Meister Bafög abgelehnt. Widerspruch aussichtschancen?

26. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
harald91
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 1x hilfreich)
Meister Bafög abgelehnt. Widerspruch aussichtschancen?

Hallo Ihr lieben,
ich habe ein kleines Problem und wollte fragen, was für Möglichkeiten ich habe.
Ich habe vor 2 Jahren mit einer Betriebswirt Weiterbildung in Vollzeit begonnen und wurde mit Meister BAföG unterstützt aber habe diese Weiterbildung aus privaten Gründen abgebrochen. (Allerdings alles bereits komplett bezahlt!)
Nun wollte ich mit einem Handelsfachwirten Teilzeit beginnen und mein Antrag auf Meister BAföG wurde abgelehnt.
GRUND: Sie haben bereits durch Ihre erste Fortbildung den Förderungsanspruch ausgeschöpft. ( Paragraph 6 Absatz 1 Satz 1 AFBG)
Noch ergänzend hierzu: Die erste Weiterbildung Betriebswirt sollte 24 Monate gehen. Ich habe Sie bereits nach 2 Monaten abgebrochen. Alle Beiträge habe ich bereits abgezahlt.
Aus dem Gesetzestext aus der Ablehnung geht folgendes hervor: Förderung wird vorbehaltlich Absatz 3 nur für die gezielte Vorbereitung auf ein Fortbildungsziel im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 2 und nur für die Teilnahme an einer einzigen Maßnahme im Sinne dieses Gesetzes geleistet"
Eine sehr schwammige Formulierung... Denn die erste Maßnahme habe ich sehr früh abgebrochen und somit nie abgeschlossen, da die Zukunftsaussichten mit meiner vorhergehenden Ausbildung unsinnig gewesen wären. Die neue Maßnahme "Handelsfachwirt" bietet weitaus sicherere Möglichkeiten, da dies mit meinem Beruf und Ausbildung im Einklang steht. Könnte ich so argumentieren ? Könnte ich mich hierauf widerrufen?


-- Editier von andre1891 am 27.07.2016 09:57

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
fb497373-77
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Und? Was ist rausgekommen?

VG

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.350 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.