Hallo ich hoffe ich bin mit der Frage hier richtig.
Also ich, bekomme EG ( 300,-€) soweit ich weiß wird mir der verdienst aus einem Minijob auf das EG angerechnet, richtig?
Aber wie läuft das bz. wenn ich zum 15. eines Monats meine Elternzeit beende aber seit zb dem 4. einen Minijob habe?
Wie wird das Gundsätzlich gerechnet?
Wie sieht es zb aus wenn ich ab dem 15. richtig arbeite und vorher nur ein oder zwei mal zur Probe?
Und wie schaut es aus wenn ich zb. ab 15. tägl. gehen würde und vorher nur 1 oder 2 mal die Woche?
Ich hoffe ich hab es verständlich erklärt was ich wissen möchte. Danke schonmal für die Antworten.
VG sohny
-----------------
""
Minijob in der Elternzeit
15. November 2013
Thema abonnieren
Frage vom 15. November 2013 | 23:48
Von
Status: Frischling (39 Beiträge, 10x hilfreich)
Minijob in der Elternzeit
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 16. November 2013 | 22:55
Von
Status: Weiser (16550 Beiträge, 9318x hilfreich)
300€ ist doch das Mindest-Elterngeld. Da wird von einem Minijob nichts mehr angerechnet.
Sobald mehr als 30 Stunden pro Woche gearbeitet werden, entfällt das Elterngeld komplett.
-----------------
"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB
."
#2
Antwort vom 18. November 2013 | 19:37
Von
Status: Frischling (39 Beiträge, 10x hilfreich)
Vielen Dank für die Antwort
Viele Grüße sohny
-----------------
""
Und jetzt?
Schon
268.277
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Ähnliche Themen
-
22 Antworten
-
5 Antworten