Meldung einer Erbschaft beim Jobcenter

30. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
Triangulum
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Meldung einer Erbschaft beim Jobcenter

Hallo liebes Forum,

ich bin vor knapp 3 Jahren umgezogen und erwarte demnächst eine beachtliche Summe als Erbschaft. Ich habe in der Zeit zuvor, vor dem Wohnortwechsel, ALG II bezogen. Als ich mich über die Erbschaft informiert habe, ist mir aufgefallen, dass das Jobcenter ein Anrecht darauf hat die Gelder welche mir in den letzten 10 Jahren ausgezahlt wurden zurückzuverlangen. Darüber hinaus konnte ich recherchieren, dass das Finanzamt das Jobcenter über Erbschaften informiert.

Ich war vor kurzem bei einem Vorstellungsgespräch und habe mittlerweile einen Job in Aussicht, kann das aber im Moment noch nicht sicher sagen. Aus diesem Grund habe ich die folgenden beiden Fragen:

Erfährt das Jobcenter von meinem Erbe, wenn ich zum „Erbzeitpunkt" gar nicht mehr beim Jobcenter gemeldet bin?

Erfährt das Jobcenter von meinem Erbe, wenn ich zum „Erbzeitpunkt" bei einem anderen Jobcenter (in meinem neuen Wohnort) gemeldet bin?

...oder sollte ich das selber melden?

Lieben Dank schon mal im voraus und ich hoffe dass ich hier im richtigen Sub Forum geposted habe.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116137 Beiträge, 39211x hilfreich)

Zitat (von Triangulum):
...oder sollte ich das selber melden?

Sofern bei Verfügbarkeit / Erhalt der Erbschaft noch ALG II bezogen wird, sollte man das Amt informieren um strafrechtliche Probleme vermeiden.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13439 Beiträge, 4308x hilfreich)

Hallo,

laut Schilderung beziehst du doch gar kein ALG2 (mehr). Und die Erbschaft bekommst du erst demnächst.
Wo siehst du da nur die geringste Überschneidung?

Stefan


-- Editiert von reckoner am 30.12.2020 20:30

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#3
 Von 
Triangulum
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

laut Schilderung beziehst du doch gar kein ALG2 (mehr). Und die Erbschaft bekommst du erst demnächst.
Wo siehst du da nur die geringste Überschneidung?

Stefan


-- Editiert von reckoner am 30.12.2020 20:30


Vielleicht war das leicht missverständlich, aber im Moment beziehe ich noch ALG II und warte auf die Zu- oder Absage für den Job.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13014 Beiträge, 4428x hilfreich)

@Triangulum:

Zitat:
Vielleicht war das leicht missverständlich,


Ohne Dir zu nahe treten zu wollen: An Deiner Schilderung ist so einiges missverständlich, oder auch falsch.

Zitat:
ich bin vor knapp 3 Jahren umgezogen und erwarte demnächst eine beachtliche Summe als Erbschaft.


Was hat der Umzug von vor 3 Jahren mit der demnächst anstehenden Auszahlung einer Erbschaft zu tun? Ich verstehe den Zusammenhang nicht.

Zitat:
Als ich mich über die Erbschaft informiert habe, ist mir aufgefallen, dass das Jobcenter ein Anrecht darauf hat die Gelder welche mir in den letzten 10 Jahren ausgezahlt wurden zurückzuverlangen.


Du meinst, wegen des Erbschaftszuflusses (z.B.) im Februar 2021 kann das Jobcenter die SGB II Leistungen, die Dir die letzten 10 Jahre ausgezahlt wurden, zurück verlangen? Wenn ich das so richtig verstanden habe, ist diese Aussage in dieser Form schlichtweg falsch.

Zitat:
Erfährt das Jobcenter von meinem Erbe, wenn ich zum „Erbzeitpunkt" gar nicht mehr beim Jobcenter gemeldet bin?


Zitat:
Erfährt das Jobcenter von meinem Erbe, wenn ich zum „Erbzeitpunkt" bei einem anderen Jobcenter (in meinem neuen Wohnort) gemeldet bin?


Was genau bezeichnest Du denn als "Erbzeitpunkt"? Den Erfall, der bereits mit dem Tod des Erblassers eintritt, oder den Zeitpunkt, zu dem Dir Dein Erbe zufließt, also zur Verfügung steht?

Ist denn der Erblasser schon verstorben? Wann war das? Was genau erbst Du, Bargeld oder Sachwerte? Seit wann weißt Du, dass Du erbst?

Zitat:
oder sollte ich das selber melden?


Selber melden ist zur Vermeidung strafrechtlicher Konsequenzen immer die bessere Alternative, sofern eine Leistungsrelevanz besteht. Ob die besteht/bestanden hat, hängt von den Antworten auf die Nachfragen ab.

Das Jobcenter führt mehr oder weniger regelmäßig bezüglich seiner Kunden Datenabgleich durch. Im Rahmen derer würde dem Jobcenter wohl auch eine Erbschaft bekannt werden.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 277x hilfreich)

Wenn ich mich richtig erinnere, wurde die Frage in einem anderen Forum mit dem Hintergrund gestellt, dass eine Erbschaft vor einigen Jahren nicht gemeldet wurde und der tatsächliche "Geldzufluss" durch den Erben / ALG II Empfänger absichtlich verzögert wird.

=> Anleitung zum Sozialbetrug gibt es hier zumindest von mir nicht

1x Hilfreiche Antwort

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