Hallo, Ich mache gerade eine schulische Ausbildung,
bekomme dafür Bafög, da das Geld nicht reicht hat meine Betreuerin für das erste Schuljahr zusätzlich harz4 beantragt, es wurde bewilligt. D.h. für das erste Schuljahr hat das Amt mir die Fahrkarte bezahlt und die Krankenversicherung.
So, zum zweiten Schuljahr sagte meine Betreuerin zu mir sie wollte prüfen ob ich mit Wohngeld nicht besser fahre.
Sie beantragte dieses, es wurde bewilligt. ich bekomme dadurch zusätzlich 195 Euro zu meinem Bafögsatz.
Sie sagte zu mir das das für mich besser ist, darauf habe ich mich verlassen.
Ich bekam vor drei Tagen eine Nachricht von meiner Betreuerin wir sollten uns mal über meine Krankenkasse unterhalten, denn es wäre ein Brief gekommen.
Es stellte sich herraus das seit Oktober letzten Jahres kein Krankenkassenbeitrag gezahlt wurde.
Ich soll jetzt 462 Euro nachzahlen, was ich definitiv nicht kann.
Ich bin davon Ausgegangen das die Beiträge bezahlt wurden und werden. Meine Frage jetzt, muss ich dafür aufkommen oder muss meine Betreuerin dafür haften?!?
Denn ich habe mich darauf verlassen, das sie diese Dinge regelt, denn dafür habe ich sie ja!
Wäre schön auf diese Frage eine Antwort zu bekommen!
Liebe Grüße
Muss Betreuer haften
29. März 2019
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Frage vom 29. März 2019 | 22:46
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss Betreuer haften
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#1
Antwort vom 31. März 2019 | 17:53
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 11x hilfreich)
Hallo,
wie alt bist du, eventuell besteht noch KV Schutz über eine Familienversicherung.
LG
#2
Antwort vom 1. April 2019 | 15:25
Von
Status: Unbeschreiblich (30461 Beiträge, 5442x hilfreich)
Bevor du über Haftung nachdenkst--- ist sie eine gerichtlich bestellte?
Es wurde also Hartz 4 abgemeldet und Wohngeld beantragt und bewilligt.ZitatEs stellte sich herraus das seit Oktober letzten Jahres :
Dann hätte vom Gesamt-Einkommen (Bafög + Kindergeld +Wohngeld) die KV bezahlt werden müssen.
Ja, aber sie bezahlt ja nicht von ihrem Geld für dich.ZitatDenn ich habe mich darauf verlassen, das sie diese Dinge regelt, denn dafür habe ich sie ja! :
Du hast doch selber Einkommen und davon ist eben auch die KV zu bezahlen.
Falls das vergessen wurde wegen der Ummeldung und Neubeantragung--- kann man bei der KV Ratenzahlung beantragen. Das wird dir die Betreuerin auch vorschlagen.
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#3
Antwort vom 1. April 2019 | 23:54
Von
Status: Student (2695 Beiträge, 633x hilfreich)
Seit wann gibt es Wohngeld bei einem alleinstehenden und alleinwohnenden BAföG-Empfänger?
Warum wurde nicht der Krankenversicherungszuschuss beim BAföG beantragt?
#4
Antwort vom 2. April 2019 | 08:55
Von
Status: Gelehrter (11824 Beiträge, 3193x hilfreich)
Was ist das für eine Art der Betreuung?
Wenn Sie ALG II bekamen, dann sichten Sie mal den Bescheid, da muss doch drinstehen ob die KK vom Amt gezahlt wird.
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