Mittelos hilfe Behördenjungel

24. Dezember 2025 Thema abonnieren
 Von 
Anedotenbote
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Mittelos hilfe Behördenjungel

Hallo,

Folgender Sachverhalt:
Arbeitgeber hat den letzten Lohn nicht ausgezahlt ( klar zu Unrecht beim Anwalt war ich schon und das ist ein anderes Thema ).

Leider habe ich jetzt Kein Geld zum Leben mehr und bin völlig Mittellos.
Beim Jobcenter war ich schon und habe derer meine Situation geschildert leider haben die mir nur eine Haufen Blätter gegeben die ich Ausfüllen muss.
Laut Recherche dürften sie das nicht und hätten mir sofort Helfen müssen mit Bargeld oder Lebensmittelgutscheinen.
Könnte mir jemand genau erklären bitte was ich jetzt machen muss um bis ende Januar zu überleben (Ende Januar bekomme ich das Gehalt von meinem Neuen Arbeitgeber bei welchem in Jetzt im Januat anfange)

Mir geht es um primär um Lebensmittel Spritgeld etc.
Miete Strom etc kann ich später Zahlen habe schon mit dem Vermieter geredet.
Wenn ich jetzt die Ganzen Dokumente Ausfüllen die mir das Jobcenter gegeben hat denke ich das ich erst in Wochem Hilfe bekomme.

Was muss ich beim Jobcenter am Montag sagen wenn sie mich wieder Abwimmeln wollen.

Frohe Weihmachten !




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13297 Beiträge, 4521x hilfreich)

Ich denke, Du machst es Dir dann doch etwas zu einfach. Du schlägst das erste mal überhaupt beim Jobcenter auf (davon gehe ich jedenfalls aus). Das heißt, die kennen dich nicht. Wissen nichts, aber auch gar nichts über Dich und Deine persönliche und wirtschaftliche Situation. Von daher ist

Zitat:
haben die mir nur eine Haufen Blätter gegeben die ich Ausfüllen muss.


immer und für jeden der erste und unvermeidbare Schritt. Irgendwie muss ja geprüft werden, ob Du hilfedürftig im Sinne des SGB II bist und auch ansonsten die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Einfach auf Zuruf geben die Dir (zu recht) kein Geld.

Wann warst Du eigentlich erstmals beim Jobcenter?

Zitat:
Laut Recherche dürften sie das nicht und hätten mir sofort Helfen müssen mit Bargeld oder Lebensmittelgutscheinen.


Wo hast Du denn diese Recherche durchgeführt? Ich halte das so für falsch. Bevor es einen Vorschuss in Form von Bargeld oder Lebensmittelgutscheinden gibt, muss zuerst mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststehen, dass Du tatsächlich die Leistungsvoraussetzungen erfüllst. Vorher kann auch kein Vorschuss gewährt werden.

Auch wenn Du schreibst, dass das hier nicht das Thema ist, ist das auch für den weiteren Umgang mit dem Jobcenter nicht ganz unwichtig. Darum beantworte bitte mal die folgenden Fragen:

1. Du schreibst, ab Januar hast Du eine neue Arbeitsstelle. Das heißt, die bisherige Beschäftigung ist beendet. Von wem und zu wann wurde das Arbeitsverhältnis gekündigt?

2. Wenn Du bisher gearbeitet hast, warum besteht dann kein Arbeitslosengeldanspruch? Oder hast Du das gar nicht probiert?

3. Wie lange warst Du bei Deinem bisherigen Arbeitgeber beschäftigt?

4. Ersparnisse hast Du überhaupt keine? Oder privat die Möglichkeit, Dir vorübergehend Geld zu leihen?

5. Lebst Du allein?

Das sind Fragen, die Dir vermutlich auch das Jobcenter stellen wird, bzw. Möglichkeiten, auf die das Jobcenter zunächst verweisen wird.

Zitat:
Was muss ich beim Jobcenter am Montag sagen wenn sie mich wieder Abwimmeln wollen.


Tendenziell glaube ich, dass es nicht besonders viel gibt, was Du sagen kannst, um zum gewünschten Ergebnis zu tun. Mit Abwimmeln hat das auch nicht wirklich viel zu tun, sondern vielmehr damit, dass erstmal die Anspruchsvoraussetzungen zumindest überschlägig geprüft werden müssen.

Wenn Du überhaupt eine Chance haben willst ggf. einen Vorschuss zu bekommen, dann wäre es sicher hilfreich, die erhaltenen Formulare vollständig ausgefüllt und unterschrieben mitzunehmen. Außerdem auch alle anderen Unterlagen, auf deren Notwendigkeit Du bereits hingewiesen wurdest. Evtl. vorhandener Schriftwechsel mit dem bisherigen Arbeitgeber (Kündigungsschreiben, letzte Lohnabrechnung, Schriftwechsel bzgl. des nicht gezahlten letzen Lohnes (sowiet vorhanden) solltest Du ebenso dabei haben, wie den neuen Arbeitsvertrag.

Und auf jeden Fall solltest Du glaubhaft und plausibel darlegen können, dass Du über keinerlei finanziellen Mittel mehr verfügst. Dafür solltest Du mindestens die Kontoauszüge der letzten drei Monate (lückenlos und sortiert) dabei haben. Auch von evtl. vorhandenen Sparkonten oder ähnlichem.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13297 Beiträge, 4521x hilfreich)

Habe gerade erst Deinen anderen Thread aus 2024 gesehen. Da wolltest Du ein Arbeitsverhältnis während bestehender AU selbst kündigen und zum 01.09.2024 sollte ein neues Arbeitsverhältnis beginnen. Ist dieser Arbeitgeber, der jetzt den letzten Lohn nicht gezahlt hat?

Nach einer Beschäftigungsdauer von augenscheinlich mehr als einem Jahr sollte Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen. Die obigen Fragen bleiben dennoch bestehen.


Gruß,

Axel

-- Editiert von User am 24. Dezember 2025 20:11

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anedotenbote
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Schnelle Antwort.

Ich war am Montag das erste Mal beim Jobcenter weil ich auf Gut Deutsch nichts zu Essen habe.

Ich war mehere Jahre bei meinem Arbeitgeber beschäftigt und habe das Arbeitsverhältnis Ordentlich gekündigt um einer Neue Stelle anzutreten.

Beim Arbeitsamt war ich nicht weil es zu weit Entfernt ist und ich kein Geld für eine Fahrkarte habe.

Ich wohne alleine.

Ich war dort und habe meine Letzte Lohnabrechnung +alte und neuen Arbeitsvertrag und Kontoauszüge gegeben. Und erzählt ich hätte kein Geld mehr um Lebensmittel zu kaufen. Ich bräuchte einen Vorschuss und oder Lebensmittelgutscheine

Daraufhin hat sie Erst Mal meine Akte Angelegt und alle Daten eingesammelt.

Dann Gab sie mir den Stapel mit den Ganzen Unterlagen die Doch Auszufüllen hätte

Daraufhin Sagte ich ihr ich bräuchte Lebensmittelgutscheine oder einen Bargeldvorschuss Daraufhin sagte das könnte sie nicht machen.

Ich wollte Daraufhin Ihre Vorgesetin Sprechen dieses wäre aber seit Monaten Krank. Sie hielt mir ein Dokument hin von welcher ich die Nummer der Vorgeseztin anschreiben konnte (Lachend sagte sie mir sie dürfen das Eigentlich nicht und der Albaner vor mir hatte das gleichen Problem mit Fehlemden Gehalt). Sie sagte zu Mir ich verstehe sie, sie sind Deutscher und ihrer Meinung hätte ich das Recht Lebensmittelgutscheine zu bekommen aber sie dürfte das nicht.
Es drehte sich schon leicht in die Rechte Richtung.

Primär geht es mir darum wie übestehe ich die Näcshten Tage.

Ich kann niemanden Fragen Kredit bei der Bank etc geht leider nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anedotenbote
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja ich habe Anspruch auf ALG 1 aber was muss ich machen sorry wenn es sich dumm anhört das ich irgendwie schnell an Sozialleistungen komme um Lebensmittel zu Kaufen bis ich ende Januar das Geld von meinem Neuen Arbeitgeber bekomme oder bis ich Klage beim Arbeitsgericht einreichen konnte und der Beschluss steht.

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#5
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4518 Beiträge, 741x hilfreich)

Zitat (von Anedotenbote):
Arbeitgeber hat den letzten Lohn nicht ausgezahlt
Also für November, warum wurde man nicht gleich Anfang Dezember bei der Agentur für Arbeit vorstellig?

Zitat (von Anedotenbote):
Was muss ich beim Jobcenter am Montag sagen wenn sie mich wieder Abwimmeln wollen.

Bis dahin sollten Sie alles korrekt ausgefüllt haben. Für Notfälle gibt es Caritas und Diakonie, da könnten Sie einen Schein für die Tafel erhalten, auf jeden Fall etwas, um Lebensmittel kaufen zu können, bzw. auch gerne Lebensmittel, damit das Geld nicht anderweitig verwendet wird.
Evtl. auch Geld für eine Fahrkarte zur zuständigen Agentur für Arbeit.
Auch helfen Ehrenamtliche häufig beim Ausfüllen der Formulare, allerdings nicht sofort.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(43090 Beiträge, 14820x hilfreich)

Das JC ist kein Bankinstitut, welches dann einspringt, wenn Zahlungen von wem auch immer ausbleiben. das JC springt dann ein, wenn die Voraussetzungen vorliegen, und da es sich um Steuergelder handelt, muss mit diesen Geldern auch sorgfältig umgegangen werden. Wenn dann die Voraussetzungen vorliegen, dann kommen wir zur Prüfung, in welcher Höhe Ansprüche bestehen und ob diese Ansprüche in Form von Bargeld oder Gutscheinen realisiert werden.

Mir ist ehrlich gesagt schleierhaft, wie man in so einer Situation warten kann, bis der letzte Cent aufgebraucht ist und erst dann initiativ wird und erwarten kann, dass ohne irgendeine Prüfung und Akzeptanz der eigenen Schlamperei Gelder fliessen sollen. Und, Arbeitsagentur oder JC, da hat man keine "freie Auswahl." Entweder hat man den Anspruch auf ALG 1 oder eben auf Bürgergeld. Und die Bezüge schliessen sich in der Regel aus, also "entweder oder ...." und nicht ein "ich habe mich für Dich entschieden, weil Du näher bei mir bist."

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20441 Beiträge, 7386x hilfreich)

Zitat (von Anedotenbote):
Ich war am Montag das erste Mal beim Jobcenter weil ich auf Gut Deutsch nichts zu Essen habe.

Ach ja, die Feiertage kommen alle Jahre wieder derart überraschend, dass das wirklich nicht absehbar ist, wenn dann urplötzlich nichts mehr zu essen da ist.
Möglicherweise bleibt dir aktuell wirklich nur, Verwandte oder Bekannte anzupumpen zur Überbrückung und dass du was zu beißen hast, möglicherweise wirst du auch betteln gehen müssen.

Angemerkt:
Wenn du zur Bahnhofsmission gehst, haben die wahrscheinlich Dienst und ebenso wahrscheinlich eine heiße Suppe oder eine Semmel für dich. Vielleicht gibt es bei dir am Ort auch noch anderweitig Essensangebote für Bedürftige.

-- Editiert von User am 25. Dezember 2025 11:14

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13297 Beiträge, 4521x hilfreich)

@wirdwerden:

Kleiner Einspruch:

Zitat:
Entweder hat man den Anspruch auf ALG 1 oder eben auf Bürgergeld. Und die Bezüge schliessen sich in der Regel aus, also "entweder oder


Das ist so nicht richtig. Bürgergeld und ALG können durchaus parallel bezogen werden, wenn das ALG eben in der Höhe nicht ausreicht. Aber, das ALG ist vorrangig in Anspruch zu nehmen, die Antragstellung kann man sich also nicht aussuchen.

@Anedotenbote:

Die Frage, zu wann das bisherige Beschäfitgungsverhältnis beendet wurde, hast Du nicht beantwortet. Ich vermute mal zu Ende November.

Du bist verpflichtet, Dich umgehend arbeitslos zu melden, wenn klar ist, dass Dein Beschäftigungsverhältnis endet. Die nicht rechtzeitige Arbeitslosmeldung führt zu einer Sperrzeit.

Wenn es so ist wie vermutet, dass Du seit Anfang Dezember arbeitslos bist, dann ist es umso unverständlicher, dass Du erst drei Wochen später beim Jobenter aufschlägst und es bis dahin nicht geschaft hast, die richtige Leistung, nämlich Arbeitslosengeld, zu beantragen. Dann zu erwarten, vom Jobcenter sofort und ohne jegliche Prüfung, Geld (oder Gutscheine) zu bekommen, ist schon dreist.

Du kannst nichst dafür, dass der Arbeitgeber den Lohn nicht bezahlt. Darüber hinaus hast Du Deine derzeitige Situation zu einem erheblichen Teil selbst herbeigeführt.

Zitat:
Primär geht es mir darum wie übestehe ich die Näcshten Tage.


Die Hinweise auf Caritas, Diakonie, Tafel oder Bahnhofsmission solltest Du aufnehmen. Dort wirst Du vermutlich schneller Hilfe erhalten als beim Jobcenter.

Zitat:
Ich war mehere Jahre bei meinem Arbeitgeber beschäftigt


Und dann war es nicht möglich, Rücklagen zu bilden, um 1, 2 oder 3 Monate (noch dazu vorübergehend ohne Mietzahlung) zu überbrücken?

Zitat:
Daraufhin sagte das könnte sie nicht machen.


Ich gehe davon aus, Du hast im Kundencenter des Jobcenters vorgesprochen. Dementsprechend hast Du nicht mit einer Leistungssachbearbeiterin/einem Leistungssachbearbeiter gesprochen. Die Mitarbeiter des Kundencenters können tatsächlich keine Vorschüsse auszahlen oder Lebensmittelgutscheine ausgeben. Für die Teamleiterin gilt nichts anderes.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(43090 Beiträge, 14820x hilfreich)

Axel, natürlich gibt es aufstockend eventuell Bürgergeld auf ALG 1 Ansprüche, wenn eben ALG 1 nicht ausreicht. Nur, den Fall haben wir hier doch gar nicht. Deshalb habe ich auf diesen von Dir vorgebrachten völlig berechtigten Hinweis verzichtet.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

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