Hallo,
habe vor 4 Wochen erfahren das die Mietkaution nicht von der Regelleistung abgezogen werden kann trotz Abtretungserklärung die ich bei der Arge unterschrieben habe. Beim durchwühlen im I-Net habe ich dann folgende Widerspruch-beispiel gefunden und diese am 15.04 bei der Arge abgegeben...
"""Sehr geehrte Damen und Herren.
ihrer Forderung nach einer monatlichen Tilgung meiner Kaution kann ich nicht entsprechen, da diese rechtswidrig ist.
Hiermit kündige ich die o.g. Vereinbarung mit sofortiger Wirkung.
Die o.g. Vereinbarung ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag nach § 53 SGB X
und gemäß § 58 Abs. 2 Nr. 1 SGB X
nichtig.
Gemäß § 22 Abs. 3 Satz 3 SGB II
soll eine Kaution als Darlehen gewährt werden. Jedoch enthält das SGB II keinerlei Regelungen über die Rückzahlung eines solchen Darlehens.
§ 23 SGB II
, insbesondere in Abs. 1 Satz 3, kann hier nicht greifen, da es sich bei der Kaution um Leistungen der Unterkunft handelt, und nicht um in der Regelleistung enthaltene Bedarfe. Leistungen der Unterkunft werden gesondert erbracht.
Eine Anwendung des § 43 SGB II
kommt, in Ermangelung der dort genannten Voraussetzungen, ebenfalls nicht in Betracht.
Das nach § 22 Abs. 3 Satz 3 SGB II
für die Kaution gewährte Darlehen kann also nur nach § 51 Abs. 1 SGB I
aufgerechnet werden. Dies setzt voraus, dass pfändbares Einkommen oberhalb der Pfändungsfreigrenze vorhanden ist.
So auch:
- LSG NRW vom 21.8.07, L 1 B 37/07 AS
;
- LSG B-W vom 06.09.06, L 13 AS 3108/06 ER
-B;
- LSG Hessen vom 5.9.07, L AS 145/07 ER.
Ihre Forderung der Rückzahlung der Mietkaution aus meinem ALG II stützt sich also auf keine Rechtsgrundlage und ist somit sowohl in Form eines Vertrages, einer Abtretungserklärung oder eines Verwaltungsaktes nichtig."""
Aber seitdem nichts von der Arge gehört! Ich weiss jetzt nicht ob dieser Widerspruch korrekt geschrieben ist oder ich Rechtliche hilfe suchen soll?
Ich danke euch für eure hilfe:-)
Mfg
Ulu
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Mietkaution: Rückzahlungsvereinbarung nichtig???
@Django:
Nichtig ist eine solche Rückzahlungsvereinbarung nicht. Allerdings kann diese, und das hast Du mit obigem Schreiben ja getan, jederzeit gekündigt werden.
Wann hast Du das Schreiben verschickt, bzw. abgegeben und ist die Zustellung nachweislich (Einschreiben oder gegen Empfangsbestätigung) zugestellt worden? In welcher Höhe werden monatliche Raten einbehalten, seit wann erfolgt die Tilgung und wie hoch war die Kaution?
Was in obigem Schreiben noch fehlt ist die Aufforderung den Rateneinbehalt sofort einzustellen und bereits einbehaltene Raten zurück zu erstatten. Hinsichtlich des weiteren Rateneinbehalts ist ggf. eine einstweilige Anordnung beim Sozialgericht zu erwirken. Bezüglich der bereits einbehaltenen Raten wird das allerdings nicht funktionieren, weil rückwirkende Leistungen niemals eilbedürftig sein können.
Gruß,
Axel
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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"
Hallo Axel,
ich habe das obige Schreiben doch am 08.04 bei der Arge gegen Empfangbestätigung abgegeben, nicht wie oben beschrieben am 15.
"Hinsichtlich des weiteren Rateneinbehalts ist ggf. eine einstweilige Anordnung beim Sozialgericht zu erwirken."
Ist jetzt die Rückzahlungsvereibarung gekündigt weil ich von der Arge nichts bekommen habe( Bestätigung) ?
Wie sollte ich denn jetzt voran gehen, bei der Arge einen zusätzlichen Widerspruchschreiben (bzw. das vorherige Widerspruch ergänzen und die Arge Auffordern den Rateneinbehalt sofort einzustellen) abgeben und 1-2 Wochen warten und danach beim Sozialgericht die nötigen Schritte einleiten oder?
Vielen dank für die Antwort
Mfg
Ulu
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@Django:
Schreibst Du an ARGE:
quote:
Sehr geehrte Damen und Herren,in Ergänzung meines Schreibens vom xx.xx.xxxx (Kündigung der Tilgungsvereinbarung für Mietkaution) fordere ich Sie auf, den weiteren Einbehalt monatlicher Raten ab sofort einzustellen und mir dieses schriftlich, bis spätestens zum 17.05.2010 schriftlich zu bestätigen. Bei fruchtlosem Fristablauf sehe ich mich gezwungen, beim Sozialgericht den Erlass einer einstweiligen Anordnung zu beantragen.
Darüber hinaus fordere ich Sie auf, bereits einbehaltene Raten umgehend an mich zur Auszahlung zu bringen.
Mit freundlichen Grüßen
Django
Das ganze per Einschreiben, oder persönlich abgeben und quittieren lassen.
Gruß,
Axel
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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"
Vielen dank @Axel...
Am Mo gebe ich das Schreiben persönlich bei der Arge ab!
Mfg
Ulu
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