Mitwirkungspflicht ex Partnerin?

23. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
Tino D
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Mitwirkungspflicht ex Partnerin?

Hallo,

Hätte eine kurze Frage.

Die Mutter meiner Kinder hat sich letztes Jahr Dezember von mir getrennt und ist mit meinen Kindern ins Ausland gegangen.

Die gemeinsame Wohnung hat sie verlassen und ich bin nun alleiniger Mieter dieser Wohnung..

Aufgrund der aktuellen hohen Energiepreise bricht mein Einzelunternehmen gerade zusammen und ich bin gezwungen als selbstständiger beim Job Center einen Antrag zu stellen.

Der Antrag zieht sich nun seit vier Monaten hin, Das JobCenter möchte Ständig Auskunft meiner ehemaligen Partnerin haben die nicht mehr in der Wohnung wohnt und auch kein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft ist.

Diverse Informationen und Kontoauszüge sollen herausgegeben werden, etc. Jedoch verweigert dies meine ehemalige Partnerin da sie nicht in der Mitwirkungspflicht ist.

Ist dies so richtig?

Danke

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119575 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von Tino D):
Diverse Informationen und Kontoauszüge sollen herausgegeben werden, etc.

Was konkret wird denn gefordert und mit welcher konkreten Begründung?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Seid Ihr denn verheiratet gewesen?

wirdwerden

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#3
 Von 
Tino D
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Was konkret wird denn gefordert und mit welcher konkreten Begründung?


So ziemlich alles, Glaubhaftmachung dass meine Ex Partnerin ins Ausland gegangen ist, diesbezüglich habe ich Mietvertrag und Arbeitsvertrag im Ausland das JC gesendet.

Gehaltsnachweise diverse Kontoauszüge.

Auf den Gehaltsnachweis ist ersichtlich dass sie noch in einer Partnerschaft ist, da meine Ex das noch nicht umgeändert hat. Für uns ist das mehr oder weniger auch eine längere Auszeit, aber ich sehe nicht ein hier meine Beziehung und mein Beziehungsstatus dem Job Center zu erläutern.

Fakt ist dass sie nicht mehr in Europa ist und mit meinen Kindern ausgewandert ist.

Dies bezüglich Zipi sich mein Antrag jetzt schon ein Viertel Jahr hin weil immer wieder neue Fragen kommen.

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#4
 Von 
Tino D
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Seid Ihr denn verheiratet gewesen?


Wir haben in Mexiko geheiratet, diese Hochzeits-Urkunde und Hochzeit ist hier in Deutschland nicht gültig. Es war und ist aktuell noch eine eingetragene Lebensgemeinschaft.

Dies hat meine Ex Partnerin noch nicht umgeändert, da wir das mehr als eine längere Auszeit sehen.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119575 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von Tino D):
Auf den Gehaltsnachweis ist ersichtlich dass sie noch in einer Partnerschaft ist

Was ja auch der Wahrheit entspricht.



Zitat (von Tino D):
Es war und ist aktuell noch eine eingetragene Lebensgemeinschaft.

Dann ist mal als erstes der Partner zum Unterhalt verpflichtet und nicht der deutsche Steuerzahler.



Zitat (von Tino D):
aber ich sehe nicht ein hier meine Beziehung und mein Beziehungsstatus dem Job Center zu erläutern.

Nun, dann wird man wohl mangels Glaubhaftmachung der Bedürftigkeit auf Leistungen des Amtes vorerst verzichten müssen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
smogman
Status:
Student
(2779 Beiträge, 914x hilfreich)

Zitat (von Tino D):
Es war und ist aktuell noch eine eingetragene Lebensgemeinschaft.
Sowas gibt es nicht. Es gab früher mal die eingetragene Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare. Aber auch die gibt es nicht mehr. Mann und Frau sind entweder verheiratet oder nicht.

Zitat (von Harry van Sell):
Was ja auch der Wahrheit entspricht.
Selbst wenn, ist das doch kein Ausschlussgrund für ALG II und rechtfertigt mMn auch keine detaillierten Abfragen.

Zitat (von Harry van Sell):
Dann ist mal als erstes der Partner zum Unterhalt verpflichtet und nicht der deutsche Steuerzahler.
Warum? Eine Unterhaltspflicht zwischen nicht zusammenlebenden unverheirateten und nicht verwandten Erwachsenen gibt es nicht (außer vielleicht nach 1615l BGB). Wenn hier jemand unterhaltspflichtig ist, dann ist es in erster Linie der Vater gegenüber den Kindern, was seinen ALG II Anspruch allenfalls erhöhen würde.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Ich würde @ smogman zustimmen, wenn die Parteien nicht verheiratet wären. Sie haben aber in Mexico geheiratet. Und diese Ehe ist in Deutschland keinesfalls unwirksam. Sie ist wirksam, wird z.B. vom Finanzamt mit allen Vergünstigungen voll akzeptiert. Allerdings haben wir das, was hier bei uns als sog. "hinkende Ehe" bezeichnet wird. Keine Ahnung, ob dieser Zustand überregional so bezeichnet wird. Es ist sinnvoll, so eine Ehe auch offiziell in Deutschland implementieren zu lassen. Dasselbe gilt übrigens auch für Scheidungen, die im Ausland durchgeführt worden sind.

Deshalb ist es durchaus legitim, dass das JC hier nachhakt.

wirdwerden

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119575 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von smogman):
st das doch kein Ausschlussgrund für ALG II

Zumindest nicht Pauschal ohne jede Prüfung.



Zitat (von smogman):
und rechtfertigt mMn auch keine detaillierten Abfragen.

Der Ehepartner ist durchaus zum Unterhalt verpflichtet, da sehe ich durchaus eine Rechtfertigung das das Amt den Antragsteller zur Seite steht und entsprechend prüft.
Wenn das dann abgeblockt wird

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31980 Beiträge, 5629x hilfreich)

Wenn nachweislich keine weiteren Möglichkeiten bestehen, die Ex zur Mitwirkung bzw. zum Nachweis nötiger Unterlagen zu bewegen, bist du als Antragsteller auch selbst an den Grenzen deiner Mitwirkung angekommen.
Du könntest das mit Hinweis auf den § 65 SGB I dem JC erklären und gleichzeitig einen Vorschuss auf ALG2-Leistungen beantragen.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__65.html

Du solltest dich natürlich weiterhin um die Klärung des Status bemühen und das auch dem JC mitteilen.

edit:

Zitat (von Tino D):
Die Mutter meiner Kinder hat sich letztes Jahr Dezember von mir getrennt und ist mit meinen Kindern ins Ausland gegangen.
Was denn nun? Das schreibst du hier im Februar 22.
Du warst seit Dezember 21 mit Frau +Kindern in Mexiko und seit wann stellst du in D den Antrag auf ALG2?



-- Editiert von Anami am 25.05.2022 13:20

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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