Hallo,hätte mal eine Frage. Meine Bekannte bekam 900 Euro bewilligt. Allerdings sagte der Sachbearbeiter wenn die Möbel mehr als 900 Euro ausmachen dann werden diese 900 Euro vom Sozialamt zurück gefordert,außerdem bekam Sie eine Liste was etwas Kosten muss,zb. Bett 300 Euro Esstisch mit Stühlen 300 Euro und da Sie krank (mit Befunden vom Krankenhaus) ist bekam Sie auch eine Waschmaschine bewilligt auch 300 Euro. Meine Frage stimmt das wirklich das wenn es mehr kostet Sie die 900 Euro zurück zahlen muss??
Ach ja der Sachbearbeiter machte einen Hausbesuch bei Ihr und sah das Sie auch einen Kleiderschrank braucht,dieser wurde nicht berücksichtigt obwohl auch beantragt.
Aber bitte nur Antworten wenn Sie es wissen und nicht einfach raten oder etwas schreiben was nicht stimmt. DANKE
Möbelgeld
12. Oktober 2019
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Frage vom 12. Oktober 2019 | 20:38
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Möbelgeld
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#1
Antwort vom 12. Oktober 2019 | 21:05
Von
Status: Unbeschreiblich (120279 Beiträge, 39864x hilfreich)
ZitatAllerdings sagte der Sachbearbeiter wenn die Möbel mehr als 900 Euro ausmachen dann werden diese 900 Euro vom Sozialamt zurück gefordert :
Sachbearbeiter sagen viel wen der Tag lang ist.
Nannte er auch irgendeine Rechtsgrundlage für diese These?
Die Bewilligung kam ja sicherlich in Form eines Bescheides? Da sollte auch draufstehen, auf welcher Rechtsgrundlage(n) diese Bewilligung erfolgte, welche war(en) das?
#2
Antwort vom 12. Oktober 2019 | 21:20
Von
Status: Unbeschreiblich (32254 Beiträge, 5666x hilfreich)
Man kann es nicht wissen. Weil man nicht lesen kann, ob das mit 900,- richtig ist.ZitatAber bitte nur Antworten wenn Sie es wissen :
Jede Stadt/LK hat eigene Summen und eigene Maßgaben.
Manchmal zahlt das Amt Geld aus, manchmal nicht.
Manchmal hat die Unterkunft eine Küche, manchmal nicht.
Manchmal ist ein Kühlschrank da, manchmal nicht.
Merkst du was?
Das ist schon mal Quatsch. Das hat die Bekannte falsch verstanden.ZitatSachbearbeiter wenn die Möbel mehr als 900 Euro ausmachen dann werden diese 900 Euro vom Sozialamt zurück gefordert :
Das muss nicht so viel kosten, wie auf der Liste steht. Auch Quatsch.ZitatAußerdem bekam Sie eine Liste was etwas Kosten muss, :
Auch, wer gesund ist, kann als Erstausstattung eine Waschmaschine bezahlt bekommen. Also auch Quatsch.
Dann kriegt sie den auch noch bewilligt.Zitatund sah das Sie auch einen Kleiderschrank braucht :
Also?
bitte erst mal genau fragen, was nun Fakt ist--- nicht irgendwas hierher schreiben, was nicht stimmt und zum großen Teil einfach Unsinn oder geraten ist.
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#3
Antwort vom 13. Oktober 2019 | 16:55
Von
Status: Philosoph (13041 Beiträge, 4439x hilfreich)
@Anami:
Zitat:Man kann es nicht wissen.
Die einzige Frage des TE lautete:
Zitat:Meine Frage stimmt das wirklich das wenn es mehr kostet Sie die 900 Euro zurück zahlen muss??
Und dann ist zu sagen, selbstverständlich kann man das wissen und die Auskunft des Sachbearbeiters ist schlichtweg falsch, weil sie jeglicher Rechtsgrundlage entbehrt. Um das zu wissen, muss man auch nicht wissen, ob die 900,- € in der Summe korrekt sind oder nicht, ob Geld- oder Sachleistungen gewährt werden (was jedenfalls indirekt auch schon gesagt wurde), oder was auch sonst immer.
Zitat:Sachbearbeiter wenn die Möbel mehr als 900 Euro ausmachen dann werden diese 900 Euro vom Sozialamt zurück gefordert
Das ist schon mal Quatsch. Das hat die Bekannte falsch verstanden.
Warst Du bei dem Gespräch dabei, oder woher weißt Du mal wieder so genau was der Sachbearbeiter gesagt hat? SAGEN tun Sachbearbeiter ein Menge dummes Zeug und von daher würde ich auch diese Aussage nicht einfach so in Abrede stellen. Ob der SB diese Auskunft auch schriftlich geben würde, steht wieder auf einem ganz anderen Blatt.
Zitat:und sah das Sie auch einen Kleiderschrank braucht
Dann kriegt sie den auch noch bewilligt.
Und das schließt Du woraus? Offensichtlich liegt der Bewiligungsbescheid doch wohl schon vor und beinhaltet keinen Kleiderschrank. Die Wahrscheinlichkeit, dass da von Amts wegen noch etwas nachbewilligt wird, dürfte nahe Null liegen.
Zitat:bitte erst mal genau fragen, was nun Fakt ist
Warum fällt es Dir eigentlich so unglaublich schwer, dass was in einem Eingangspost geschrieben wird erstmal einfach als Fakt hinzunehmen? Warum sollte der Sachverhalt nicht genau so sein wie er hier beschrieben wurde?
Klar wären da einige Falschinformationen drin enthalten. Ich halte es allerdings für durchaus möglich, dass diese Informationen vom Jobcenter genau so gegeben wurden. Wäre sicher kein Einzelfall.
@fb:
Das erste was mir auffällt ist, dass die bewilligten Beträge verhältnismäßig hoch sind. Hier würden die deutlich geringer ausfallen.
Sind denn Bett, Esstisch mit Stühlen, Waschmaschine und Kleiderschrank die einzigen Einrichtungsgegenstände die beantragt wurden? Oder war noch mehr beantragt aber nicht bewilligt?
Wenn es nur um den fehlenden Kleiderschrank geht, dann denke ich, dass der in der bewilligten Summe durchaus mit drin ist, also auch gekauft werden kann. Die bewilligte Leistung ist zwar zweckgebunden und darf nicht für andere Dinge außer Erstausstattung ausgegeben werden. Innerhalb dieses Bereichs Erstausstattung darf das Geld aber frei verwendet und die Beträge ausgetauscht werden.
Auch muss - um Deine Frage zu beantworten - das Geld nicht zurückgezahlt werden, weil Du mehr ausgegeben hast, als den bewilligten Betrag. Das wäre ja auch völlig absurd und es gibt ganz einfach keine Rechtsgrundlage für eine solche (angedrohte) Rückforderung.
Gruß,
Axel
#4
Antwort vom 13. Oktober 2019 | 20:54
Von
Status: Unbeschreiblich (32254 Beiträge, 5666x hilfreich)
Darauf habe ich geantwortet...man kann es nicht wissen...mit diesen dürftigen Angaben.ZitatAber bitte nur Antworten wenn Sie es wissen :
Ich warte mal ab, was der TE hier bringt und gerne antworte ich dem TE, wenn Genaueres bekannt ist.ZitatAlso? :
bitte erst mal genau fragen, was nun Fakt ist--- nicht irgendwas hierher schreiben, was nicht stimmt und zum großen Teil einfach Unsinn oder geraten ist.
Du kannst dem TE doch gern und ausführlich deine Ansicht zur Sache darlegen, ohne jeden Beitrag von mir zu zerpflücken. Ich lese manche Dinge anders. Der Fragesteller kann sich zusammensuchen, was ihm gefällt. Das macht ein Forum aus.
Weil das einfach grottenfalsch und hochgradig unglaubwürdig ist.ZitatWarum sollte der Sachverhalt nicht genau so sein wie er hier beschrieben wurde? :
Hier hat *stille Post* stattgefunden---
ZitatMeine Bekannte... :
Es wäre das Sozialamt gewesen. Und ich weiß ziemlich genau, was mit der sog. Rückforderung gemeint ist.Zitatdass diese Informationen vom Jobcenter genau so gegeben wurden :
Ich kenne > Null. Aber ich stelle auch nicht gleich Eilanträge.ZitatDie Wahrscheinlichkeit, dass da von Amts wegen noch etwas nachbewilligt wird, dürfte nahe Null liegen. :
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