Mit ALG 2 in eine andere Kommune und eine teurere Wohnung umziehen ist also rechtens?

23. Februar 2021 Thema abonnieren
 Von 
go573171-83
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mit ALG 2 in eine andere Kommune und eine teurere Wohnung umziehen ist also rechtens?

https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0710/071009a.htm#:~:text=Urteil%20des%20Bundessozialgerichts-,Grundrecht%20auf%20Freiz%C3%BCgigkeit%20auch%20f%C3%BCr%20Arbeitslose,Urteil%20des%20Bundessozialgerichts%20in%20Kassel.

Hab ich recht? GIlt wohl nicht bei teurerer Wohnung in der selben Kommune?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32254 Beiträge, 5666x hilfreich)

Natürlich besteht Freizügigkeit. Auch heute noch.
Was soll diese alte Quelle?

Zitat (von go573171-83):
GIlt wohl nicht bei teurerer Wohnung in der selben Kommune?
Kommt drauf an.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go573171-83
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Natürlich besteht Freizügigkeit. Auch heute noch.
Was soll diese alte Quelle?

Zitat (von go573171-83):
GIlt wohl nicht bei teurerer Wohnung in der selben Kommune?
Kommt drauf an.

Ist doch eigentlich egal wie alt die quelle ist oder?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32254 Beiträge, 5666x hilfreich)

Kommt auch drauf an.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Nö, es ist nicht egal, wie alt eine Entscheidung ist. Es kann egal sein, aber gerade im Sozialrecht, im Familienrecht, da ist doch vieles ständig im Fluss.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Zitat (von go573171-83):
Hab ich recht?

Womit?



Zitat (von go573171-83):
Ist doch eigentlich egal wie alt die quelle ist oder?

Genau, oder.
Änderung der Gesetze, der Rechtsprechung ...

Ist ja nicht alles in Stein gemeißelt wie die 10 Gebote...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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