Angenommen, A, B und das Kind von B leben zusammen. Da das Einkommen von A angerechnet wird, bekommt B für sich und das Kind, sagen wir mal € 100,-- Hartz IV. A lässt das Kind zwar umsonst oder gegen Hilfe im Haushalt bei sich wohnen, ist aber nicht bereit, sonst irgend etwas dafür auszugeben. Wenn jetzt irgend jemand das Jugendamt informiert, dass das Kind materiell vernachlässigt wird, also dauernd Hunger hat, an keinen kostenpflichtigen Schulaktivitäten teilnimmt, nicht zum Friseur geht, 365 Tage im Jahr die gleiche Sommerjacke trägt und auch im Winter Sandalen ohne Socken (mal ganz krass formuliert), auf welche Art "Unterhalt" könnte man A verklagen? Könnte man festsetzen, dass er z. B. als Stiefvater X Euro pro Monat für Kleidung locker machen muss, X Euro für Essen oder ähnliches? Und überhaupt, was greift da eher, das Sozialrecht oder das Familienrecht, wenn A angibt, dass er für fremde Kinder nichts ausgeben möchte?
Mal eine theoretische Frage zum Thema Bedarfsgemeinschaft und Kind
30. März 2016
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Frage vom 30. März 2016 | 13:48
Von
Status: Praktikant (594 Beiträge, 117x hilfreich)
Mal eine theoretische Frage zum Thema Bedarfsgemeinschaft und Kind
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#1
Antwort vom 30. März 2016 | 14:01
Von
Status: Unbeschreiblich (120279 Beiträge, 39864x hilfreich)
Zitat:auf welche Art "Unterhalt" könnte man A verklagen?
Auf gar keine Art.
Was hat A mit den Kindern fremder Leute zu schaffen?
Es ist das Kind von B, also muss B sehen, das das Kind unterhalten wird. So ein Kind hat ja meist 2 Elternteile, dann wäre auch noch C mit im Spiel.
#2
Antwort vom 30. März 2016 | 17:10
Von
Status: Unbeschreiblich (32894 Beiträge, 17273x hilfreich)
Wenn jetzt das Jugendamt informiert wird, wird vor allem Mutter B, die das alles zuläßt, gewaltigen Ärger kriegen.
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#3
Antwort vom 30. März 2016 | 23:13
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8071x hilfreich)
Zitat:Wenn jetzt irgend jemand das Jugendamt informiert, dass das Kind materiell vernachlässigt wird, also dauernd Hunger hat,
Ein Kind hungert? Und ein unbeteiligter Erwachsener guckt dabei zu????
wenn der "unbeteiligte" Erwachsene umgehend das Jugendamt informiert, was er ja auch gerne anonym machen darf, aber er macht es!!!
----dann ist ja alles gut.
Wenn nicht, trägt er zumindest moralisch die Mitschuld, egal welche Folgen seine Mißachtung hat.
Wir hatten hier in Hamburg vor nicht allzu langer Zeit ein Kind, dass im dauerhaft abgedunkelten Kinderzimmer den Teppich abgerupft hat, weil es nichts anders zu essen bekam. Dieses Kind ist verhungert.
-- Editiert von altona01 am 30.03.2016 23:16
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