Med. Reha - Ablehnung! Widerspruch?!

29. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
Der Unbeugsame
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 11x hilfreich)
Med. Reha - Ablehnung! Widerspruch?!

Hallo zusammen,

der Antrag auf eine med. Reha wurde mit folgenden Worten abgelehnt:

"Ihre letzte Leistung zur med. Reha liegt noch keine vier Jahre zurück.

Ihren Antrag haben Ärzte unseres sozialmedizinischen Dienstes nach den Leitlinien zur Rehabilitationsbedürftigkeit umfassend geprüft. Die Leitlinien beschreiben krankheitsbedingte Funktions- und Fähigskeitsstörungen mit individuellen Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben. Vorzeitige Leistungen können wir nur erbringen, wenn diese aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich sind (Ausschluss nach § 12 Abs. 2 SGB VI i. V. m. § 15 Abs. 1 SGB VI ).

Die Auswirkungen der bei Ihnen festgestellten Gesundheitsstörungen

- Z. n. Halswirbelfraktur - Wirbelsäulensyndrom
- Migräne
- Asthma bronchiale

auf das Leistungsvermogen sind aber nicht so schwerwiegend, dass vorzeitige Leistungen zur med. Reha aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich sind.

Eine Weiterleitung des Antrages nach § 14 SGB IX an die Krankenkasse kann nicht erfolgen, da auch von der Krankenkasse Leistungen zur Rehabilitation nicht vor Ablauf von vier Jahren erbracht werden können (§ 40 Abs. 3 Satz 4 SGB V )."

Die letzte Reha liegt drei Jahre zurück!

Die festgestellten Gesundheitsstörungen sind nach der letzten Reha hinzugekommen.

Der Antragsteller war in 2011 über sechs Wochen arbeitsunfähig und dieses Jahr auch bereits über zwei Wochen.

Wie sollte der Antragsteller den Widerspruch verfassen, sodass dieser möglichst von Erfolg gekrönt ist?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

DU

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(12943 Beiträge, 4404x hilfreich)

@Der Unbeugsame:

Es dürfte annähernd egal sein, wie ein Widerspruch formuliert wird, weil dieser mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ohnehin abgelehnt wird. Dann bleibt nur der Weg der Klage vor dem Sozialgericht, die m.E. aber aufgrund der Begründung, "letzte Reha noch keine 4 Jahre her", keinen Sinn macht, weil das Klageverfahren einschließlich Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachtens mindestens 1 bis 2 Jahre dauern wird.

Da scheint es sinnvoller, den Ablauf der 4-Jahresfrist abzuwarten und dann einen neuen Antrag zu stellen.

Was sagt denn eigentlich Dein behandelnder Arzt zu der Ablehnung?

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Der Unbeugsame
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 11x hilfreich)

Die Ärzte wissen noch nicht Bescheid darüber!

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Fulgora
Status:
Praktikant
(881 Beiträge, 347x hilfreich)

Hallo, es gäbe auch noch die Möglichkeit, jetzt einen Rentenantrag zu stellen, meist werden die dann plötzlich ganz schnell mit einer Reha.
Gruss
Fulgora

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"Gruss Fulgora

Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu dem o.G. Sachv"

1x Hilfreiche Antwort

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