Möbelgeld

12. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb528143-34
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Möbelgeld

Hallo,hätte mal eine Frage. Meine Bekannte bekam 900 Euro bewilligt. Allerdings sagte der Sachbearbeiter wenn die Möbel mehr als 900 Euro ausmachen dann werden diese 900 Euro vom Sozialamt zurück gefordert,außerdem bekam Sie eine Liste was etwas Kosten muss,zb. Bett 300 Euro Esstisch mit Stühlen 300 Euro und da Sie krank (mit Befunden vom Krankenhaus) ist bekam Sie auch eine Waschmaschine bewilligt auch 300 Euro. Meine Frage stimmt das wirklich das wenn es mehr kostet Sie die 900 Euro zurück zahlen muss??
Ach ja der Sachbearbeiter machte einen Hausbesuch bei Ihr und sah das Sie auch einen Kleiderschrank braucht,dieser wurde nicht berücksichtigt obwohl auch beantragt.
Aber bitte nur Antworten wenn Sie es wissen und nicht einfach raten oder etwas schreiben was nicht stimmt. DANKE

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Zitat (von fb528143-34):
Allerdings sagte der Sachbearbeiter wenn die Möbel mehr als 900 Euro ausmachen dann werden diese 900 Euro vom Sozialamt zurück gefordert

Sachbearbeiter sagen viel wen der Tag lang ist.
Nannte er auch irgendeine Rechtsgrundlage für diese These?



Die Bewilligung kam ja sicherlich in Form eines Bescheides? Da sollte auch draufstehen, auf welcher Rechtsgrundlage(n) diese Bewilligung erfolgte, welche war(en) das?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32254 Beiträge, 5666x hilfreich)

Zitat (von fb528143-34):
Aber bitte nur Antworten wenn Sie es wissen
Man kann es nicht wissen. Weil man nicht lesen kann, ob das mit 900,- richtig ist.
Jede Stadt/LK hat eigene Summen und eigene Maßgaben.
Manchmal zahlt das Amt Geld aus, manchmal nicht.
Manchmal hat die Unterkunft eine Küche, manchmal nicht.
Manchmal ist ein Kühlschrank da, manchmal nicht.
Merkst du was?
Zitat (von fb528143-34):
Sachbearbeiter wenn die Möbel mehr als 900 Euro ausmachen dann werden diese 900 Euro vom Sozialamt zurück gefordert
Das ist schon mal Quatsch. Das hat die Bekannte falsch verstanden.
Zitat (von fb528143-34):
Außerdem bekam Sie eine Liste was etwas Kosten muss,
Das muss nicht so viel kosten, wie auf der Liste steht. Auch Quatsch.
Auch, wer gesund ist, kann als Erstausstattung eine Waschmaschine bezahlt bekommen. Also auch Quatsch.
Zitat (von fb528143-34):
und sah das Sie auch einen Kleiderschrank braucht
Dann kriegt sie den auch noch bewilligt.

Also?
bitte erst mal genau fragen, was nun Fakt ist--- nicht irgendwas hierher schreiben, was nicht stimmt und zum großen Teil einfach Unsinn oder geraten ist.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Anami:

Zitat:
Man kann es nicht wissen.


Die einzige Frage des TE lautete:

Zitat:
Meine Frage stimmt das wirklich das wenn es mehr kostet Sie die 900 Euro zurück zahlen muss??


Und dann ist zu sagen, selbstverständlich kann man das wissen und die Auskunft des Sachbearbeiters ist schlichtweg falsch, weil sie jeglicher Rechtsgrundlage entbehrt. Um das zu wissen, muss man auch nicht wissen, ob die 900,- € in der Summe korrekt sind oder nicht, ob Geld- oder Sachleistungen gewährt werden (was jedenfalls indirekt auch schon gesagt wurde), oder was auch sonst immer.

Zitat:
Sachbearbeiter wenn die Möbel mehr als 900 Euro ausmachen dann werden diese 900 Euro vom Sozialamt zurück gefordert

Das ist schon mal Quatsch. Das hat die Bekannte falsch verstanden.


Warst Du bei dem Gespräch dabei, oder woher weißt Du mal wieder so genau was der Sachbearbeiter gesagt hat? SAGEN tun Sachbearbeiter ein Menge dummes Zeug und von daher würde ich auch diese Aussage nicht einfach so in Abrede stellen. Ob der SB diese Auskunft auch schriftlich geben würde, steht wieder auf einem ganz anderen Blatt.

Zitat:
und sah das Sie auch einen Kleiderschrank braucht

Dann kriegt sie den auch noch bewilligt.


Und das schließt Du woraus? Offensichtlich liegt der Bewiligungsbescheid doch wohl schon vor und beinhaltet keinen Kleiderschrank. Die Wahrscheinlichkeit, dass da von Amts wegen noch etwas nachbewilligt wird, dürfte nahe Null liegen.

Zitat:
bitte erst mal genau fragen, was nun Fakt ist


Warum fällt es Dir eigentlich so unglaublich schwer, dass was in einem Eingangspost geschrieben wird erstmal einfach als Fakt hinzunehmen? Warum sollte der Sachverhalt nicht genau so sein wie er hier beschrieben wurde?

Klar wären da einige Falschinformationen drin enthalten. Ich halte es allerdings für durchaus möglich, dass diese Informationen vom Jobcenter genau so gegeben wurden. Wäre sicher kein Einzelfall.

@fb:

Das erste was mir auffällt ist, dass die bewilligten Beträge verhältnismäßig hoch sind. Hier würden die deutlich geringer ausfallen.

Sind denn Bett, Esstisch mit Stühlen, Waschmaschine und Kleiderschrank die einzigen Einrichtungsgegenstände die beantragt wurden? Oder war noch mehr beantragt aber nicht bewilligt?

Wenn es nur um den fehlenden Kleiderschrank geht, dann denke ich, dass der in der bewilligten Summe durchaus mit drin ist, also auch gekauft werden kann. Die bewilligte Leistung ist zwar zweckgebunden und darf nicht für andere Dinge außer Erstausstattung ausgegeben werden. Innerhalb dieses Bereichs Erstausstattung darf das Geld aber frei verwendet und die Beträge ausgetauscht werden.

Auch muss - um Deine Frage zu beantworten - das Geld nicht zurückgezahlt werden, weil Du mehr ausgegeben hast, als den bewilligten Betrag. Das wäre ja auch völlig absurd und es gibt ganz einfach keine Rechtsgrundlage für eine solche (angedrohte) Rückforderung.

Gruß,

Axel

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32254 Beiträge, 5666x hilfreich)

Zitat (von fb528143-34):
Aber bitte nur Antworten wenn Sie es wissen
Darauf habe ich geantwortet...man kann es nicht wissen...mit diesen dürftigen Angaben.
Zitat (von Anami):
Also?
bitte erst mal genau fragen, was nun Fakt ist--- nicht irgendwas hierher schreiben, was nicht stimmt und zum großen Teil einfach Unsinn oder geraten ist.
Ich warte mal ab, was der TE hier bringt und gerne antworte ich dem TE, wenn Genaueres bekannt ist.

Du kannst dem TE doch gern und ausführlich deine Ansicht zur Sache darlegen, ohne jeden Beitrag von mir zu zerpflücken. Ich lese manche Dinge anders. Der Fragesteller kann sich zusammensuchen, was ihm gefällt. Das macht ein Forum aus.
Zitat (von AxelK):
Warum sollte der Sachverhalt nicht genau so sein wie er hier beschrieben wurde?
Weil das einfach grottenfalsch und hochgradig unglaubwürdig ist.
Hier hat *stille Post* stattgefunden---
Zitat (von fb528143-34):
Meine Bekannte...


Zitat (von AxelK):
dass diese Informationen vom Jobcenter genau so gegeben wurden
Es wäre das Sozialamt gewesen. Und ich weiß ziemlich genau, was mit der sog. Rückforderung gemeint ist.
Zitat (von AxelK):
Die Wahrscheinlichkeit, dass da von Amts wegen noch etwas nachbewilligt wird, dürfte nahe Null liegen.
Ich kenne > Null. Aber ich stelle auch nicht gleich Eilanträge.

0x Hilfreiche Antwort

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