Mahnung vom Jobcenter

16. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
Scrooge
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 81x hilfreich)
Mahnung vom Jobcenter

Wie ich schon in anderen Thread geschildert hab bilden wir eine Bedarfsgemeinschaft ( 2 Erw. 1Kind)
Beide Personen waren in Arbeit hatten also auch keine Leistung mehr bekommen.
Dann ist ein Mitglied Arbeitslos geworden haben also wieder ALG 2 beantragt Dann kam ein Festsetzung und Erstattungsbescheid und ein Vorläufiger Bewilligungsbescheid beide kamen gleichzeitig am 21.11.2018
Diese bescheide sind nun so was von komplex aufgebaut das wir da überhaupt nicht durchblicken.


Nun kommt eine Mahnung vom Jobcenter.
Person a erhät eine Mahnung
Person b erhät eine Mahnung


Aufgebaut sind die Mahnungen wie folgt.


Bei der Prüfung unserer Unterlagen haben wir festgestellt das Zahlungen ausstehen.

Bescheid 1
Person a. (§41a) Bescheid 21.11.2018 fällig am: 9.1.19 zu zahlen Summe x
Person a (§41a) Bescheid 21.11.2018 fällig am 9.1.19 zu zahlen Summe x
Mahgebühren 5:00 Euro

Bescheid 2
Peson b (§41a) Bescheid 21.11.2018 fällig am 9.1.19 zu zahlen Summe x
Person b (§41a) Bescheid 21.11.18 fällig am 9.119 zu zahlen Summ,e x
Mahngebühren 5.00 Euro

Beide geforderten Summen sind fast indentisch.









Das JC mahnt den Schuldbetrag nach den verwaltungsvollstreckungsrechtlichen Bestimmungen an das JC bittet um Überprüfung anhand meiner/unserer Unterlagen innerhalb einer Woche sind die Beträge zu Zahlen.

Nach Ablauf der gesetzlichen Mahnfrist von einer Woche wären wir bei Nichtzahlung zu unserem Bedauern gezwungen, die Zwangsvollstreckung nach den landesrechtlichen Vollstreckungsbestimmungen anzuordnen.







Wir brauchen euren Rat. Wir hatten außer den Vorläufigen Bewilligungsbescheid und Festsetzungs und Erstattungsbescheid nichts weiter vom JC bekommen es hätte doch erst ein separater Rückzahlungsbescheid kommen müssen, oder. Wir können die Summe nicht auf einmal begleichen was haben wir jetzt für möglichkeiten? Vielen Dank vorab

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Ein Erstattungsbescheid ist sozusagen ein Rückzahlungsbescheid und ergeht, wenn eine Überzahlung festestellt wurde.

Hier kann man nur raten, mit dem Inkasso Sevice Ratenzahlung zu vereinbaren.

Die Kontaktdaten:

Bundesagentur für Arbeit:

Agentur für Arbeit Recklinghausen
Inkasso-Service
Görresstr.15
45657 Recklinghausen

Telefon: 0800 4 5555 10*
Fax: 069 59769 798

E-mail: Inkasso-Service@arbeitsagentur.de

E-mail-Nutzer geben bitte im Betreff der E-mail Ihre
Vertragsgegenstandsnummer oder das Kassenzeichen und
eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen an.


https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=3&ved=2ahUKEwip5pL03YfhAhUjsaQKHWl0AvsQFjACegQICBAC&url=http%3A%2F%2Fs76c4211173eebff4.jimcontent.com%2Fdownload%2Fversion%2F1434344205%2Fmodule%2F9998983897%2Fname%2F2015-06-13_Flyer_DINA4-6S-Wickel_R%25C3%25BCckzahlungen.pdf&usg=AOvVaw2w8gNTUkG9f9e4nm4sDdmy

Den Ganzen Link Markieren, String+C, und in Adresszeile einfügen. Klappt sonst nicht.

Insbesondere Seite 2 des PDF Dokumentes beachten.

-- Editiert von Spejbl am 16.03.2019 23:51

Signatur:

Jeder für sich allein, ist nichts. Zusammen aber, sind wir ein unschlagbares Team!

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#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13040 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Spejbl:

Woher bitte weißt Du, dass der TE im Zuständigkeitsbereich der RD Recklinghausen wohnt?

Für mich sieht die - sicherlich nicht vollständige - Darstellung der Mahnung eher nach einer Optionskommune aus. Kann mich natürlich auch täuschen, aber dann hät die RD (egal welche) da mal rein gar nichts mit zu tun.

Gruß,

Axel

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#3
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Zitat (von AxelK):
@Spejbl:
Woher bitte weißt Du, dass der TE im Zuständigkeitsbereich der RD Recklinghausen wohnt?


Zitat (von Scrooge):

Wir brauchen euren Rat. Wir hatten außer den Vorläufigen Bewilligungsbescheid und Festsetzungs und Erstattungsbescheid nichts weiter vom JC bekommen es hätte doch erst ein separater Rückzahlungsbescheid kommen müssen, oder. Wir können die Summe nicht auf einmal begleichen was haben wir jetzt für möglichkeiten? Vielen Dank vorab


Hab da den zweiten Schritt vor dem Ersten vorgeschlagen.

Natürlich schaut man zunächst auf dem Erstattungsbescheid. Da ist der Empfänger nebst Bankverbindung, ggf. Impressum angegeben. Mit dem muß man sich in Verbindung setzen.

Oder man ruft zunächst einmal bei der Hotline der Jobcenter an. Oder bei seinem JC. Notfalls durchfragen.

Mein Rat: Aktiv werden, handeln. Dabei dann Problematik erläutern und Antrag auf Ratenzahlung stellen. Wie, inwelcher Form etc. kann man klären.

Ob Recklinghausen nun zuständig ist oder nicht, ist mir ehrlich gesagt, zweitrangig. Denn, auch wenn nicht, kann man von einem Amt verlangen, bei Nichtzuständigkeit die zuständige Filiále zu benennen und Kontaktdaten durchzugeben. Das dürfte für ein Amt ja noch zumutbar sein.

Dann kontaktiert man das zuständige Amt oder läßt sich dahin verbinden.

-- Editiert von Spejbl am 18.03.2019 15:46

Signatur:

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#4
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

EDIT: 1 x langt zu. Speichet manchmal zweimal.


-- Editiert von Spejbl am 18.03.2019 15:47

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Scrooge):
Nun kommt eine Mahnung vom Jobcenter.
Wirklich von deinem Jobcenter?
Wahrscheinlich stammt die Forderung tatsächlich vom Inkasso-Service der BA. Denn JC erheben auch keine Mahngebühren von 5,00
@AxelK---- Die Stelle in Recklinghausen macht alles dazu... hat mit dem Wohnort nichts zu tun. In RE sitzen die *Einzieher* der BA.

Zitat (von Scrooge):
Wir brauchen euren Rat. Wir hatten außer den Vorläufigen Bewilligungsbescheid und Festsetzungs und Erstattungsbescheid nichts weiter vom JC bekommen
Das war am 21.11.
Du hast das hier am 21.11. schon in irgendeinen Thread geschrieben.
Erstattung heißt Rückzahlung.
Es wurde im November schon erklärt. Du kannst dort nachlesen.
Es könnte sich um Krankengeld handeln. Zu Unrecht hattet ihr Alg2 bekommen, weil es auch Krankengeld gab.
Wer sind denn die Personen a und b? Eltern oder Kinder?
Wie hoch ist denn die Summe?
Warum machst du das immer so geheimnisvoll?

Je nach Höhe der Rückforderung könnt ihr Raten anbieten. Etwas anderes werdet ihr mit der Inkasso nicht vereinbaren können.

Schon im November hast du hier geschrieben, wie komplex die Bescheide sind.
Es wurde wahrscheinlich zu Widerspruch geraten? Hast du wahrscheinlich nicht gemacht, sondern dich um die neue Wohnung gekümmert...

Warum beginnst du wieder einen neuen Thread?
Du hast das doch auch schon in dem anderen (dem von vorigem Jahr) geschrieben.
Wer hat Lust, hier andauernd in deinen alten Threads zu suchen?
Es gehört bitte alles zum gleichen Thema in den gleichen Thread.
Danke.

Ich habe mal nachgelesen. Es geht nicht um Krankengeld. Es geht eher um Lohn aus Arbeit und um Überzahlung.

-- Editiert von Anami am 18.03.2019 16:17

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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