Guten Tag
ich habe ein Problem und zwar beziehe ich Hartz IV und ich habe einen Minijob angefangen als Kellnerin, ich habe weder einen Arbeitsvertrag bekommen noch ähnliches. Dazu habe ich mein Gehalt Bar bekommen. Jetzt hat mich das Jobcenter dazu aufgefordert Meinen Arbeitsvertrag und meine Gehaltsabrechnungen zu schicken aber das geht halt nicht. Was soll ich jetzt machen??
Mfg
Minijob bei Jobcenter nicht angegeben
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?



ZitatWas soll ich jetzt machen?? :
Dem JC mitteilen, dass du keinen schriftl. AV hast
Dem JC mitteilen, dass du deinen Lohn in bar erhältst.
Darf man fragen, seit wann du dort arbeitest?
ZitatWas soll ich jetzt machen?? :
Die Wahrheit sagen, sie haben nichts schriftliches in der Hand. Der Zoll wird sich auch mit ihrem Arbeitgeber wg. Schwarzarbeit befassen. Oder kam man ihnen über der Arbeitgeber auf die Schliche?
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Wann erfolgte die Arbeitsaufnahme?
Wie viel haben Sie im Monat verdient?
Wie viele Stunden haben Sie im Monat gearbeitet?
Haben Sie weiteres Einkommen?
Wieso wählt Ihr Arbeitgeber den unüblicheren Weg der Barzahlung?
Wusste der Arbeitgeber von Ihrem HartzIV-Bezug?
Hat der Arbeitgeber Sie bei der Minijob-Zentrale angemeldet?
Wie hat das Jobcenter von Ihrem Minijob erfahren?
Eine Gehaltsabrechnung kann der Arbeitgeber Ihnen trotz Barzahlung ausstellen!
Auch kann der Arbeitgeber Ihnen eine Einkommensbescheinigung ausstellen!
Das wird der Arbeitgeber vermutlich auch machen, spätestens wenn die Behörden sich einschalten. Sie müssen dies nur von Ihrem Arbeitgeber verlangen. Ihrem Beitrag hier kann ich nicht entnehmen, dass Sie diese (naheliegende) Möglichkeit schon genutzt haben.
Man kann vom Arbeitgeber einen Nachweis nach dem Nachweisgesetz verlangen:
Zitat:(1) Der Arbeitgeber hat die wesentlichen Vertragsbedingungen des Arbeitsverhältnisses innerhalb der Fristen des Satzes 4 schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. In die Niederschrift sind mindestens aufzunehmen:
...
Eigentlich sollte das sogar schon vorliegen:
Zitat:Dem Arbeitnehmer ist die Niederschrift mit den Angaben nach Satz 2 Nummer 1, 7 und 8 spätestens am ersten Tag der Arbeitsleistung, die Niederschrift mit den Angaben nach Satz 2 Nummer 2 bis 6, 9 und 10 spätestens am siebten Kalendertag nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses und die Niederschrift mit den übrigen Angaben nach Satz 2 spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses auszuhändigen.
Für den Lohn gibt es Vordrucke namens "Einkommensbescheinigung". Die hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber vorzulegen und der Arbeitgeber hat die auszufüllen, ansonsten droht beiden ein Bußgeld:
Zitat:(1) Wer jemanden, der laufende Geldleistungen nach diesem Buch beantragt hat oder bezieht, gegen Arbeitsentgelt beschäftigt, ist verpflichtet, diesem unverzüglich Art und Dauer dieser Erwerbstätigkeit sowie die Höhe des Arbeitsentgelts oder der Vergütung für die Zeiten zu bescheinigen, für die diese Leistung beantragt worden ist oder bezogen wird. Dabei ist der von der Agentur für Arbeit vorgesehene Vordruck zu benutzen. Die Bescheinigung ist der- oder demjenigen, die oder der die Leistung beantragt hat oder bezieht, unverzüglich auszuhändigen.
(2) Wer eine laufende Geldleistung nach diesem Buch beantragt hat oder bezieht und gegen Arbeitsentgelt beschäftigt wird, ist verpflichtet, dem Arbeitgeber den für die Bescheinigung des Arbeitsentgelts vorgeschriebenen Vordruck unverzüglich vorzulegen
Wobei das Bußgeld eh bereits schon deshalb drohen dürfte, weil der Job ja anscheinend überhaupt nicht mitgeteilt wurde. Wenn es nicht sogar eine Betrugsanzeige gibt.
ZitatDer Zoll wird sich auch mit ihrem Arbeitgeber wg. Schwarzarbeit befassen. :
Ja, und möglicherweise auch wegen des Verdachts auf Sozialbetrug gegen ayman2712 ...
ZitatJa, und möglicherweise auch wegen des Verdachts auf Sozialbetrug gegen ayman2712 ... :
Was mM auch so kommen wird und vollkommen in Ordnung wäre.
Die meisten ALG-Betrüger fliegen jedoch gerade deshalb auf, weil der Arbeitgeber sie sehr wohl ordnungsgemäß angemeldet hat. In den meisten Fällen droht also nur dem Arbeitnehmer der ärger, aber nicht dem Arbeitgeber.
Glaskugel in Betrieb? Der AG kann den TE doch ordnungsgemäß angemeldet haben.ZitatDer Zoll wird sich auch mit ihrem Arbeitgeber wg. Schwarzarbeit befassen. :
Auch die Glaskugel in Betrieb? Der TE schreibt doch gar nichts davon, dass er den Job nicht dem JC gegenüber mitgeteilt hat.ZitatWobei das Bußgeld eh bereits schon deshalb drohen dürfte, weil der Job ja anscheinend überhaupt nicht mitgeteilt wurde. Wenn es nicht sogar eine Betrugsanzeige gibt. :
Auch hier? Wieso gehst Du von ALG II Betrug aus?ZitatDie meisten ALG-Betrüger fliegen jedoch gerade deshalb auf :
ZitatGlaskugel in Betrieb? Der AG kann den TE doch ordnungsgemäß angemeldet haben. :
Sie bekam keinen Arbeitsvertrag noch wurde das Gehalt überwiesen, sondern bar ausgezahlt.
Bei der Konstellation dürfte eine Anmeldung eher unwahrscheinlich sein.
ZitatDer TE schreibt doch gar nichts davon, dass er den Job nicht dem JC gegenüber mitgeteilt hat. :
Doch. In der Überschrift
You are right! Die Überschrift habe ich nicht wahrgenommen.ZitatDoch. In der Überschrift :
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