Maßnahme

30. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
LindaA.
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Maßnahme

Hallo Mitglieder des Forums für Sozialhilfe,
Ich brauche dringend euren Rat, da ich sonst keinen Ansprechparnter habe. Ich bin 18 Jahre alt und habe die 12 Klasse der FOS besucht, jedoch musste ich sie aus gesundheitlichen Gründen abbrechen und wollte ab dem August die Klasse wiederholen (was ich auch werde, bin schon angemeldet für das Jahr). Mir wurde vor einem Monat jedoch eine Maßnahme aufgetragen der AQA, da ich noch 4 Monate bis zum Schuljahr habe. Dort hab ich mit den Leiter abgemacht einen Aushilfsjob in der Gastronomie oder im Fitnessstudio zu suchen. Nun hab ich einen Minijob gefunden. Jetzt heißt es aufeinmal nein das geht nicht, ich müsse einen Job machen wo ich mehr verdiene, die Maßnahme fällt sonst nicht weg. Und das verstehe ich nicht, ich habe bald wieder Schule und habe einen Job gefunden den ich sogar weiterhin , wenn die Schule anfängt, machen könnte . Zudem habe ich keine Ausbildung. Ich frage mich was die erwarten, da kein Arbeitgeber mich für 3-4 Monate einstellt ohne Ausbildung oder Erfahrung in Berufen für mehr als 450€. Dann sagte mir die Leiterin, ja musst du ja nicht angeben. Meine Frage ist kann ich den Minijob machen oder nicht? Kann ich rechtlich vorgehen und ob ich ein Praktikum als Alternative machen kann? Danke im Vorraus (Entschuldigung für die Fehler ,bin am Handy)

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31975 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von LindaA.):
Mir wurde vor einem Monat jedoch eine Maßnahme aufgetragen der AQA, da ich noch 4 Monate bis zum Schuljahr habe
Welche Stelle hat dir diese Maßnahme aufgetragen?
Was heißt AQA?
Zitat (von LindaA.):
Dort hab ich mit den Leiter abgemacht
Wer ist das? Welche Stelle?
Hast du auch was Schriftliches?
Zitat (von LindaA.):
Meine Frage ist kann ich den Minijob machen oder nicht?
Ja.
Zitat (von LindaA.):
Kann ich rechtlich vorgehen
Gegen was denn?
Zitat (von LindaA.):
ob ich ein Praktikum als Alternative machen kann?
Da gibts doch gar kein Geld.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
LindaA.
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine, eher gesagt unsere Ansprechpartnerin aus dem Sozialamt.
AQA= Gemeinnützige Gesellschaft für Arbeit, Qulaifizierung und Ausbildung mbH.
Die Leiter haben am ersten Tag uns gefragt was wir machen wollen und haben sich Notizen gemacht. Hab auch angegeben das ich mehrere Vorstellungsgespräche hatte und auch Probetage. Da war alles noch kein Problem und jetzt wo ich eine Stelle hab, geht es aufeinmal nicht und wäre zu wenig. Mit rechtlich vorgehen meine ich, trotzdem dem Minijob anzunehmen und die Maßnahme beenden zu können auch wenn die dagegen sind? Also könnte ich mich wehren dagegen? Verstehe einfach nicht wieso?
Man kann im Praktikum einen Monatsbetrag bekommen (hatte ich in der FOS im ersten Jahr, drei Tage Praktikum pro Woche)
Aber die Frage ist, kann ich überhaupt ein Praktikum als Alternative machen. Dies würde mir Berufserfahrung bieten, also Einblicke sowie mich täglich beschäftigen.
Habe die Eingliederungsvereinbarung noch nicht unterschrieben zurückgegeben. Zudem meinte meine Ansprechpartnerin des Sozialamts, bevor ich die Maßnahme begonnen habe ,dass ich wenn ich einen Minijob bevor die Maßnahme beginnt finde, die nicht antreten muss. Leider ging das nicht so schnell und jetzt kann ich aus der Maßnahme obwohl ich eine Stelle für einen Minijob habe nicht raus?

-- Editiert von LindaA. am 30.04.2019 20:26

-- Editiert von LindaA. am 30.04.2019 20:27

-- Editiert von LindaA. am 30.04.2019 20:31

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
LindaA.
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

.

-- Editiert von LindaA. am 30.04.2019 21:03

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31975 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von LindaA.):
AQA= Gemeinnützige Gesellschaft für Arbeit, Qulaifizierung und Ausbildung mbH.
Aha, das ist der Maßnahmeträger.
Und wieso Sozialamt? Eine Eingliederungsvereinbarung beim Sozialamt?

Sorry, ich kenne Maßnahmen und Eingliederungsvereinbarungen nur aus dem Jobcenter. Wenn man Hartz-4-Leistungen erhält oder benötigt. Das ist Alg2.

Eine Pflicht, eine hochbezahlte Tätigkeit zu finden, kenne ich nicht.
Das finde ich im gesamten SGB II nicht. Weder für Schüler noch für Erwerbslose, noch für *Zwischenlösungen*.

ICH würde diese E-Vereinbarung nicht unterschreiben.
ICH würde den Minijob machen.
ICH würde kein Praktikum machen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38372 Beiträge, 13984x hilfreich)

Das alte Praktikum gibt es schon seit Jahren nicht mehr. Heute ist ein Praktikum im gesetzlichen Sinne nur eines, welches integrierter Teil der Ausbildung/Schule ist. Zumindest in Deinem Fall. Alle anderen "Beschäftigungen" sind letztlich normale Arbeitsverhältnisse, die auch normal zu vergüten sind.

Warum bist Du denn überhaupt ein ALG II Fall?

wirdwerden

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