Hallo vielleicht kann mir hier jemand ein Rat geben.
Ich bin vergangenen Monat umgezogen und habe seit Mitte Juni ein Minijob und kümmere mich aktuell um eine Umschulung.
Ich lebe auf den Land bis zur nächsten Einkauf Möglichkeit sind es ca 8km der Minijob ist auch da.
Es fährt zwar ein öffentliches Verkehrsmittel hin und zurück, aber die Preise sind natürlich relativ hoch. Da ich gegen diese Deutsche Bahn Abo Karte bin, wie der Name schon sagt. Es ist ein Abo und für mich einfach das Risiko dass ich dieses vergesse, falls ich es nicht benötige und erneut in der Betrag abgezogen wird. Die reguläre monatskarte die man kaufen, kann es natürlich gleich doppelt so teuer.
Das weitere muss ich auch in diesen Ort fahren. Für elementare Einkäufe aber auch um meine Tochter in die Schule zu bringen und abzuholen.
Ich habe beim Jobcenter um ein Darlehen gebeten, um ein gebrauchten motorroller zu holen. Da dieser für die benötigte Strecke wirtschaftlicher und sogar günstiger als die Deutsche Bahn Abo Karte ist.
Das Jobcenter lehnte mir das Darlehen ab.
Ich sehe dadurch, dass das Jobcenter meine Bemühungen boykottiert und auch einen fehlenden Anreiz schafft. Da im Endeffekt ein grossteil des minijobs für fahrtkosten draufgeht.
Hat dir vielleicht jemand einen Rat was ich noch machen könnte oder welche Optionen es noch gibt?
Grüsse
Minijob ALG2 und Darlehensantrag
27. Juni 2023
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Frage vom 27. Juni 2023 | 06:48
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Minijob ALG2 und Darlehensantrag
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#1
Antwort vom 27. Juni 2023 | 08:48
Von
Status: Master (4079 Beiträge, 665x hilfreich)
ZitatEs ist ein Abo und für mich einfach das Risiko dass ich dieses vergesse, falls ich es nicht benötige und erneut in der Betrag abgezogen wird. :
Das Jobcenter wird auf ihre Vergesslichkeit keine Rücksicht nehmen dürfen, deshalb die Ablehnung. Es gibt Möglichkeiten einer Merkliste usw. Termine für ihre Tochter werden sie auch irgendwo vermerken.
Der Vorteil mit der Bahn zu fahren, sie werden bei schlechten Wetter nicht nass.
ZitatHat dir vielleicht jemand einen Rat was ich noch machen könnte oder welche Optionen es noch gibt? :
Den Arbeitgeber fragen ob er einen Zuschuss für die Fahrkarte gibt, evtl. ist einer über das Jobcenter möglich.
#2
Antwort vom 27. Juni 2023 | 09:03
Von
Status: Legende (18396 Beiträge, 9967x hilfreich)
- Warten, bis Sie einen Platz für die Umschulung haben und dann nochmal versuchen
- Minijob zu einem sozialversicherungspflichtigen Job ausbauen* und dann nochmal versuchen
- Fahrrad kaufen
* Logik: Bei einem Minijob werden ja wenig bei keine Steuern und Sozialabgaben bezahlt. Sozialleistungsträger geben meist kein Geld für "Kann-Leistungen", wenn auf der anderen Seite keine Steuern und Sozialabgaben hereinkommen.
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#3
Antwort vom 27. Juni 2023 | 10:45
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatLogik: Bei einem Minijob werden ja wenig bei keine Steuern und Sozialabgaben bezahlt. Sozialleistungsträger geben meist kein Geld für "Kann-Leistungen", wenn auf der anderen Seite keine Steuern und Sozialabgaben hereinkommen. :
Im Umkehrschluss wenn ich den Minijob nicht machen kann. Koste ich den Steuerzahler mehr als mit dem Minijob und wenn wir berücksichtigen das selbst diese Abo ******* mehr kostet als der Laufende Betrieb eines Motorrollers. Fragt man sich allen ernstes ob im besonderen diese leute rechnen können.
ZitatEs gibt Möglichkeiten einer Merkliste usw. Termine für ihre Tochter werden sie auch irgendwo vermerken. :
Warum soll ich das machen? Ich bin einfach gegen ein Abo und bezüglich Termine ich muss meine Tochter Täglich in die Schule Fahren und Abholen und dieses Abo kostet dennoch mehr als im Alg2 Satz für verkehr Festgelegt wird. Wobei bei ein Roller die Fixkosten bei ca 2/3 des Festgelegten betrags ist.
Allgemein bei ein Minijob von 520€ werden 80% vom Jobcenter gegengerechnet. Das Entspricht nach abzüge des freibetrags 336€ der Regelsatz für 1 Person in einer BG beträgt 451€ somit beträgt eine aufstockende leistung von 115€ in gegensatz zu vollen leistung bei nichtstun. Fahrkosten gehen mir so einfach nicht auf da kann ich auch ganz erlich sagen warum soll ich überhaupt die paar Stunden die Woche arbeiten. können dann ja andere machen und lege mich auf die Faule Haut.
Mag sich zwar jetzt dreist anhören ist aber Tatsache keiner geht zum schluss für unter 2€/ Stunde Arbeiten.
Grüße
#4
Antwort vom 27. Juni 2023 | 11:44
Von
Status: Unparteiischer (9190 Beiträge, 1951x hilfreich)
ZitatTatsache keiner geht zum schluss für unter 2€/ Stunde Arbeiten. :
Doch. Da gibt es einige...
Fragen Sie doch den Minijob-Arbeitgeber, ob er Sie unterstützt und das Ticker übernimmt. Und wie man sich über diesen Mehrwert dann einig wird.
#5
Antwort vom 27. Juni 2023 | 11:58
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 936x hilfreich)
Mehr als dreist!ZitatMag sich zwar jetzt dreist anhören ist aber Tatsache keiner geht zum schluss für unter 2€/ Stunde Arbeiten. :
#6
Antwort vom 27. Juni 2023 | 12:00
Von
Status: Legende (18396 Beiträge, 9967x hilfreich)
ZitatFragt man sich allen ernstes ob im besonderen diese leute rechnen können. :
Wahrscheinlich schon.
Aber es ist einfach nicht die Aufgabe des Sozialleistungsträgers, Ihnen eine möglichst günstige Fahrgelegenheit zu verschaffen.
ZitatIm Umkehrschluss wenn ich den Minijob nicht machen kann. Koste ich den Steuerzahler mehr als mit dem Minijob :
Aber momentan können Sie den Minijob doch machen - das sieht auch der Sozialleistungsträger. D.h. mit dem Argument, dass Sie den Roller für die Aufrechterhaltung des Minijobs benötigen, werden Sie nichts gewinnen. Deshalb legte ich Ihnen nache, erst die Umschulung abzuwarten oder den Minijob zu einem sozialversicherungspflichtigen Job auszubauen oder noch besser: Sie finden einen sozialversicherungspflichtigen Job, der nur mit einem Roller erreichbar ist. Denn dann haben Sie potenziell das Argument "mit dem Roller schaffe ich es, meinen Leistungsbezug absehbar zu verringern" auf Ihrer Seite. Bislang klingt Ihre Argumentation nach "mit einem Roller möchte ich es mir bequemer/günstiger gestalten, ohne dass sich an meiner beruflichen Situation etwas verändert". Und damit locken Sie niemand hinter dem Ofen hervor, jedenfalls nicht beim Jobcenter. Denn es ist für das Jobcenter (bislang) nicht erkennbar, wie sich durch den Roller Ihre berufliche Situation (Zielrichtung: weniger Leistungsbezug) verbessern wird.
ZitatIch bin einfach gegen ein Abo :
Ihre Meinung in allen Ehren - aber diese Einstellung muss man sich halt auch leisten können.
Zitatich muss meine Tochter Täglich in die Schule Fahren und Abholen :
Darf ich fragen, in welchem Bundesland Sie leben? In den meisten Bundesländern ist der Schülertransport die Aufgabe der Kommune. D.h. kein Elternteil muss Kinder in die Schule bringen und abholen, weil es Schulbusse o.ä. gibt. Das weiß auch das Jobcenter, so dass diese Argumentation nicht zielführend ist.
#7
Antwort vom 27. Juni 2023 | 12:13
Von
Status: Master (4079 Beiträge, 665x hilfreich)
Zitatch muss meine Tochter Täglich in die Schule Fahren und Abholen :
Wie handhaben sie es bisher ohne Roller?
#8
Antwort vom 27. Juni 2023 | 15:44
Von
Status: Unbeschreiblich (37799 Beiträge, 6312x hilfreich)
Das konnte vermutlich nicht anders sein. Es gibt eine Z***erbindung, du bist selbst (freiwillig) dorthin gezogen, solltest selbst ans Abo denken.ZitatDas Jobcenter lehnte mir das Darlehen ab. :
Unsinn. Das sieht das JC garantiert anders. Lies die Ablehnung.ZitatIch sehe dadurch, dass das Jobcenter meine Bemühungen boykottiert und auch einen fehlenden Anreiz schafft. :
Ja, die JC rechnen *für sich*, wie denn sonst. Das JC muss wirtschaftlich rechnen--- die geben nur Notwendiges aus.ZitatFragt man sich allen ernstes ob im besonderen diese leute rechnen können. :
Pfff. Und warum bist du kürzlich dorthin gezogen, wo du ein DB-Abo brauchst?ZitatIch bin einfach gegen ein Abo :
Bist du neu beim JC? Kennst du deren Gesetze und Regelungen nicht? Dann Gute Nacht mit deiner Einstellung!
Deine Rechnerei ist komplett für die Katz.ZitatAllgemein bei ein Minijob :
Ein Bombenargument.Zitatdieses Abo kostet dennoch mehr als im Alg2 Satz für verkehr Festgelegt wird. :

Ich halte ganz sanft dagegen: Du kannst vom festgelegten Alg2-Satz auch Bier, Wein, Tabak, kaufen. Oder vom festgelegten Anteil mal keine Bekleidung und Schuhe kaufen oder mal nicht ins Kino oder Theater gehen.
Was für ein ausgemachter Blödsinn schwirrt dir im Kopf rum? Ich tippe auf *Wahlkampf*.
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