Hallo,
Hätte eine kurze Frage.
Die Mutter meiner Kinder hat sich letztes Jahr Dezember von mir getrennt und ist mit meinen Kindern ins Ausland gegangen.
Die gemeinsame Wohnung hat sie verlassen und ich bin nun alleiniger Mieter dieser Wohnung..
Aufgrund der aktuellen hohen Energiepreise bricht mein Einzelunternehmen gerade zusammen und ich bin gezwungen als selbstständiger beim Job Center einen Antrag zu stellen.
Der Antrag zieht sich nun seit vier Monaten hin, Das JobCenter möchte Ständig Auskunft meiner ehemaligen Partnerin haben die nicht mehr in der Wohnung wohnt und auch kein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft ist.
Diverse Informationen und Kontoauszüge sollen herausgegeben werden, etc. Jedoch verweigert dies meine ehemalige Partnerin da sie nicht in der Mitwirkungspflicht ist.
Ist dies so richtig?
Danke
Mitwirkungspflicht ex Partnerin?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
ZitatDiverse Informationen und Kontoauszüge sollen herausgegeben werden, etc. :
Was konkret wird denn gefordert und mit welcher konkreten Begründung?
Seid Ihr denn verheiratet gewesen?
wirdwerden
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ZitatWas konkret wird denn gefordert und mit welcher konkreten Begründung? :
So ziemlich alles, Glaubhaftmachung dass meine Ex Partnerin ins Ausland gegangen ist, diesbezüglich habe ich Mietvertrag und Arbeitsvertrag im Ausland das JC gesendet.
Gehaltsnachweise diverse Kontoauszüge.
Auf den Gehaltsnachweis ist ersichtlich dass sie noch in einer Partnerschaft ist, da meine Ex das noch nicht umgeändert hat. Für uns ist das mehr oder weniger auch eine längere Auszeit, aber ich sehe nicht ein hier meine Beziehung und mein Beziehungsstatus dem Job Center zu erläutern.
Fakt ist dass sie nicht mehr in Europa ist und mit meinen Kindern ausgewandert ist.
Dies bezüglich Zipi sich mein Antrag jetzt schon ein Viertel Jahr hin weil immer wieder neue Fragen kommen.
ZitatSeid Ihr denn verheiratet gewesen? :
Wir haben in Mexiko geheiratet, diese Hochzeits-Urkunde und Hochzeit ist hier in Deutschland nicht gültig. Es war und ist aktuell noch eine eingetragene Lebensgemeinschaft.
Dies hat meine Ex Partnerin noch nicht umgeändert, da wir das mehr als eine längere Auszeit sehen.
ZitatAuf den Gehaltsnachweis ist ersichtlich dass sie noch in einer Partnerschaft ist :
Was ja auch der Wahrheit entspricht.
ZitatEs war und ist aktuell noch eine eingetragene Lebensgemeinschaft. :
Dann ist mal als erstes der Partner zum Unterhalt verpflichtet und nicht der deutsche Steuerzahler.
Zitataber ich sehe nicht ein hier meine Beziehung und mein Beziehungsstatus dem Job Center zu erläutern. :
Nun, dann wird man wohl mangels Glaubhaftmachung der Bedürftigkeit auf Leistungen des Amtes vorerst verzichten müssen.
Sowas gibt es nicht. Es gab früher mal die eingetragene Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare. Aber auch die gibt es nicht mehr. Mann und Frau sind entweder verheiratet oder nicht.ZitatEs war und ist aktuell noch eine eingetragene Lebensgemeinschaft. :
Selbst wenn, ist das doch kein Ausschlussgrund für ALG II und rechtfertigt mMn auch keine detaillierten Abfragen.ZitatWas ja auch der Wahrheit entspricht. :
Warum? Eine Unterhaltspflicht zwischen nicht zusammenlebenden unverheirateten und nicht verwandten Erwachsenen gibt es nicht (außer vielleicht nach 1615l BGB). Wenn hier jemand unterhaltspflichtig ist, dann ist es in erster Linie der Vater gegenüber den Kindern, was seinen ALG II Anspruch allenfalls erhöhen würde.ZitatDann ist mal als erstes der Partner zum Unterhalt verpflichtet und nicht der deutsche Steuerzahler. :
Ich würde @ smogman zustimmen, wenn die Parteien nicht verheiratet wären. Sie haben aber in Mexico geheiratet. Und diese Ehe ist in Deutschland keinesfalls unwirksam. Sie ist wirksam, wird z.B. vom Finanzamt mit allen Vergünstigungen voll akzeptiert. Allerdings haben wir das, was hier bei uns als sog. "hinkende Ehe" bezeichnet wird. Keine Ahnung, ob dieser Zustand überregional so bezeichnet wird. Es ist sinnvoll, so eine Ehe auch offiziell in Deutschland implementieren zu lassen. Dasselbe gilt übrigens auch für Scheidungen, die im Ausland durchgeführt worden sind.
Deshalb ist es durchaus legitim, dass das JC hier nachhakt.
wirdwerden
Zitatst das doch kein Ausschlussgrund für ALG II :
Zumindest nicht Pauschal ohne jede Prüfung.
Zitatund rechtfertigt mMn auch keine detaillierten Abfragen. :
Der Ehepartner ist durchaus zum Unterhalt verpflichtet, da sehe ich durchaus eine Rechtfertigung das das Amt den Antragsteller zur Seite steht und entsprechend prüft.
Wenn das dann abgeblockt wird
Wenn nachweislich keine weiteren Möglichkeiten bestehen, die Ex zur Mitwirkung bzw. zum Nachweis nötiger Unterlagen zu bewegen, bist du als Antragsteller auch selbst an den Grenzen deiner Mitwirkung angekommen.
Du könntest das mit Hinweis auf den § 65 SGB I dem JC erklären und gleichzeitig einen Vorschuss auf ALG2-Leistungen beantragen.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__65.html
Du solltest dich natürlich weiterhin um die Klärung des Status bemühen und das auch dem JC mitteilen.
edit:
Was denn nun? Das schreibst du hier im Februar 22.ZitatDie Mutter meiner Kinder hat sich letztes Jahr Dezember von mir getrennt und ist mit meinen Kindern ins Ausland gegangen. :
Du warst seit Dezember 21 mit Frau +Kindern in Mexiko und seit wann stellst du in D den Antrag auf ALG2?
-- Editiert von Anami am 25.05.2022 13:20
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