Mietpause = Vermögensvorteil ? - Ist Rückforderung vom JC berechtigt

26. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(631 Beiträge, 136x hilfreich)
Mietpause = Vermögensvorteil ? - Ist Rückforderung vom JC berechtigt

Im folgenden Fall zahlte das Jobcenter Regelleistung + Miete an einen Leistungsbezieher.
Die Miete wurde aufgrund eines Untermietvertrages gewährt.

Um die Schuldenlage beim Leistungsbezieher zu verbessern, gewährte der/die Vermieter eine "Mietpause", jedoch kein Mieterlass.

Diese "Pause/Aufschub" wurde befristet bis zur geplanten Arbeitsaufnahme, eine schriftliche Erklärung seitens der Vermieter dem JC auch mitgeteilt dass die Miete wieder vollwertig bezahlt wird + 25 % um den angelaufenen Mietrückstand ebenfalls zu tilgen. Diese Erklärung wurde jedoch erst nachträglich nach Aufforderung des JC`s übermittelt, da es schlicht vergessen wurde.

Die monatliche Miete war also auch weiterhin fällig über die letzten Monate und haben sich "angesammelt".

Das JC zahlte für 01.23 bis 05.23 den Regelsatz + die Miete.

Nach meiner Rechtsauffassung besteht jedoch kein genereller Vermögensvorteil, da die geleistete Miete vom JC nachträglich dem Vermieter bezahlt wird, vergleichbar mit einem Darlehn oder einem Kredit, bei auch diesem kein Vermögensvorteil besteht, somit nicht "einfach nur in die Tasche gesteckt" wurde.

Das JC fordert nun für den genannten Zeitraum die komplette Rückzahlung der Miete (Anhörungsbogen) und stellt direkt klar, dass die Rückforderung nicht in Raten bezahlt werden kann sondern nur in einer Summe. Die Rückforderung beläuft sich bei ca. 2500 € und übersteigt bei weitem das Einkommen des ehm. Beziehers.

Ist diese Forderung überhaupt berechtigt bzw. auch die Argumentation vom JC keine Ratenzahlung leisten zu dürfen?


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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116023 Beiträge, 39198x hilfreich)

Zitat (von DStein):
Um die Schuldenlage beim Leistungsbezieher zu verbessern, gewährte der/die Vermieter eine "Mietpause", jedoch kein Mieterlass.

Ziemlich schlechte Idee, da das gar keine Verbesserung bewirkt ...



Zitat (von DStein):
Die monatliche Miete war also auch weiterhin fällig über die letzten Monate

Nein, war sie eben nicht.



Zitat (von DStein):
Ist diese Forderung überhaupt berechtigt

Selbstverständlich. Es wurde keine Miete gezahlt, somit stand dem Leistungsbezieher in den Monaten auch nur der Regelsatz zu, der unberechtigte Teil der Bezüge (Mietanteil) ist somit dem Amt zu erstatten.



Zitat (von DStein):
auch die Argumentation vom JC keine Ratenzahlung leisten zu dürfen?

Seine Schulden hat man immer sofort und in einer Summe zu zahlen. Ratenzahlung ist hier reine Kulanz - die man bei solch betrügerischem Verhalten wohl kaum gewähren wird.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(631 Beiträge, 136x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ziemlich schlechte Idee, da das gar keine Verbesserung bewirkt ...

Dem kann so nicht zugestimmt werden, die Situation hat sich dadurch deutlich verbessert.

Zitat (von Harry van Sell):
Nein, war sie eben nicht.
Warum sollte sie nicht fällig gewesen sein? Die Miete die fällig war, war weiterhin fällig, sonst würde es keinen Rückstand geben. Die Miete wurde ja NICHT erlassen.

Zitat (von Harry van Sell):
Es wurde keine Miete gezahlt, somit stand dem Leistungsbezieher in den Monaten auch nur der Regelsatz zu
Missverständlich beschrieben, grundlegend wurde Miete gezahlt, aber teilweise nicht in voller Höhe.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116023 Beiträge, 39198x hilfreich)

Zitat (von DStein):
Warum sollte sie nicht fällig gewesen sein?

Weil man der Schilderung nach eine Vereinbarung geschlossen hat, welche die Fälligkeit für einen gewissen Zeitraum aufhebt.



Zitat (von DStein):
Dem kann so nicht zugestimmt werden, die Situation hat sich dadurch deutlich verbessert.

Man hat Schulden von 2500 EUR und ein Strafverfahren wegen Sozialbetrug am Hals - wenn dass eine Verbesserung darstellt, muss die vorherige Situation ja Katastrophal gewesen sein ...



Zitat (von DStein):
Missverständlich beschrieben, grundlegend wurde Miete gezahlt, aber teilweise nicht in voller Höhe.

Dann wäre nur der Anteil der im Leistungszeitraum gezahlten Miete vom Amt zu tragen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30345 Beiträge, 5430x hilfreich)

Zitat (von DStein):
Diese Erklärung wurde jedoch erst nachträglich nach Aufforderung des JC`s übermittelt, da es schlicht vergessen wurde.
Eine Schuldenlage zu verbessern, ist durchaus sinnvoll. Dann aber die KDU weiterhin (über 5 Monate ) vom JC zahlen zu lassen, ist Sozialbetrug.
Zitat (von DStein):
eine schriftliche Erklärung seitens der Vermieter dem JC auch mitgeteilt
Das hätte der LB machen sollen, der es aber wohlweislich vermieden hat.
Immerhin hat er seine Arbeitsaufnahme mitgeteilt--- und nicht weiterhin Bürgergeld zum Schuldenabbau bekommen.

Wozu ist wohl der Anhörungsbogen da? Bitte genau lesen, was da steht und was man ankreuzen kann.
Selbstverständlich kann der LB schreiben, dass er die Summe nicht im Ganzen erstatten kann.

Zitat (von DStein):
Ist diese Forderung überhaupt berechtigt bzw. auch die Argumentation vom JC keine Ratenzahlung leisten zu dürfen?
Ja, sie ist berechtigt. Bitte mal den Wortlaut !! dieses Schreibens.

Zitat (von DStein):
die Situation hat sich dadurch deutlich verbessert.
Boah, tolle Verbesserung.
mtl. 500,- KDU vom JC erhalten und NICHT an den Vermieter zahlen.
Zitat (von DStein):
Missverständlich beschrieben, grundlegend wurde Miete gezahlt, aber teilweise nicht in voller Höhe.
Egal, wenn es nun ca 2.500,- sind, ist es Sozialbetrug.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37502 Beiträge, 13794x hilfreich)

Wir haben nicht nur das hier häufig zitierte "Zuflussprinzip" bei ALG II/Bürgergeld, sondern als Pendant auch das "Abflussprinzip." Also, es wird auf monatlicher Basis berechnet, was eingeht, und wie viel der Steuerzahler dazu geben muss, um das Minimum an Lebensstandart zu garantieren; und es wird eben auch berechnet, was monatlich abgeht/abgehen muss, um eben diesen Lebensstandart zu halten. Diese Leistung des Steuerzahlers ist nicht dazu da, die finanzielle Lage des Leistungsempfängers zu sanieren. Und genau dieses wurde getan. Das zweckgebundene Geld (Mietzins) wurde anderweitig verwendet.

Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, dass irgendwann später, nachdem ein neuer Job da ist, möglicherweise beim Vermieter die aufgelaufenen Schulden bezahlt werden sollen. Fakt ist, dass der Betroffene während des Empfangszeitraumes eine erhebliche Veränderung, nämlich dass in diesen Monaten kein Mietzins abzuführen ist, nicht gemeldet hat, was er hätte tun müssen, das Geld trotzdem erhalten hat und anderweitig ausgegeben. Und das ist nun mal strafbar, und das auch aus gutem Grund.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Nana71
Status:
Praktikant
(778 Beiträge, 84x hilfreich)

Zitat (von DStein):
Diese "Pause/Aufschub" wurde befristet bis zur geplanten Arbeitsaufnahme, eine schriftliche Erklärung seitens der Vermieter dem JC auch mitgeteilt dass die Miete wieder vollwertig bezahlt wird + 25 % um den angelaufenen Mietrückstand ebenfalls zu tilgen. Diese Erklärung wurde jedoch erst nachträglich nach Aufforderung des JC`s übermittelt, da es schlicht vergessen wurde.


Vergessen, na klar... :bang:

Zitat (von DStein):
Nach meiner Rechtsauffassung besteht jedoch kein genereller Vermögensvorteil, da die geleistete Miete vom JC nachträglich dem Vermieter bezahlt wird, vergleichbar mit einem Darlehn oder einem Kredit, bei auch diesem kein Vermögensvorteil besteht, somit nicht "einfach nur in die Tasche gesteckt" wurde.


Deine Rechtsauffassung ist irrelevant.

Fakt ist, dass das Jobcenter fünf Monate lang die Kosten der Unterkunft bezahlt und der Vermieter in dieser Zeit keine Miete verlangt hat, also beschissen wurde. Da wird auch sicher noch was nachkommen, und dann ist die nicht gewährte Ratenzahlung das kleinste Problem.

Dass der Betrag nach Arbeitsaufnahme beim Vermieter abgestottert wird, ändert übrigens rein gar nix an der Tatsache.





-- Editiert von User am 27. August 2023 09:39

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