Muss ich bezahlen, wenn ich eine Mutter Kind Kur aus persönlichen Gründen nicht antreten kann.

21. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Vronal
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss ich bezahlen, wenn ich eine Mutter Kind Kur aus persönlichen Gründen nicht antreten kann.

Guten Tag,

Ich habe eine Mutter-Kind Kur beantragt, das war vor einem halbe Jahr. Jetzt sind wir umgezogen, meine Tochter besucht seit September eine neue Schule und ihre Leistungen sind nicht besonders. Vor allem in englische ist sehr viel Stoff ausgefallen, da die Lehrerin 5 Wochen krank war. Wir sollen Mitte Januar auf Kur und es ist zu befürchten, dass sie das verpasste nicht schafft nachzuholen und ihrer Leistungen noch weiter absinken.
Ich wollte den Kurtermin nun verschieben.
Dann kam von der Kurklinik, wenn ich die Kur aus Privaten Gründen storniere müsste ich 1.600€ (die Hälfte des Pflegesatz) bezahlen.
Soviel Geld kann ich nicht aufbringen. Jetzt fühle ich mich gezwungen zur Kur zu fahren, obwohl es meiner Tochter schadet.
Ist das möglich, dass man wirklich so viele bezahlen muss, wenn man die Kur nicht antritt?

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3507 Beiträge, 557x hilfreich)

Warum haben sie nicht eher an eine Stornierung der Reha gedacht?

Jetzt kurz vorher kann es schwierig werden. Ein ärztliches Attest warum derzeit Rehaunfähigkeit besteht könnte hilfreich sein. Ob ihr Arzt allerdings wg. der schulischen Leistung ihrer Tochter dazu bereit ist, ein solches auszustellen bezweifle ich.

Sehen sie es mal von einer anderen Seite. Die Reha wurde ja nicht ohne Grund gewährt. Vielleicht tut sie ihrer Tochter gut und ihre Leistungen werden besser. Sie hat während der Reha bestimmt zeitweise Unterricht.

Reden sie mit den zuständigen Lehrern ihrer Tochter, welche Übungen sie mit ihr während der Reha machen können.

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#2
 Von 
Vronal
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort. Mich hätten eher die rechtlichen Gründe interessiert. Ob die Klinik das machen darf. Wie es rechtlich aussieht.

Die Kur wurde vor 7 Monaten bewilligt, da wir gerade in einer schweren Trennungssituation befanden. Jetzt geht es uns wieder gut.
Ich finde eher die Kur sehr belastend, da es an mir hängen bleibt. Neben der Therapie, jeder freie Minuten mit meiner Tochter den Stoff zu lernen.
In der Klinik gibt es nur 45 Minuten Hausaufgabenbetreuung am Tag, keinen Unterricht. D.h. Wir sind mit den schulischen Anforderungen auf uns alleine gestellt.
Wenn ich ehrlich bin, kann ich jetzt schon nicht mehr schlafen deswegen.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38362 Beiträge, 13981x hilfreich)

Die juristische Seite kann man erforschen, wenn man in die Vertragsbedingungen schaut, in sonstige Unterlagen, wie allg. Geschäftsbedingungen.

wirdwerden

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#4
 Von 
Vronal
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Das habe ich, das ist jedoch sehr schwammig, es steht dort mehr oder weniger nach dem ermessen der Klinik, keine Beträge nur Pflegesätze und was ich komisch finde.

"Tritt der Partien ohne Nachweis eines zwingenden Grundes vom Vertrag zurück oder tritt er den Aufenthalt nicht an, so kann die Klinik Ersatz für die getroffene Vorkehrung bzw. Aufwendung verlagen. Der Ersatzanspruch entspricht dem um die ersparten Aufwendungen verminderten Tagessatz."

Was ist ein zwingender Grund und der Rest ist für mich als Leihe auch nicht verständlich.

Ich wollte die Kur nicht stornieren, sondern nur verschieben. Das möchte die Klinik nicht, sie möchte dann Geld wenn wir nicht kommen. Es kann doch immer
Gründe geben, weshalb man verschieben muss.

In dem andren Schreiben das vor zwei Wochen lam steht dann:

Wir möchte Die bitten, die Unterlagen bis zum 24.12. an uns zurück zu senden. Bitte haben Sie Verständnis, dass Ihr Kurplatz vergeben wird wenn wir von Ihnen in dieser Frist keine Rückmeldung erhalten.

Wo liegt das Problem? Es steht der Platz wird dann vergeben.....

Für mich ist das alles leider nicht verständlich.

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#5
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von Vronal):
Wir möchte Die bitten, die Unterlagen bis zum 24.12. an uns zurück zu senden. Bitte haben Sie Verständnis, dass Ihr Kurplatz vergeben wird wenn wir von Ihnen in dieser Frist keine Rückmeldung erhalten.


Wenn der Platz anderweitig vergeben wird, ist kein Schaden entstanden, der weitergereicht werden kann.

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#6
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3507 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Zitat (von Vronal):
Wir möchte Die bitten, die Unterlagen bis zum 24.12. an uns zurück zu senden. Bitte haben Sie Verständnis, dass Ihr Kurplatz vergeben wird wenn wir von Ihnen in dieser Frist keine Rückmeldung erhalten.


Wenn der Platz anderweitig vergeben wird, ist kein Schaden entstanden, der weitergereicht werden kann.


Ein Nachweis, dass der Platz anderweitig vergeben wurde, dürfte aber schwierig sein.

Die Reha wurde ja von einem Arzt befürwortet, dieser kann ihnen doch ein Attest ausstellen, dass derzeit keine Rehafähigkeit besteht.
Die Reha wurde bereits vor 7 Monaten gewährt und innerhalb von 6 Monaten muss diese angetreten werden, außer die Klinik hat keinen freien Platz. Es wäre somit eine Reha in den Sommer oder Herbstferien möglich gewesen.
Ob ihnen die Klinik deshalb noch einen späteren Termin in der Ferienzeit geben kann, dürfte auch vom Kostenträger abhängen.

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#7
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Ein Nachweis, dass der Platz anderweitig vergeben wurde, dürfte aber schwierig sein.


Ach ja? So schrieb doch die Einrichtung Folgendes:

"Bitte haben Sie Verständnis, dass Ihr Kurplatz vergeben wird wenn wir von Ihnen in dieser Frist keine Rückmeldung erhalten."

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#8
 Von 
Vronal
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Es handelt sich um eine Mutter- Kind Kur.

Ich brauche etwas juristisch handfestes als Aussage. Wenn ich nicht antrete ht mir die Klinik 1600€ angedroht.

wenn ich antrete laufe ich Gefahr, dass meine Tochter das fehlendes Pensum nicht schafft, das Schuljahr nicht besteht und zum 4x die Schule wechseln muss.....

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Lauten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen so oder so ähnlich:

"Tritt die Patientin vom Vertrag zurück oder tritt sie den Aufenthalt nicht an, so kann der Einrichtungsträger Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen bzw. Aufwendungen verlangen. Der Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendungen pauschaliert. Beim Rücktritt ist maßgeblich der Zugang der Rücktrittserklärung. Die Höhe des pauschalen Ersatzanspruches staffelt sich in diesem Fall wie folgt:

- bis zum 60. Tag vor Anreise 10%
- bis zum 50. Tag vor Anreise 30%
- bis zum 40. Tag vor Anreise 50%
- bis zum 30. Tag vor Anreise 70%
- danach 80%

des festgelegten Entgeltes für die Gesamtdauer der Maßnahme. Beim Nichtantreten des Aufenthaltes beträgt der pauschale Ersatzanspruch 80%.

Es bleibt der Patientin unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder dem Nichtantritt des Aufenthaltes keine oder geringere Kosten entstanden sind. Von der Erhebung des Ersatzes kann in Einzelfällen Abstand genommen werden, wenn nachweislich gesundheitliche Gründe einem Antritt entgegenstehen."


https://www.kur.org/fileadmin/pdfdocs/PrivatvAllg__Preisliste_ab_01.01.2019_.pdf

Die Klinik ist irrig davon ausgegangen, dass hier ein Rücktritt vorliegt anstatt einer Umbuchung. Aber selbst wenn ein Rücktritt vorliegt, dann hast Du immer das Recht nachzuweisen, dass der Klinik keine oder geringere Kosten als die geltend gemachten entstanden sind. Dieses ist immer der Fall, wenn sie eine Patientin hat, die ersatzweise Deinen Platz belegen kann. Die lange Wartezeit auf einen Behandlungsplatz lässt im Übrigen auch darauf schließen, dass Dein Platz während des angedachten Behandlungszeitraumes nicht unbesetzt bleibt.

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31960 Beiträge, 5628x hilfreich)

Zitat (von Vronal):
wenn ich antrete laufe ich Gefahr, dass meine Tochter das fehlendes Pensum nicht schafft, das Schuljahr nicht besteht und zum 4x die Schule wechseln muss.....
Das dürfte kein akzeptabler Rücktrittsgrund sein.
Das mit dem Nichtschaffen kommt unter Umständen vielleicht eventuell möglich.

Das Schul-oder Lernproblem deines Kindes wird nicht an 3 Wochen MuKiKur aufzuhängen sein.
Ab Mitte Januar ist meist das Halbjahr so gut wie rum, dann meist noch mehr oder weniger lange Winterferien...
Schau nach, wie viele Tage tatsächlich Schulausfall wäre.

Und dann gib morgen per mail die Rückmeldung.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Vronal
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

das ist klar. Das Problem ist, zusätzlich, dass die Englischlehrerin seit 6 Wochen nicht da war. das heißt es wurde kein Stoff im Englisch gemacht und sie hatte davor in Englisch ein 5 sonst keine Noten,
Ich weiß nicht ob das zu schaffen ist, wenn man eh nicht die Beste in Sprachen ist.
Sie müßte dann für zwei Schulaufgaben den Stoff nachlernen in Englisch, da noch zwei bis zum Halbjahr geschrieben werden müssen.

Es würden 16 Schultage ausfallen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119518 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von Vronal):
Ich wollte die Kur nicht stornieren, sondern nur verschieben.

Doch, man will die Kur (die zum Zeitpunkt X vereinbart war) nicht machen und zu einem anderen Zeitpunkt machen. Das nennt sich "stornieren".



Zitat (von Ratsuchender@123net):
So schrieb doch die Einrichtung Folgendes:

"Bitte haben Sie Verständnis, dass Ihr Kurplatz vergeben wird wenn wir von Ihnen in dieser Frist keine Rückmeldung erhalten."

Der Satz könnte die Forderung der Klinik zur Makulatur werden lassen.



Allerdings könnte es sein, das man dann dort keinen Platz mehr bekommt - zumindest nicht in näherer Zukunft und auch nicht zum Wunschtermin.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

ZU Bedenken möchte ich auch noch geben, dass möglicherweise mehrere Patientinnen den Wunsch haben, den Kuraufenthalt in den Ferienzeiträumen verbringen zu wollen, so dass es schwierig werden könnte, den Termin entsprechend zu verbschieben.

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#14
 Von 
Vronal
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Vronal):
Ich wollte die Kur nicht stornieren, sondern nur verschieben.

Doch, man will die Kur (die zum Zeitpunkt X vereinbart war) nicht machen und zu einem anderen Zeitpunkt machen. Das nennt sich "stornieren".



Zitat (von Ratsuchender@123net):
So schrieb doch die Einrichtung Folgendes:

"Bitte haben Sie Verständnis, dass Ihr Kurplatz vergeben wird wenn wir von Ihnen in dieser Frist keine Rückmeldung erhalten."

Der Satz könnte die Forderung der Klinik zur Makulatur werden lassen.



Allerdings könnte es sein, das man dann dort keinen Platz mehr bekommt - zumindest nicht in näherer Zukunft und auch nicht zum Wunschtermin.[/

Was bedeutet Makulatur?
Es ist mir egal, dann verzichten wir eben, wenn es keine andere Lösung gibt.
Es ist alles besser, als wenn meine Tochter nochmal die Klasse und sie Schule wechseln muss, weil wir durch die Kur den Stoff nicht schaffen.
Wie oben stehen, müssen bis zum Halbjahr 2 Schulaufgaben in englisch geschrieben werden. Es wurde bis jetzt genau 2 Seiten Vokabeln vom Stoff der 6 Klasse durchgenommen und keine Grammatik. D.h. Es müssen mindesten 2-3 Lektionen durchgenommen werden, und das in acht Wochen wobei meine Tochter davon 3 fehlt.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119518 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von Vronal):
Was bedeutet Makulatur?

Nutzlos gewordenes, bedrucktes Papier ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31960 Beiträge, 5628x hilfreich)

Zitat (von Vronal):
dann verzichten wir eben, wenn es keine andere Lösung gibt.
Und zahlst 1.600,-

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