Mindesteinkommen Wohngeld

29. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Tojo123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mindesteinkommen Wohngeld

Guten Tag,

ich habe einen Negativbescheid vom Bafög-Amt bekommen und habe Anrecht auf Wohngeld.

Erste Frage: Darf ich die Aufwandsentschädigung vom Plasmaspenden in das Einkommen einrechnen?

Zweite Frage ist, wie viel Mindesteinkommen ich nachweisen muss, damit ich auch tatsächlich Wohngeld bekomme. Meine Kosten im Monat belaufen sich auf: Miete: 210,47 (inklusive Miete, da Studentenwohnheim, ist eine 2er WG, sind aber nicht verwandt o.ä.), Krankenkasse 110,26.

Die Mietstufe meiner Stadt ist Mietstufe 5, Studiengebühr(falls relevant) ca. 260 Euro jedes halbe Jahr, Kindergeld bekomme ich keines mehr.

Wäre mega lieb, wenn mich jemand aufklären könnte, ich lese im Internet viele verschiedene verwirrende Aussagen.

Liebe Grüße,

Tojo




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40639 Beiträge, 6588x hilfreich)



Es gilt die *Daumenregel*: Mind 20% über dem Sozialhilfe-Bedarf soll man als Einkommen nachweisen, um einen WoG-Anspruch zu haben.
Weitere Voraussetzungen sind zu erfüllen.

Zitat (von Tojo123):
ich lese im Internet viele verschiedene verwirrende Aussagen.
Wird denn da nicht immer nach Einkommen gefragt?

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