Mahnung aber keine Rückmeldung vom Jobcenter

7. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
go430461-99
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 3x hilfreich)
Mahnung aber keine Rückmeldung vom Jobcenter

Hallo,

Ich stehe vor folgendem Problem:

Ich habe einen Mahn und bereits Vollstreckungs Brief erhalten vom Zollamt und der Inkasso Stelle.
Dieser Auftrag kam vom Jobcenter da nachträglich mein Anspruch auf ALG2 auf null gesetzt wurde.
Da ich in das Ausland gezogen bin, sind keine Briefe angekommen.
Die Forderung beträgt über 800€.
Die Agentur für Arbeit hat mich allerdings darüber informiert, dass ca. Die Hälfte der Summe schon von der Agentur an das Jobcenter damals erstattet worden sind, da das Jobcenter für sich abgerechnet hat, aber die Agentur bezahlt hat. Quasi von meinem ALG1 dann.
Die Inkasso Stelle möchte natürlich das Geld haben, Ich möchte aber, wie die Agentur für Arbeit mir das nahegelegt hat, erst die Summe überprüfen, da das Jobcenter Geld möchte was es mir so nie ausgezahlt hat.
Das Jobcenter ignoriert jetzt schon seit 2 Wochen jegliche email und Brief, am Telefon sagt man mir nur dass man mich mit der Stelle nicht verbinden könne.
Wie kann ich das Jobcenter dazu bringen die Summe zu überprüfen? Hab ich die Möglichkeit ein Ultimatum zu stellen?

Vielen Dank und besten Gruß,

Jonas Ahr

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39751x hilfreich)

Zitat (von go430461-99):
Wie kann ich das Jobcenter dazu bringen die Summe zu überprüfen?

Gar nicht.

Es ist Dein Job das alles zu prüfen, Fehler auf zu zeigen und zu beweisen. Wenn man das alles hat, dann muss sich das Amt damit beschäftigen.



Zitat (von go430461-99):
Ich habe einen Mahn und bereits Vollstreckungs Brief erhalten vom Zollamt und der Inkasso Stelle.

Dann sollte man sich den "Vollstreckungs Brief" mal genau durchlesen, was da steht.
Wenn das ein Vollstreckungstitel ist oder eine Vollstreckung weil bereits ein Vollstreckungstitel vorliegt, dann ist der Drops gelutscht, dann wird sich da keiner mehr mit beschäftigen.

Da müsste man dann schon gegen den Vollstreckungstitel klagen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von go430461-99):
Wie kann ich das Jobcenter dazu bringen die Summe zu überprüfen?
Wenn die Forderung vom Inkasso-Service und Zoll kommt, wird das mit der Überprüfung wahrscheinlich nichts mehr.
Warum könnte die geforderte Summe falsch sein?
Wenn das JC damals schon die ALG1-Zahlung berücksichtigt hat, dürfte die zu Unrecht gezahlte Restleistung wohl zu Recht gefordert/eingezogen werden.

Warum sind nach deiner Meinung die 800,- falsch? Woraus setzt sich die Forderung jetzt zusammen?
Zitat (von go430461-99):
da nachträglich mein Anspruch auf ALG2 auf null gesetzt wurde.
Warum?

Vielleicht kannst du dem Zollamt erklären, wie es um deine Einkünfte bestellt ist. Da ist sicher jetzt ein Fragebogen dabei? Oder was genau kam vom Zoll?
Dann könnte es im günstigsten Fall sein, dass man dir Ratenzahlung gewährt...vom Inkasso.
Das JC hat den Vorgang zum Inkasso abgegeben, darüber erzählt dir das JC nichts mehr.

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#3
 Von 
go430461-99
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank vorab.

Die Agentur für Arbeit selbst hat mir gesagt ich solle die Summe überprüfen lassen.
Auf meinem Konto sind auch Max. Ca. 400€ vom Jobcenter eingegangen. Mehr nicht.
Die Forderung ist über 800€. Das Jobcenter kassiert dann quasi doppelt, einmal letztes Jahr von der Agentur für Arbeit und dann noch mal von mir.
Das Schreiben ist als "Einziehung von Forderungen mit Aktenzeichen" tituliert, ist also kein richtiger Titel denk ich.
Das Schreiben kommt von der Agentur für Arbeit Recklinghausen, was den Inkasso-Service macht.
Auch ein Fragebogen o.ä. Ist nicht dabei, sondern nur eine Aufstellung der Forderung.
Auch ist in dem Brief noch geschrieben, dass ich bei Fragen zur Entstehung oder Rechtmäßigkeit mich an das zuständige Jobcenter wenden soll. Genau dieses meldet sich ja nicht bei mir.
Das Zollamt hatte mir schon vergangenen Monat das Konto eingefroren obwohl bis dahin kein Brief an mich gelangt ist. Diese Pfändung wurde aber sofort zurückgezogen da ich Bafög beziehe.

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#4
 Von 
go430461-99
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank vorab.

Die Agentur für Arbeit selbst hat mir gesagt ich solle die Summe überprüfen lassen.
Auf meinem Konto sind auch Max. Ca. 400€ vom Jobcenter eingegangen. Mehr nicht.
Die Forderung ist über 800€. Das Jobcenter kassiert dann quasi doppelt, einmal letztes Jahr von der Agentur für Arbeit und dann noch mal von mir.
Das Schreiben ist als "Einziehung von Forderungen mit Aktenzeichen" tituliert, ist also kein richtiger Titel denk ich.
Das Schreiben kommt von der Agentur für Arbeit Recklinghausen, was den Inkasso-Service macht.
Auch ein Fragebogen o.ä. Ist nicht dabei, sondern nur eine Aufstellung der Forderung.
Auch ist in dem Brief noch geschrieben, dass ich bei Fragen zur Entstehung oder Rechtmäßigkeit mich an das zuständige Jobcenter wenden soll. Genau dieses meldet sich ja nicht bei mir.
Das Zollamt hatte mir schon vergangenen Monat das Konto eingefroren obwohl bis dahin kein Brief an mich gelangt ist. Diese Pfändung wurde aber sofort zurückgezogen da ich Bafög beziehe.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4557 Beiträge, 552x hilfreich)

Du hast doch einen Bescheid bekommen über das ALG I, da müsste eigentlich auch drin stehen welche Beträge an das JobCenter erstattet worden sind. Und diesen Bescheid kannst du dann mit dem Zollamt in Kopie zu schicken und Am besten den Differenzbetrag direkt anweisen.

-- Editiert von Solan196 am 07.05.2020 12:37

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von go430461-99):
Das Schreiben kommt von der Agentur für Arbeit Recklinghausen, was den Inkasso-Service macht.
Ja, richtig. Diese Stelle zieht Forderungen für die JC ein.
Zitat (von go430461-99):
Das Zollamt
Achso, ganz andere Sache.
Zitat (von go430461-99):
Die Agentur für Arbeit selbst hat mir gesagt ich solle die Summe überprüfen lassen.
Wie hast du das gemacht? Und wann? Wie lange ist denn das alles schon her?
Zitat (von go430461-99):
mich an das zuständige Jobcenter wenden soll.
Ja, das steht immer da drin. Hast du schriftlich Widerspruch innerhalb 1 Monat nach Erhalt des streitigen Bescheides erhoben? Hast du einen Überprüfungsantrag gestellt?


Mach doch bitte mal Zahlen.
Anspruch ALG1 von --bis ---x€---erhalten am xx Datum
Anspruch Alg2 von---bis--- x€ ---400,- erhalten---WANN?
Erstattung ALG an JC---x€ ---WANN?

Zitat (von go430461-99):
Die Forderung ist über 800€.
Wie setzt sie sich zusammen? Das steht doch dort in der Forderungsaufstellung. Jeder Bescheid mit Datum, Grund, Ursprungsbetrag...usw. Restbetrag.
Und noch 5,- Mahnung obendrauf.

Zitat (von go430461-99):
Genau dieses meldet sich ja nicht bei mir.
Wird es auch nicht tun. Sind ja erst 2 Wochen her. Welchen Brief hast du geschrieben?

Ich stelle mir vor :
Du bist ins Ausland gezogen. Du hast keinen Nachsendeauftrag für Post gemacht. Hast deshalb keine Post vom JC bekommen. Wer im Ausland lebt, hat keinen Alg2-Anspruch. Deshalb auf Null und gezahltes Alg2 fordert nun das Inkasso nach x Monaten zurück.

Jetzt beziehst du Bafög, lebst du wieder in D ?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Nachrechnen ist immer eine gute Sache. Nur, das sollte man zügig tun und nicht irgendwie, irgendwann, irgendwo. Es war Deine Verantwortung, für die Post zu sorgen. Du wusstest ja auch, dass was anstand. Wo ist denn Deine Post hingegangen? Vielleicht schickt Dir das Amt ja nochmals die Unterlagen. Muss es aber nicht, und vor allen Dingen nicht in so kurzer Zeit. Da gibt es gerade im Augenblick dringendere Fälle.

wirdwerden

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