Hallo,
ich habe im Moment Probleme mit der ARGE und brauche Eure Hilfe.
Ich hatte schon mal vor knapp 3 Monaten ALGII + KdU beantragt, dies wurde aber aufgrund meiner Schulausbildung abgelehnt, soweit ok. Noch während meiner Schule bin ich umgezogen und zwar vom Schulort in meinen Heimatort.
Mittlerweile habe ich die Schule beendet und ALGII + KdU neu beantragt, ich habe gegen die alten abgelehnten Bescheide nicht Widerruf eingelegt, sondern neue Anträge abgegeben. Erst mit dem Ende der Schule habe ich Anspruch zu ALGII und KdU, daher habe ich neue Anträge abgegeben.
Das Amt lehnt aber nun die KdU ab (ALGII ist angewiesen) und argumentiert jetzt, ich hätte den Umzug genehmigen lassen müssen, davon wusste ich aber nichts. Da ich ihn nicht beantragt habe (aus Unkenntnis), wird jetzt die KdU abgelehnt. Es wird auch argumentiert, dass ich vom Schulstandort zunächst in die Wohnung meiner Eltern hätte einziehen können. Ich bin über 25 und habe vor der Schule eine Lehre gemacht.
Meine Frage ist nun, kann das Amt wirklich die Zeit vor dem Leistungsanspruch als Bemessungsgrundlage anwenden? Der Umzug war fast 2 Monate vor dem Leistungsanspruch. Das ARGE geht doch die Zeit vor Leistungsbeginn bzw. Antragsstellung überhaupt nichts an, auch wenn vorher schon mal ALGII beantragt und abgelehnt wurde?
MfG
Mietezuschuß wegen Umzug abgelehnt, der 6 Wo vor Leistungsanspruch stattfand?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
@mark 72
die arge geht die zeit vor dem bezug nix an...da beantwortest du die frage doch selbst
sunbee
Das denke ich ja auch, aber die ARGE macht genau das.
Das Problem ist, das ich vor dem tatsächlichen Leistungsanspruch schon mal einen Antrag auf ALGII und KdU gestellt hatte, diese aber aufgrund der Schulausbildung abgelehnt wurden. Ich hatte zwar Widerspruch eingelegt, aber dieser wurde wieder abgeschmettert. Ich habe mich dann geschlagen gegeben und bis zum Ende der Schule gewartet und dann Neuanträge gestellt.
Gibt es denn einen entsprechenden Paragraphen, der besagt, das die Zeit vor dem Leistungsanspruch nicht gewertet werden darf?
Vielen Dank
MfG
Mark
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Die Frage ist doch eher:
Wo im SGBII steht denn, dass Zeiten vor dem Leistungsanspruch (wie auch immer) gewertet werden dürfen?
Ich konnte keinen § finden.
Also: Klage vor dem Sozialgericht auf Zahlung stellen.
Und jetzt?
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