Hallo,
ich bin ALG I und habe Anfang Mai 2021 eine Zuweisung für eine Integrationsmaßnahme erhalten. Jetzt ist bald Ende August und ich habe immer noch keinen Vertrag, wo die Inhalte der Maßnahme geregelt sind. Ich habe dort zwar verschiedene Zettel zum Datenschutz und auch die Kenntnisnahme der Hausordnung unterschrieben, aber einen richtigen Vertrag habe ich mit denen nicht.
Mir wurden von der Arbeitsagentur verschiedene Leistungen für diese Maßnahme zugesichert, aber keine einzige wurde bisher vom Träger eingehalten. Ich kann diese Leistungen aber nicht einfordern, weil ich nichts Schriftliches zu den Inhalten habe.
Auch in der Zuweisung der Arbeitsagentur sind keine Maßnahmeleistungen aufgeführt.
A) Heißt das jetzt, dass ich nur Pflichten, aber keine Rechte habe?
B) Kann ich auf Grund des fehlenden Vertrags die Maßnahme abbrechen oder ist der überhaupt nicht notwendig und die Zuweisung gilt allein?
Danke u. Gruß
-- Editiert von Kamur am 20.08.2021 13:47
Möchte Maßnahme von ALG I abbrechen, habe nach 4 Monaten immer noch keinen Maßnahme-Vertrag
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?



Was steht denn in dieser Zuweisung? Welche hat man für dich ausgesucht? Was machst du dort seit Mai?Zitateine Zuweisung für eine Integrationsmaßnahme :
Könnte sein, dass du selbst keinen Vertrag erhältst.Zitataber einen richtigen Vertrag habe ich mit denen nicht. :
Der Maßnahmeträger hat sicher einen Vertrag mit der Arbeitsagentur (für diese Massnahme).
Das, was dir zugesichert wurde, hast du schriftlich?
Das, was du dort machst, weißt du selbst?
Also beschwere dich schriftlich bei der Arbeitsagentur. Beziehe dich auf die Zuweisung nach § xxx.
Wie lange soll die Maßnahme insgesamt dauern?
ZitatMir wurden von der Arbeitsagentur verschiedene Leistungen für diese Maßnahme zugesichert, :
In welcher Form genau?
Und dann müsste man noch den Wortlaut dieser Zusicherungen wissen.
Zitataber einen richtigen Vertrag habe ich mit denen nicht. :
Eventuell hat man darauf auch gar keinen Anspruch, weil das über die Arbeitsagentur läuft, diese also Vertragspartner ist.
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Ok, dann etwas ausführlicher:
Seit meiner Arbeitslosmeldung November 2020 habe ich noch keinen Präsenztermin bei der Arbeitsagentur gehabt. Alles lief immer nur telefonisch oder per E-Mail. Die Maßnahme wurde mir telefonisch vorgeschlagen, eben mit den Informationen, welche Leistung dort erbracht werden sollen. Man hat mir dann auch noch einen Flyer per E-Mail zugeschickt. Ich solle mich mit dem Maßnahmeträger telefonisch in Verbindung setzen und um ein Infogespräch bitten.
Hab ich gemacht und erfahren, dass die Maßnahme aktuell (damals im Mai 2021) nur online stattfindet, mit x- Anwesenheitsstunden usw. Und wichtig: Die Maßnahme wäre modular aufgebaut und würde von der Agentur für jeden Teilnehmer individuell gebucht.
In Ordnung hab ich zur Agentur gesagt, sie sollen mich dort anmelden. Daraufhin habe ich eine Zuweisung erhalten. Als Maßnahmebezeichnung steht dort nur: "Berufliche Eingliederung schwerbehinderter Menschen", dass die Maßnahme in Vollzeit stattfindet und Name und Adresse des Trägers. Dann sind noch verschiedene Pflichten meinerseits aufgeführt, aber nicht ein Wort zu den Inhalten der Maßnahme. Ich habe also nur einen Flyer, wo die Basisleistungen aufgelistet sind. und auch mit dem Hinweis, dass die Maßnahme individuell aufgebaut ist.
Deswegen bin ich davon ausgegangen, dass ich einen Vertrag vom Träger bekomme, wo eben die von der Agentur gebuchten Leistungen aufgeführt sind. Es kann ja nicht sein, dass die Agentur den Träger nur für meine Anwesenheit bezahlt und ansonsten keine Pflichten und Ziele des Trägers mir gegenüber bestehen.
Die Ziele müssen mir ja auch mitgeteilt werden, wenn ich eine Pflicht zur Mitarbeit habe. Wie soll ich mitwirken, wenn mir niemand sagt, woran eigentlich.
Also habe ich den Kursleiter immer wieder darauf angesprochen, aber nie eine verbindliche Auskunft erhalten. Daraufhin habe ich mich mehrfach per E-Mail bei der Arbeitsagentur beschwert, dort aber nur die Auskunft bekommen, dass ich meine Probleme mit dem Träger klären müsste.
Ich habe also bis heute nichts schriftliches erhalten, wo die Maßnahmeziele und die Pflichten des Trägers drinstehen. Da seit Juni die Maßnahme in Präsenz stattfindet, werden vor Ort Anwesenheitslisten geführt, aber sonst hat sich nichts geändert. Wir sitzen jeden Tag 6 Stunden vor dem PC. schauen uns Stellenangebote an, schreiben Bewerbungen und schlagen viel überflüssige Zeit mit reiner Anwesenheit tot. Das kann ich zuhause effektiver.
Edit: Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so von der Arbeitsagentur geplant ist. Wo gibt's denn das, dass man 6 Stunden jeden Tag nicht anderes macht? So viele Stellenangebote gibt es doch gar nicht täglich neu. Zuhause benötige ich für die gleichen Aufgaben maximal 2 Stunden täglich, wenn ich mir viel Zeit lasse. Das schreit doch regelrecht danach, dass da Inhalte fehlen, so dass die tägliche Maßnahmedauer von 6 Stunden auch gerechtfertigt ist.
-- Editiert von Kamur am 21.08.2021 06:29
@Kamur:
Zunächst einmal: Einen Anspruch auf einen schriftlichen Vertrag mit dem Maßnahmeträger hast Du m.E. nicht und eine wirksame und verbindliche Zusicherung bestimmter Dinge durch die Agentur für Arbeit ist hier auch nicht erkennbar. Zumal eine solche Zusicherung für ihre Verbindlichkeit schriftlich erteilt werden müsste.
Für den Bereit der Grundsicherung für Arbeitsuchende und in Beantwortung der Frage, ob der Maßnahmeabbruch, bzw. Nichtantritt sanktioniert werden kann, hat das Bundessozialgericht vor einigen Jahren mal entschieden, dass der Inhalt der Zuweisung zu einer Maßnahme, ggf. in Verbindung mit der Eingliederungsvereinbarung, so ausgestaltet sein muss, dass der Betroffene in die Lage versetzt wird, für sich den Sinn und Zweck einer Teilnahme zu prüfen und zu entscheiden ob er teilnimmt oder nicht.
Dem dürfte
Zitat:Als Maßnahmebezeichnung steht dort nur: "Berufliche Eingliederung schwerbehinderter Menschen", dass die Maßnahme in Vollzeit stattfindet und Name und Adresse des Trägers. Dann sind noch verschiedene Pflichten meinerseits aufgeführt, aber nicht ein Wort zu den Inhalten der Maßnahme. Ich habe also nur einen Flyer, wo die Basisleistungen aufgelistet sind. und auch mit dem Hinweis, dass die Maßnahme individuell aufgebaut ist.
eher nicht genügen und ich gehe davon aus, dass die Vorgaben im Geltungsbereich des SGB III die selben sind wie im SGB II.
Wenn Du allerdings grundsätzlich die Maßnahme seinerzeit für gut und sinnvoll befunden hast, würde ich nicht direkt abbrechen, sondern ich würde:
Mit den Geschäftsführer des Maßnahmeträgers raussuchen und an diesen ein entsprechendes Beschwerdeschreiben formulieren, indem ganz sachlich dargestellt wird, welche Inhalte Dir im persönlichen Gespräch und im Flyer zugesagt wurden, welche Inhalte tatsächlich (nicht) vermittelt werden und wie die Gestaltung des Maßnahmetages so abläuft. Auch solltest Du in Deinem Schreiben deutlich machen, was Du damit bezweckst, nämlich, dass Dir die Inhalte vermittelt werden, die Dir zugesagt worden sind.
Ja nachdem, wie hoch Du das ganze aufhängen willst, schickst Du eine Kopie dieses Schreibens an (im Zweifelsfall an alle),
Deinen Arbeitsvermittler,
die Geschäftsführung Deiner örtlichen Arbeitsagentur,
die Geschäftsführung der zuständigen Regionaldirektion und/oder
das Kundenreaktionsmanagement der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg.
In Deinem Schreiben an den Maßnahmeträger solltest Du darauf hinweisen, an wen Du Kopien geschickt hast.
Gruß,
Axel
@Axel
A) Wäre es möglich, dir die Zuweisung der Arbeitsagentur als PDF zu schicken, denn ich bin mir nicht mal sicher, ob die rechtens ist. Da ist z.B. so ein Absatz drin, wo steht, dass ich alles tun müsste, was der Träger im Zusammenhang mit meiner Eingliederung von mir fordert. Damals hat mich das nicht interessiert, weil ich die Maßnahme ja wollte, aber dass das so ein Fiasko gibt, hätte ich auch nicht erwartet.
B) Ich würde die Maßnahme lieber direkt abbrechen, denn ich habe mich dem Maßnahmeleiter schon mehrfach in die Wolle bekommen. Am Montag werde ich mir wohl wieder was neues anhören müssen. Nachdem ich monatelang auf einem kaputten Stuhl sitzen musste und der nicht ausgetauscht werden konnte, weil kein Ersatz da war, hab ich mich mehrfach bei ihm beschwert. Weil das aber nichts geholfen hat, habe ich mich an meinen Arbeitsvermittler gewendet, der hat bei der Maßnahme angerufen und der Maßnahmeleiter bei mir, um seinem Frust ein Ventil zu geben und hat dann bei mir am Telefon Theater gemacht.
Ich sehe für mich keinen Sinn darin, mir dann seine schlechte Laune antun zu müssen, wenn ich mich ganz oben beschwere.
Dann könnte die Folge eine Sperrzeit nach § 159 SGB III sein.ZitatIch würde die Maßnahme lieber direkt abbrechen, :
Absatz 1, Nr. 4
Diese Sperrzeit würde vermutlich 3 Wochen dauern. Nach Abs. 4.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__159.html
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