Mitspracherecht der Krankenkasse?

1. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Megami
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 4x hilfreich)
Mitspracherecht der Krankenkasse?

Guten Morgen,

Person A ist im Krankengeldbezug und wurde daher von seiner Krankenkasse aufgefordert, bei der Rentenversicherung eine Reha zu beantragen. Diese wurde auch bewilligt.

Das Problem ist nun, dass die Krankenkasse in der Reha mitreden will. Wechsel der Einrichtung / Terminänderung nur mit Absprache ansonsten wird A das Krankengeld für die Zukunft sowie rückwirkend ab Frist zur Antragstellung versagt (und damit die Krankenversicherung). Hat die Krankenkasse wirklich dieses Mitspracherecht, obwohl sie nicht der Kostenträger ist?

Falls mir jemand in diese Frage weiterhelfen kann, wäre ich demjenigen sehr dankbar.

Liebe Grüße
Velvet

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Wenn die Reha von der Krankenkasse bezahlt wird, dann wird davon ausgegangen, dass diese ihre Arbeitsfähigkeit bessert oder auch wieder herstellt. In diesem Falle hat die Krankenkasse als Träger natürlich ein Mitspracherecht, ob und wohin sie wechseln. Aber im Grunde kein Problem, sie setzen ein formloses Schreiben auf, indem sie darlegen warum sie diese oder jene Reha-Einrichtung bevorzugen, im Normalfall wird dem auch stattgegeben.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
Megami
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
In diesem Falle hat die Krankenkasse als Träger natürlich ein Mitspracherecht, ...


Aber die Rentenkasse ist doch der Träger und nicht der Krankenkasse? Ansonsten wäre es ja kein Problem für mich.

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#3
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Was genau meint denn "Terminänderung"? Kannst Du vielleicht das Schreiben der Krankenkasse einstellen oder etwas genauer werden?

Denn so grundsätzlich denke ich schon, dass die ein Mitspracherecht haben, solang Du Krankengeld beziehst.
Blöde Beispiele: Du willst die Reha machen in einer Klinik, die auf Rückenprobleme spezialisiert ist. Du bist aber seit Jahren krankgeschrieben wegen einer psychischen Erkrankung. Oder: Du hättest schon in 2 Wochen zur Reha gekonnt, hast den Termin aber um 3 Monate nach hinten verschoben, weil Du noch den 80. Geburtstag vom Opa mitfeiern wolltest - oder was immer.

Ich kenne mich jetzt nicht sooo aus, denke aber, dass die Krankenkasse mitreden kann, solang Du Krankengeld bekommst. Auch wenn die Reha an sich von der Rentenkasse bezahlt wird, geht es der Krankenkasse ja darum, dass Du so schnell wie möglich was unternimmst, um wieder arbeitsfähig zu werden.

Edit: Ah, sorry. Ich glaube, Du hast einfach nur so ein Schreiben erhalten von denen, wo halt steht, Du kannst nicht einfach die Einrichtung oder den Termin wechseln. Es geht jetzt nicht darum, dass Du wirklich was ändern willst und die Dir das Geld sperren wollen, oder? Dann wirf den Brief doch einfach weg und verbuch es unter "dumme Bürokratie;-) Du sollst ne Reha machen, Du machst eine. Ignorier das Schreiben einfach, wenn Du nicht planst die Einrichtung oder den Termin zu ändern. Klar, man kann sich ärgern über solche Schreiben. Aber man kann sie auch einfach wegwerfen, wenn sie für einen nicht relevant sind;-)

-- Editiert von Yogi1 am 02.03.2017 03:11

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#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Zitat (von Megami):
Zitat (von fb367463-2):
In diesem Falle hat die Krankenkasse als Träger natürlich ein Mitspracherecht, ...


Aber die Rentenkasse ist doch der Träger und nicht der Krankenkasse? Ansonsten wäre es ja kein Problem für mich.


Genau das ist die Frage. Wer steht als Träger in den Formularen? Das ist so ein DRV/Krankenkasse-Ding, da werden die Verantwortlichkeiten gerne mal verschoben/ausgetauscht. Fragen Sie die Krankenkasse doch einfach mal, worauf sie ihr Mitspracherecht gründet? Damit findet man es ja am einfachsten raus.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#5
 Von 
Megami
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 4x hilfreich)

Leider habe ich die Krankenkasse nicht falsch verstanden.

Als ich aufgefordert wurde, den Antrag zu stellen, wurde mir schon angedroht, dass mein Krankengeld gestrichen wird, wenn ich ohne die Absprache mit der Krankenkasse agiere ( 63 und 65 SGB 1).

Ich habe einen Reha Termin für April und mir wurde letzte Woche ein früherer Termin angeboten, den ich wegen Krankheit ablehnen musste.
Jetzt möchte meine Krankenkasse seit der Antragsstellung Anfang des Jahres das Krankengeld zurück und verweigert es mir auch für die Zukunft, da keine Absprache stattfand. Angeblich hätte ich den Termin durch die Absage verschoben...

Die Krankenkasse lässt da auch nicht mit sich reden...

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#6
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Megami):
Jetzt möchte meine Krankenkasse seit der Antragsstellung Anfang des Jahres das Krankengeld zurück und verweigert es mir auch für die Zukunft, da keine Absprache stattfand.


Gibt es das schriftlich? Widerspruch! Man hat nach Aufforderung ja den Antrag gestellt (§51 SGB V ).

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Megami
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 4x hilfreich)

Ja, ich habe es schriftlich. Zwei Bescheide sogar ( einmal für die Vergangenheit und einmal für die Zukunft).

Interessant war auch, dass die Krankenkasse mit dem Widerspruch ein ärztliches Attest haben wollte, dass ich wirklich krank war ( für eine fiebrige Erkältung!) und das dann von dem medizinischen Dienst überprüfen will...

Es wird wirklich Zeit die Krankenkasse zu wechseln.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
webcasi
Status:
Praktikant
(566 Beiträge, 44x hilfreich)

Hallo,
also ich habe den gleichen Fall gehabt, dass ich im letzten Juni von der KK aufgefordert wurde bei der Rentenversicherung einen Rehaantrag zu stellen. Das habe ich getan und bekam (da die KK die Kostenübernahme der BFA aufgrund Vorversichungszeiten schon geklärt hatte) innerhalb von 8 Tagen die Bewilligung in eine Klinik bei Bad Homburg. Das war mir als Nordlicht zu weit und ich habe Widerspruch gegen die Klinik eingelegt. Das Recht hat man. Man sollte dann am Besten Kliniken angeben, in die man möchte.
Das bekam ich dann innerhalb von 4 Tagen bestätigt. (In der vorherigen Klinik hätte ich innerhalb 6 Monaten aufgenommmen werden können.) In der neuen Klinik in Malente gab es 4,5 Monate Wartezeit aber das ging bei der BFA durch und die Krankenkasse musste das zähneknirschend akzeptieren. Das einizige (weil Anreise kurz vor Weihnachten) was ich nicht durfte war, dass ich den neuen Termin verschiebe. Dann hätte ich für den Zeitraum zwischen dem Aufnahmetermin und verschobenem Termin (1,5 Monate wären es dann erneut gewesen) kein Krankengeld bezogen.

Ich hoffe ich konnte Dir mit einem Praxisbeispiel helfen. Theorie sagt ja manchmal viel, aber dies ist bei mir tatsächlich so gelaufen, und da ich die Reha eigentlich von mir aus gar nicht wollte, war mir die längere Wartezeit egal.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
webcasi
Status:
Praktikant
(566 Beiträge, 44x hilfreich)

Zitat (von Megami):
Leider habe ich die Krankenkasse nicht falsch verstanden.

Als ich aufgefordert wurde, den Antrag zu stellen, wurde mir schon angedroht, dass mein Krankengeld gestrichen wird, wenn ich ohne die Absprache mit der Krankenkasse agiere ( 63 und 65 SGB 1).

Ich habe einen Reha Termin für April und mir wurde letzte Woche ein früherer Termin angeboten, den ich wegen Krankheit ablehnen musste.
Jetzt möchte meine Krankenkasse seit der Antragsstellung Anfang des Jahres das Krankengeld zurück und verweigert es mir auch für die Zukunft, da keine Absprache stattfand. Angeblich hätte ich den Termin durch die Absage verschoben...

Die Krankenkasse lässt da auch nicht mit sich reden...


Das kann die Krankenkasse gar nicht. Du hast doch ein Formular von der Rentenversicherung, dass Du max. 4 Tage vor Antritt der Reha, Dir die Rehafähigkeit bescheinigen lassen musst. Wenn der Arzt Dir bescheinigt, dass Du in der Woche nicht Rehafähig bist, dann kann die KK Dir keinen Strick daraus drehen. Wichtig ist dass Du eine Arztbescheinigung hast, und die Krankheit keine Lapalie (wie ich habe ein wenig in den Finger geschnitten) ist.
Wenn Du allerdings grippalen Infekt, Grippe, kannst wegen Fraktur oder Verstauchung nicht laufen und daher auch Therapien in der Reha nicht wahrnehmen, hast dann ist diese Streichung hinfällig.

Rehafähigkeit bezieht sich auf körperliche und psychische Verfasssung.
Und vor allem musst Du in der Lage sein mehrstündige Rehaprogramme, wie Gruppen, Gymnastik, ggf. Psychotherapie, Essen, Schwimmen durchzustehen. Das kann keiner von einem verlangen, wenn z.B. eine starke Erkältung ggf. mit Fieber vorliegt. Man würde Mitpatienten anstecken und zusätzlich wäre die Belastung körperlich vollkommen unkonstruktiv da es sich eher verschlechtern könnte. Und der ursprüngliche Termin bedeutet jaauch Anreiseplanung etc., ggf. Hilfe dass jemand sich ein wenig über Wochen ums Haus kümmert. Vor allem hast Du ja nur eine Änderung um nur 1 Woche gehabt. Da hat jemand abgesagt und Du warst auf der Dringlichkeitsliste. Trotzdem kann Dir bei einer Erkrankung mit Attest einen Strick bezüglich Krankengeld daraus drehen.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
webcasi
Status:
Praktikant
(566 Beiträge, 44x hilfreich)

Hallo Megami,
ich hoffe ich konnte Dir mit meinem Praxisbeispiel helfen.
Ich habe heute selber mit dem Doc ein Fallbeispiel bezüglich hinzugetretener Krankheit oder neuer Krankheit (neuer Krankengeldbezug) besprochen. Das hat erstmal gut geklappt. Wenn die KK da nicht mitspielt gehe ich zum Anwalt mit Rechtschutz. Das solltest Du in Deinem Fall auch tun, wenn Du unterlagen zur Rehafähigkeit für die Woche davor in der Hand hast. Da werden die relativ schnell einknicken müssen, denn wenn Du Klage einreichst und sie verlieren, dann hast Du Anrecht auf Erstattung von Verfahrenskosten und den Kosten Deines Anwaltes.

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