gewünschte Wohnung zu kommen. Natürlich kann man sich jetzt auch auf den Kampf mit dem Jobcenter einlassen, das wird allerdings dann nicht ganz so schnell gehen (davon gehe ich jedenfalls aus). Das heißt, Sie werden den Kampf anhand Ihrer Darstellung wohl gewinnen, aber ob dann die Wohnung noch da ist, müssen Sie wissen.

Was die Schwierigkeiten mit Ihrer Sachbearbeiterin angeht, da ist die erste und goldene Regel, niemals alleine dort aufzuschlagen. Sie haben das Recht, einen Beistand mitzunehmen, das muß nicht zwangsläufig Ihr Mann sein. Aber wenn ein Zeuge dabei ist, halten sich meist auch die unfreundlichsten Sachbearbeiter im Zaum. Nennen Sie diese Person nur niemals Zeuge - es ist Ihr Beistand, das ist wichtig.

Die Forderung der SB in Bezug auf dieses hier:

Zitat:
inerhalb der nächsten 4 Tage also bis freitag jeder einen festen Arbeitsvertrag vorzuzeigen hat eine Bestätigung der anderen Schule dass meine Tochter nachmittags betreut ist einen Plan über bis und zugstrecken eine Auflistung der Mengeln in der alten Wohnung
schätze ich als haltlos ein. Die SB soll bitte ihre Forderung schriftlich und gleich mit der entsprechenden Rechtsgrundlage stellen! Allerdings hat die SB grundsätzlich natürlich Recht - wenn so schon kein Job gefunden wird, dann wirds da draußen nicht leichter. Auch nicht, was Einkäufe, etc angeht, wenn man kein Auto hat (und das Jobcenter zahlt keines, nur weil es mühsam ist, erst mal 30 Minuten zum nächsten Supermarkt zu schaukeln ;) ). Aber letztendlich ist das Ihr Problem, auch wie Sie und Ihr Mann dann zur Arbeit kommen.

Zitat (von MariaLucia93):
Ist das wirklich in Ordnung jemanden so unwürdig in einer viel zu kleinen schummrigen Wohnung zu dritt einzuschließen und 4 Tage als deadline zu setzen
Nun ja, es hindert Sie keiner dran, sich eine neue Wohnung zu suchen. Das können Sie dem JC nicht anhängen, offenbar war's ja bis jetzt okay. Aber natürlich haben Sie durchaus ein Recht auf eine angemessene Wohnung. Was die 4 Tage angeht, da halte ich persönlich halt die ganze Forderung für unwirksam - die Frist spielt da keine Rolle mehr... Wobei die Wohnung auch nicht lange verfügbar sein wird, denke ich. Also wie gesagt, ich würde mich jetzt nicht mit dem Jobcenter rumstreiten, sondern überlegen, wie Sie den Umzug ohne JC gestemmt kriegen.

Was das Geld angeht, was genau ist "Ende Januar und Mitte Februar" ausgezahlt worden (oder doch Februar und März?)? Eine genaue Aufstellung der eingegangen Gelder (auch vom Jobcenter) und was fehlt, wäre für die anderen Antworter hilfreich. Sie müssen vielleicht noch eine Stufe höher als die Teamleitung gehen und/oder ggf mit einer Eilverfügung eine Auszahlung erstreiten - denn von 137 € + Kindergeld geht natürlich nichts. Also bitte genaue Zahlen.

Das ist alles meine persönliche Meinung, ohne Anspruch auf Korrektheit - es werden sich auch noch andere melden, ganz sicher!


-- Editiert von fb367463-2 am 09.04.2019 05:07

Signatur:

"Valar Morghulis"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38475 Beiträge, 14009x hilfreich)

Hier ist doch noch vieles ungeregelt. Und auch so nicht nachvollziehbar. Wenn der Mann den ganzen Februar gearbeitet hat, wieso bekommt er dann so wenig Geld? Ist gleich nach Erhalt der Kündigung ALG I beantragt worden? Gibt es da einen Ablehnungsbescheid, weil die Voraussetzungen nicht erfüllt sind? Wann ist der Antrag bei der Arbeitsagentur gestellt worden? Das wäre so mal der Einstieg, da kommen aber noch viele andere Fragen nach. Vielleicht mal auf das Wesentliche konzentrieren und den bösen Blick der Sachbearbeiterin außer Acht lassen. Was ich jetzt nicht überblicke, das ist, ob nicht der Mann den Antrag hätte stellen müssen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Warum regelt solche Dinge nicht dein Mann? Jeden Donnerstag bis 18 Uhr gibts im JC Sprechzeiten für Berufstätige.

Man muss nicht unbedingt mit dem JC-Mitarbeiter sprechen--- man kann auch kurz und sachlich Anträge stellen.
Schreiben kannst du ja.

Zitat (von MariaLucia93):
Ist das wirklich in Ordnung jemanden so unwürdig in einer viel zu kleinen schummrigen Wohnung zu dritt einzuschließen und 4 Tage als deadline zu setzen !
Kannst du deine Frage bitte sachlich stellen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38475 Beiträge, 14009x hilfreich)

Anami, der Mann ist doch arbeitslos, hat alle Zeit der Welt. Kann also nicht nur Donnerstag am Abend. Nur, wenn im JC ein solches Kuddelmuddel abgeliefert wird wie hier, dann wundert mich nicht, dass da nichts läuft.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
santaklaus
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 30x hilfreich)

Bei wiederholtem Fehlverhalten eines Beamten/Beamtin würde ich unbedingt eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Vorgesetzten der betreffenden Person einlegen.
zum Beispiel:
https://www.service-bw.de/leistung/-/sbw/Dienstaufsichtsbeschwerde+einlegen-729-leistung-0

Einfach herausfinden, wer die oder der Vorgesetzte deines Plagegeistes ist und einen Brief an diesen adressieren mit Titel "Dienstaufsichtsbeschwerde gegen (Name des Quälgeistes)." Dann die Punkte nennen, in denen Du dich in deinen Grundrechten verletzt fühlst (Artikel 1 des Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar).

Es gibt wohl leider immer wieder Staatsangestellte, die mit Vorurteilen behaftet sind, und denen nicht bewußt ist, dass sie 'dienen' und nicht zu diskriminieren haben.

Nach der Dienstaufsichtsbeschwerde solltest Du spätestens nach zwei Wochen eine Reaktion erfahren.

Sollte sich nichts ändern, dann würde ich den gleichen Brief an das Verwaltungsgericht in deiner Nähe schicken und eine Diskriminierungsklage hinzufügen, beziehungsweise einfach beklagen, worin Du dich in deinen Grundrechten verletzt siehst. Gut wäre es natürlich, wenn Du das Fehlverhalten des Jobcenters belegen könntest, beziehungsweise andere Personen fändest, denen es mit der Beamtin ähnlich ergangen ist.

In der Regel reicht es jedoch, dass plötzlich der Vorgesetzte oder sogar das Verwaltungsgericht sich mit dem Thema befassen muss. Niemand dort ist heilig und gerade bei den respektlosesten Beamten ist die Angst vor Versetzung oder Rüge nicht unbeachtlich.

Ansonsten bitte ich Dich zu beachten, dass Du Menschenrechte hast, die in der Verfassung unseres Landes, also in den Grundrechten im Wesentlichen verankert sind und Du immer das Recht hast, dich zu wehren, wenn Du das Gefühl hast, in deinen Menschenrechten verletzt worden zu sein.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
der Mann ist doch arbeitslos, hat alle Zeit der Welt.
Oh. Habe ich glatt überlesen in dem Wust. Dann also nicht donnerstags.
Zitat (von santaklaus):
Bei wiederholtem Fehlverhalten eines Beamten/Beamtin würde ich unbedingt eine Dienstaufsichtsbeschwerde
Gegen welches Fehlverhalten? Das von 2012 oder das von 2019?
Meist sitzen dort gar keine Beamten mehr. Sondern befristet Angestellte, ältere Angestellte aus anderen Verwaltungsstrukturen. Staatsdiener--- gleich bekomme ich einen Lachkrampf,
Zitat (von santaklaus):
Nach der Dienstaufsichtsbeschwerde solltest Du spätestens nach zwei Wochen eine Reaktion erfahren.
Nochmal lächerlich. Was soll sich ändern? Und wozu das VG?

Die Familie will in diese Wohnung umziehen. Die Kaution könnte durch die Familie selbst gestellt werden.
Man weiß gar nicht, warum und was das JC *verweigert*.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Dienstaufsichtsbeschwerde - Dokument, 3 f's: formlos, fristlos, fruchtlos.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38475 Beiträge, 14009x hilfreich)

Vielleicht wäre es erst einmal sinnvoll, gut sortiert mit allen Unterlagen zum JC zu gehen, zu zweit. Vorher die ALG I Situation bei der Agentur für Arbeit klären und vielleicht auch klären, wieso so wenig Lohn/Gehalt im Februar gezahlt wurde. Dann sollte auch das mit dem ALG II klappen. Aber so unsortiert, wie das hier alles ist, da kann doch gar nichts funktionieren.

wirdwerden

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