Mietvertrag bei Eltern.

13. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
Tobias31
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Mietvertrag bei Eltern.

Hallo,

ich habe mal eine Frage zu Mietvertrag/Hartz4

Ich schildere mal kurz den Sachverhalt.
eine Bekannte ist 27 Jahre alt ein Kind, keine Ausblidung. Ihre Eltern haben vor 5 Jahren ein Haus gebaut. Sie hat in der oberen Etage eine 3 Zimmerwohnung.
Unten wohnen die Eltern mit der Oma. Ihr Vater ist erwerbstätig. Ihre Mutter und die Oma sind beide erwebsunfähig, bekommen Rente+ Pflegegeld.
Finde das einfach nicht ok das der Staat denen Miete, für die eigene Tochter bezahlt und sie sich davon da Haus abbezahlen!!! Der dumme Staat bezahlt es ja.
Wie kann sowas sein??? Geht das denn so einfach. Kann man einfach einen Mietvertrag machen zwischen Eltern und Kind, und der Staat bezahlt das?
Ihr Auto können sie auch komischerweise auch zusammen nutzen.
Ich finde das nicht korrekt, weil das Geld ja in der Familie bleibt.
Meine Frage ist sowas rechtens? Sie bekommt 380€ Miete bezahlt+ plus den vollen Hartz4 Satz und noch Kindergeld oben drauf. Einen 1 Euro Job muss sie auch nicht machen komischerweise, obwohl das Kind schon 5 ist.
Fährt übringens noch 3 mal im Jahr in den Urlaub.
Da fragt man sich als ehrlicher Bürger wozu man eigentlich arbeiten geht.
IHätten sich ja meine Eltern uhr Haus auch vom Staat bezahlen lassen können...
Danke für eure Antworten!


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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

- Sind denn Miethaie, Großvermieter, Wohnnungsgenossenschaften und was es noch alles so gibt auf dem Wohnungsmarkt besser als Eltern die eine Wohnung an die Verwandschaft vermieten?
- Für jeden Arbeitslosengeld II Empfänger sind nicht mal genügend 1 Euro-Job´s vorhanden!
- Kindergeld wird bei Hartz IV voll angerechnet!
- Warum gehst du Arbeiten? Wei du einen Job hast!


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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tobias31
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

@ Philosoph
das interessiert mich nicht die Bohne ob genügend 1 Euro Jobs vorhanden sind.
Meiner Meinung nach morgends ab in in Wald und Blätter fegen für Null Euro.
Dann amch ich das auch Mietvertrag mit den Eltern der Staat zahlt und ich lasse mir das Geld von den Eltern zurückgeben.
Klasse Sache.
Mir geht es nicht um Miethaie und Konsorten, sondern darum ob das rechtens ist.
Ich gehe arbeiten weil ich gerne Arbeite und in meinem Leben was erreichen möchte. Tolle Argumentation weil ich einen Job habe. Habe ich keinen suche ich mir einen. Gibt mehr als genug Jobs. Ich habe 4 Bewerbungen geschrieben und 4 Angebote erhalten. Wenn ich denn ganzen Tag zuhause vor der Glotze hänge ist das kein Wunder das man verblödet.
Ist auch das mindeste das Kindergeld voll angerechent wird.
H


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#3
 Von 
Kugelfisch_01
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 70x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

@ Tobias

"Dann amch ich das auch Mietvertrag mit den Eltern und der Staat zahlt und ich lasse mir das Geld von den Eltern zurückgeben.
Klasse Sache."
Da Sie offenbar keine moralischen Hemmungen diesbezüglich haben und gern selbst tun würden, was Sie der Bekannten vorwerfen, verstehe ich Ihre Erregung nicht. Wenn Sie das wirklich schlecht finden, würden Sie ja wohl kaum erwägen, dasselbe zu tun...

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Tobias31
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

@Muemmel
das war ironisch gemeint. Ich gehe einer geregelten Arbeit nach.
Ausserdem würden meine Eltern niemals auf so einen Gedanken kommen.
Kein Wunder das unser Staat pleite ist, wenn er sowas durchgehen läßt.
Einerseits heisst es das Eltern für ihre Kinder Unterhalt pflichtig sind und umgekehrt wenn die Eltern z.b. nicht arbeiten gehen können.
Dann bezahlt der Staat denen die Miete wie passt das denn zusammen????

Auch erwachsene Kinder müssen für den Unterhalt bedürftiger Eltern aufkommen. Ein Pflegefall kann Kosten bis zu 5.000 € pro Monat auslösen. Die Pflegeversicherung übernimmt nur einen Kostenanteil. Ab wann wird es existenziell so bedrohlich, dass man nicht mehr verpflichtet werden kann, für seine Eltern einzustehen? Die Grundregelungen der Düsseldorfer Tabelle 2009 gehen von diesen Zahlen aus:
Angemessener Selbstbehalt gegenüber den Eltern: mindestens monatlich 1.400 € (einschließlich 450 € Warmmiete) zuzüglich der Hälfte des darüber hinausgehenden Einkommens. Für ein Ehepaar werden 2.450 € angesetzt. Der angemessene Unterhalt des mit dem Unterhaltspflichtigen zusammenlebenden Ehegatten bemisst sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen (Halbteilungsgrundsatz), beträgt jedoch mindestens 1.050 € (einschließlich 350 € Warmmiete).
Nach § 1601 BGB müssen dann die Kinder zahlen



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#6
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

1.) Ist ein Kind 18 und nicht mehr / noch nicht in einer Erstausbildung, tritt der Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern zurück hinter der Erwerbsobliegenheit des Kindes - so lange es erwerbsfähig ist, nicht mehr im Pflegefall (das gilt für KInder wie für Eltern).

Insofern gibt es ab 18 volles ALG II (inkl. angemessene Warmmiete), wenn das Kind einen eigenen Haushalt führt und nicht mehr (was sonst bei U25 möglich ist laut Absatz 2a § 22 SGB II ) auf den Haushalt eines Elternteils verwiesen werden kann.

2,) Kann das Kind ab 18 seiner Erwerbsobliegenheit nicht nachkommen mangels Arbeitsstelle, erhält es ALG II - vermindert um das, was Eltern und andere Leute dem Kind freiwillig zukommen lassen.

Ein solcher freiwilliger Unterhalt wird aber nur vermutet vom Gesetz, wenn

a) Kind und Elternteile eine Bedarfsgemeinschaft bilden nach SGB II § 7 Absatz 3 (also max., bis das Kind 25 ist),

b) Verwandte in einem gemeinsamen Haushalt wirtschaften laut Absatz 5 § 9 SGB II .

2.b) kann auch vorliegen, wenn ein Kind eine abgeschlossene Wohnung im gemeinsamen Haus bewohnt, aber bei Muttern kocht und mampft und wäscht - sowas wird aber selten bis nie angenommen, auch selten von Gerichten.

Wem es gelüstet als neidischer Nachbar, der gehe zum Amt für ALG II und zeige an, er hätte Hinweise auf eine Haushaltsgemeinschaft unter Verwandten nach Absatz 5 § 9 ALG II ...

Verdichtet sich dieser Verdacht, könnte die Tochter dennoch der gesetzlichen Vermutung eines Unterhalts durch mitwirtschaftende Verwandte widersprechen. Dann wird es erst recht kompliziert.

Und wenn sich dieser Widerspruch der Tochter nicht durchsetzt, bleiben immer noch die Freibeträge der mitwirtschaftenden Verwandten, bevor deren Einkommen mitberechnet wird beim ALG II der Tochter - das wären die Warmwohnkosten der Eltern, deren doppelte fiktive Regelleistung plus evtl. Schuldentilgungszahlungen, wonach bei Normalverdienern selten noch etwas zu berappen bleibt.

3.) Wirtschaftlich ist es schnuppe, ob Eltern eine Einliegerwohnung an einen Fremden (mit oder ohne ALG II) vermieten und die Tochter eine Wohnung in einem anderen Haus mietet (für gleich viel ALG II) -

- oder umgekehrt. Beides bedeutet lediglich, dass die Eltern einen Teil ihres Hauses nicht benutzen können und dafür ein marktübliches Entgelt erhalten.

Erhalten sie das nicht, dann betrügen sie gemeinsam mit der Tochter das Amt für ALG II. Erhalten sie es, versteuern es aber nicht als Einkommen, betrügen sie das Finanzamt. Ansonsten ist alles legal und fein und kostet den Steuerzahler keinen Cent mehr.

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I got two reasons why I cry away each lonely night,
(Mein Lieblingslied ist zu lang!)"

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#7
 Von 
Tobias31
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

@Gerd aus Berlin

Hallo Gerd,

vielen dank für Ihre ausführliche und qualifizierte Antwort.

Grüße aus Fulda

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Genau @ Tobias31... dich interessiert es nicht die Bohne ob überhaupt genügend Job´s vorhanden sind, da du offenbar in der glücklichen Lage versetzt bist einen zu haben, bzw. dir den besten aus suchen könntest. Es gibt aber auch Menschen die haben nicht dieses Glück wie du, oder sind von ihrer Qualifikation und Alter her nicht in der Lage haufenweise angebotene Job´s ausführen zu können.
Bei Alleinerziehende spielt noch eine ander Sache maßgebend dazu bei ob überhaupt jeder x beliebige Job angenommen werden kann ( auch der 1 Euro-Job zählt dazu, oder das Laubfegen und Scheeschieben!). Wenn die Betreuung des Kindes nicht gewährleistet werden kann, dann nützen der Mutter/Vater auch die besten Job´s nicht!

quote:
Sie hat in der oberen Etage eine 3 Zimmerwohnung.

Sie ist 27 Jahre alt und wohnt in einem eigenen Haushalt, zahlt Miete an ihren Vermieter. Das die Vermieter ihre Eltern sind spielt keine Rolle.


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2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Kugelfisch_01
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 70x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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