Hallo, nachdem ich Ende 2019 einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt stellte, erreichten mich heute folgende Fragen des Sachbearbeiters, die ich schnellstens beantworten soll:
Mail 1 im Wortlaut: "Teilen Sie mir bitte für Ihren Antrag auf Unterhaltsvorschuss noch kurzfristig mit, seit wann Sie mit dem Kindesvater keine Beziehung mehr führen?" Diese Angabe habe ich nie gemacht ! Ich habe darauf wahrheitsgemäß geantwortet, dass wir nie zusammengelebt haben, und dass der Kindesvater uns z.Zt. ca. 2mal die Woche für ca. 1-3 Stunden besucht.Diese Antwort reicht dem Sachbearbeiter alledings nicht. Dann kam die nächste Mail:
Mail 2 im Wortlaut: "Sie haben angekreuzt das Sie nie mit dem anderen Elternteil zusammen gelebt haben. Das ist richtig.
Aber haben Sie eine Beziehung mi dem Kindesvater geführt? Ja oder nein? Ist diese beendet? Oder führen Sie Ihre Beziehung weiterhin und haben nur getrennte Wohnanschriften?
Oder führen Sie keine Beziehung und der Kindesvater kommt nur vorbei um sein Kind zu sehen und Umgang zu pflegen?" Muss ich derartige Fragen beantworten, um Unterhaltsvorschuss zu bekommen ? Ich kann es mir eigentlich nicht vorstellen-wieso sollen solche Fragen relevant sein, für die Bewilligung ?
Muss ich Fragen außerhalb des Antrages beantworten ?
31. Januar 2020
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Frage vom 31. Januar 2020 | 10:10
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss ich Fragen außerhalb des Antrages beantworten ?
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#1
Antwort vom 31. Januar 2020 | 12:43
Von
Status: Student (2781 Beiträge, 914x hilfreich)
Das Kind darf nur bei einem Elternteil leben. Es gibt aber auch Paare, die trotz getrennten Haushalten zusammenleben (sogenannte LAT-Beziehung). Daher ist die Frage relevant und auch Teil des mir bekannten UHV-Antrages. Wenn man getrennt lebt und keine Beziehung führt, dann darf der Vater das Kind zudem nicht mehr als 1/3 mitbetreuen, deshalb ist auch die Frage nach seinen Zeiten relevant.ZitatIch kann es mir eigentlich nicht vorstellen-wieso sollen solche Fragen relevant sein, für die Bewilligung ? :
Rechtsgrundlagen sind das Unterhaltsvorschussgesetz und die Richtlinien zur Durchführung des selbigen.
Allerdings darf die Fragerei nicht immer weiter gehen. Ein ordentlicher Sachbearbeiter bearbeitet einen Vorgang einmal und stellt alle offenen Fragen. Lediglich wenn sich aus der Antwort weitere Fragen ergeben, wären diese in einem zweiten Schritt zu stellen. Eine nicht aufhörende Fragenkette ist nicht akzeptabel.
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