Hallo,
Ich studiere zurzeit und wohne noch bei meinen Eltern. Ich ziehe am 1.September in ein Einzelappartment und wurde gerne Wohngeld beantragen. Neben dem Studium arbeite ich noch und bezahle selber Kranken-/Pflegeversicherung:
- 450€ geringfügige Beschäftigung
- 93,59€ Kranken-/Pflegeversicherung
Die zukunftige Warmmiete beträgt ab Sept. 325€
Wie viel müsste ich den verdienen? Ich denke das 450€ nicht ausreichen werden, um Wohngeld zu beantragen. Ich habe mal eine Formel gefunden:
80% -Regelsatz zzgl. ggfls. Mehrbedarf (§ 21 SGB II
) + Warmmiete (inkl. Heizkosten) =
0,8* 424 + 325€ = 664,2€, müsste ich dann mind. 664,2€ verdienen?
Ich habe mal selber direkt die Wohngeldstelle befragt, die sagten es gibt kein mindesteinkommen, es muss nur Plausibel sein.
Heißt, das ich dann auch weniger als 664,2€ verdienen kann, solange es nachvollziehbar ist, dass das Geld auch ausreicht?
Also das mit dem Verdienst ist kein Problem, ich habe auch mit mein Chef gesprochen das ich auch mehr arbeiten kann und dann halt mehr verdiene.
-- Editiert von aynr99 am 14.08.2019 16:35
Mindesteinkommen beim Wohngeld
Heißt, das ich dann auch weniger als 664,2€ verdienen kann, solange es nachvollziehbar ist, dass das Geld auch ausreicht? Eher nicht, denn die 80%-Regelung gibt es ja wirklich. Und was ein Wohngeldmitarbeiter Ihnen sagt, ist nichts wert - im Zweifelsfall können Sie das nicht beweisen. By the way wird es eher mehr sein als die 664,20 Euro - in der Rechnung fehlt ja die Krankenversicherung.
ich habe auch mit mein Chef gesprochen das ich auch mehr arbeiten kann und dann halt mehr verdiene. Aber denken Sie dran, dass das dann ein Werkstudentenjob ist, d. h, da geht noch die Rentenversicherung ab.
-- Editiert von muemmel am 14.08.2019 18:27
Was ist mit BAföG? Wenn du dem Grunde nach einen Anspruch auf Bafög hast, hast du keinen Anspruch auf Wohngeld.
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Zitat :Was ist mit BAföG? Wenn du dem Grunde nach einen Anspruch auf Bafög hast, hast du keinen Anspruch auf Wohngeld.
Ich bekomme leider kein BAföG mehr, wegen Studium wechsel
Deine Rechnung stimmt soweit, nur auf die 80% vom Mindesteinkommen hast du keinen Rechtsanspruch. Wenn du nicht ausreichend nachweisen kannst aus welchem Mitteln du deinen Lebensunterhalt bestreitest, kann das Wohngeld abgelehnt werden, da Wohngeld einen mehr oder minder kleinen Zuschuss zu den Mietkosten darstellt und keine Hilfe zum Lebensunterhalt.
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