Minijob in der Elternzeit

15. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
sohny09
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 10x hilfreich)
Minijob in der Elternzeit

Hallo ich hoffe ich bin mit der Frage hier richtig.
Also ich, bekomme EG ( 300,-€) soweit ich weiß wird mir der verdienst aus einem Minijob auf das EG angerechnet, richtig?
Aber wie läuft das bz. wenn ich zum 15. eines Monats meine Elternzeit beende aber seit zb dem 4. einen Minijob habe?
Wie wird das Gundsätzlich gerechnet?
Wie sieht es zb aus wenn ich ab dem 15. richtig arbeite und vorher nur ein oder zwei mal zur Probe?
Und wie schaut es aus wenn ich zb. ab 15. tägl. gehen würde und vorher nur 1 oder 2 mal die Woche?
Ich hoffe ich hab es verständlich erklärt was ich wissen möchte. Danke schonmal für die Antworten.
VG sohny

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16550 Beiträge, 9318x hilfreich)


300€ ist doch das Mindest-Elterngeld. Da wird von einem Minijob nichts mehr angerechnet.

Sobald mehr als 30 Stunden pro Woche gearbeitet werden, entfällt das Elterngeld komplett.



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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sohny09
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 10x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort
Viele Grüße sohny

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1x Hilfreiche Antwort

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