Mit gemeinsamen Kind...immer eheähnlich?

7. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
Adaya
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Mit gemeinsamen Kind...immer eheähnlich?

Hallo

Weiss garnicht wo ich anfangen soll!

Ich habe 3 Kinder, 2 aus erster Ehe für die ich keinen Unterhalt, auch kein UVG, bekomme.
Vor einigen Monaten habe ich mich von meinem Freund und Vater des dritten Kindes getrennt. Allerdings, und nun wird es kompliziert, leben wir noch zusammen. Er hat das Schlafzimmer und ich bin in das Kinderzimmer gezogen...

Ich mache z.Zt eine zweite Ausbildung zur Krankenschwester. Bekomme nur eine Ausbildungsvergütung, Kindergeld und Anteilig Miete und Kindesunterhalt für die Kleine vom Ex, er ist auch noch Unterhaltspflichtig gegenüber Exfrau und 3 weiteren Kindern.

Nun sagte man mir beim Amt das ich Anspruch Kinderzuschlag habe.
Aber da ich ja noch mit meinem Ex zusammen wohne, gelten wir ja wohl noch als eheähnlich und da sein Gehalt dann ja angerechnet wird und somit würde ich über der Einkommensgrenze liegen.

Für uns ist aber die Lösung das er noch hier wohnt am Besten. 1, er spart eine ganze Ecke Miete ein 2, habe ich jemanden für die Kleine im Haus wenn ich in meinen Praxiseinsätzen Schichtdienst und Wochenenddienste verrichten muss.
Im Frühdienst muss ich schon um 5:15 aus dem Haus und im Spätdienst bin ich erst um 21:30 zuhause.

Wo soll ich für solche unmöglichen Zeiten ein Betreuung für meine Tochter finden.

Wenn ich ihn also bitten würde auszuziehen könnt ich die Ausbildung schmeissen und Sozialhilfe *ohnein* oder weiterhin trotz 38,5 Stunden Woche am Existenzminimum existieren. Bin nun echt frustriert , denn der kinderzuschlag wär für mich eine echte Hilfe, echt nicht was ich machen soll. Hat jemand eine Idee?
Gruss
Petra

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
helaba
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo Adaya, es gibt da ein Urteil des Soz.Gerichts für das Saarland (Az: S21AS3/05). Danach ist das zusammen wohnen nicht unbedingt ein Indiz für eine eheähnliche Gemeinschaft. Guck mal unter
http://www.n24.de/index.php?n20050425516241400002. Da findest du mehr.
Möglicherweise musst Du Deine Argumentation dem Text anpassen.
Alles Gute

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