Hallo,
es geht um das Meister-BAföG ...
In meinem Fall wären es (wenn ich nach den Infos auf der Seite http://www.meister-bafoeg.info gehe):
Verheiratet mit einem Kind
Bedarfssatz: 697,00
Zuzüglich:
Ehegatte: 215,00
Kind: 210,00
Bedarfssatz maximal: 1.122,00
davon:
Zuschuss: 238,00
Zuzüglich: 105,00
Zuschuss gesamt: 343,00
Darlehen gesamt: 779,00
Bei zwei Kindern würden nochmals 210 Euro dazukommen. Unklar ist für mich nur, ob man die 210 Euro nur bekommt wenn das Kind bei einem lebt oder auch wenn es bei der Exfrau lebt.
Danke.
MfG
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Meister-BAföG und Frage zu Kindern ...
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AFBG
§ 10 Umfang der Förderung
....
(2) Der Unterhaltsbedarf erhöht sich ..... [color=green]für jedes Kind, für das er oder sie einen Anspruch auf Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder dem Bundeskindergeldgesetz hat,[/color] um 210 Euro. Auf den Unterhaltsbedarf sind Einkommen und Vermögen des Antragstellers oder der Antragstellerin und Einkommen ihrer nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten in dieser Reihenfolge anzurechnen.
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Danke, auch schon gesehen. Ist für mich etwas undurchsichtig. Da steht, wenn man Anspruch auf Kindergeld hat ... da ich auch als Vater Anspruch habe, die Exfrau es aber bekommt, kann ich laut diesem Text die 210 Euro wohl dazurechnen ... ausser es ist gemeint, daß es das nur für den der das Kindergeld auch BEKOMMT, um 210 Euro erhöht, dann würde es in meinem Falle nicht zutreffen, da mein erster Sohn nicht bei mir lebt.
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-- Editiert Tri-City-Maniac am 03.10.2013 09:15
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Weshalb erhält hier die Mutter das KG, wenn der Vater den Anspruch darauf hat?
Zahlt der Vater den vollen Unterhalt oder ist die Summe um das KG reduziert?
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Ja, der Unterhalt ist um das hälftige Kindergeld reduziert.
Also bleibt es wohl bei einem Kind und den 210 Euro.
Würde auch passen.
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