Muss ich mit dem Arbeitsamt ein Gespräch führen?

1. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
Lisa94
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss ich mit dem Arbeitsamt ein Gespräch führen?

Guten Tag ich bekomme seit Januar ALG 1 und bis jetzt hat mich das Amt auch weitestgehend in Ruhe gelassen aber jetzt hat mir das Amt per Mail geschrieben das sie mich Ende März zu einen Telefongespräch wegen meiner aktuellen Situation einladen wollen und wollte fragen ob ich das annehmen muss?

Kurz zur Info ich habe eine Eingliederungsvereinbarung bekommen die ich aber nicht unterschrieben habe da die Punkte nicht mit mir besprochen wurden und gegen den Verwaltungsakt den ich daraufhin bekommen habe, habe ich erfolgreich Widerspruch eingelegt.
Ich habe nur beim Amt nachgefragt wie das mit einer Weiterbildung laufen würde zwecks Zahlung usw. aber ich bin mir nicht sicher ob ich überhaupt eine machen möchte und ich habe keine Lust das mich das Amt zu irgendwelchen Maßnahmen zwingt.
Ich weise meine Eigenbemühungen wie abgemacht nach hab aber bis jetzt nur Ablehnungen oder keine Antworten bekommen und wollte fragen was ich da dem Amt sagen soll weil ich weiß das die wegen sowas auch gerne mal Maßnahmen verhängen.
Ich bin mir auch noch nicht sicher ob ich umziehen möchte was ich mir auch überlegt hatte.

-- Editiert von Moderator topic am 01.03.2022 13:51

-- Thema wurde verschoben am 01.03.2022 13:51

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Du befürchtest Sanktionen, wenn du mit der Arbeitsagentur sprichst? Befürchtet die sicher, wenn du es nicht tust!

Zitat (von Lisa94):
Kurz zur Info ich habe eine Eingliederungsvereinbarung bekommen die ich aber nicht unterschrieben habe da die Punkte nicht mit mir besprochen wurden


...........dann wäre das Telefonat eine sehr gute Gelegenheit. Und du solltest dir über deine ganzen anderen Fragen klar werden. Der Bezug von ALG ist kein "Sabbatical"

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32201 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Lisa94):
bekomme seit Januar ALG 1 und bis jetzt hat mich das Amt auch weitestgehend in Ruhe gelassen
Das ist wirklich nicht der Zweck von ALG1 und dem Amt, welches längst Arbeitsagentur heißt.

Richtig ist, dass man eine EGV/EinV nicht unterschreiben muss.
Aber dein Grund, weil man nicht mit dir persönlich gesprochen hat, ist ein alberner. Du weißt, dass es Pandemie-Einschränkungen gibt und pers. Gespräche vor Ort nur in dringenden Fällen möglich sind?
Du hast also einen VA erhalten. Warum war dein Widerspruch erfolgreich? Und was bleibt übrig für dich zu tun?

Zitat (von Lisa94):
Ich habe nur beim Amt nachgefragt wie das mit einer Weiterbildung laufen würde
Darüber kann und sollte man doch nun am Telefon sprechen, oder?
Zitat (von Lisa94):
aber ich bin mir nicht sicher ob ich überhaupt eine machen möchte und ich habe keine Lust das mich das Amt zu irgendwelchen Maßnahmen zwingt.
Dann denk drüber nach, ob du eine machen möchtest. Die Arbeitsagentur zwingt niemanden,
Zitat (von Lisa94):
Ich bin mir auch noch nicht sicher ob ich umziehen möchte was ich mir auch überlegt hatte.
Dann denk auch darüber nach. Das hat nichts mit allem zu tun. Vor allem nicht mit einem Telefonat.

Wie viele Eigenbemühungen/Bewerbungen sind pro Monat vereinbart/abgemacht?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Lisa94
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Aber dein Grund, weil man nicht mit dir persönlich gesprochen hat, ist ein alberner.

Wo habe ich denn bitte persönlich geschrieben?
Es ist mein Recht die Punkte in der Eingliederungsvereinbarung mit zu bestimmen und trotz Pandemie macht die Arbeitsagentur auch persönliche Termine, ich musste mich schließlich auch persönlich arbeitslos melden.

Ich habe das auch meiner Bearbeiterin geschrieben und diese hat mir dann den VA geschickt wo ich mit dem selben Grund in Wiederspruch gegangen bin und mir recht gegeben wurde.
Ich habe geschrieben das die Punkte nicht mit mir besprochen wurden und sich meine Bearbeiterin nicht mit mir in Verbindung gesetzt hat deswegen sondern den Va geschickt hat. Da ich das auch per Mail gemacht habe hatte ich Beweise und da der VA nur bei grundloser Ablehnung verhängt werden darf habe ich recht bekommen.
Die EV habe ich immernoch nicht unterschrieben und dazu auch keine weiteren Informationen erhalten aber da das was dort vereinbart wird eh gesetzlich geregelt ist ist die sowieso sinnlos und meine Bemühungen bekommt die Agentur ja.

Im übrigen weiß ich auch das es Arbeitsagentur heißt aber Amt ist kürzer und es wurden 8 Bewerbungen pro Monat vereinbart.

Ich habe keine Lust ewig arbeitslos zu bleiben ich will nur nicht das mich das Amt zu irgendwelchen Maßnahmen schickt weil ich noch keinen passenden Job gefunden habe und ich habe schon mehrfach gelesen das das Amt sowas macht um die Leute so schnell wie möglich wieder auf den Arbeitsmarkt zu bringen.
Die Maßnahmen kann ich nur bedingt ablehnen also zwingt mich das Amt schon in gewisser Weise.


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#4
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Redest Du von ALG I oder von ALG II ?

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#5
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3541 Beiträge, 559x hilfreich)

Den Termin zu einem Gespräch beim Arbeitsamt annehmen, würde ihren Willen zeigen, schnell wieder eine Arbeit zu finden zu wollen.

Oder wollen sie länger arbeitslos bleiben?

Maßnahmen vom Arbeitsamt sind sicher höher zu bewerten, als wie sie bei ALG 2 erfolgen. Evtl. wird ihnen eine Umschulung angeboten, anhören was ihr zuständiger SB meint, dann weiter entscheiden.

Günstiger ist immer, rasch wieder einen Arbeitsplatz zu finden.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3541 Beiträge, 559x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Redest Du von ALG I oder von ALG II ?


Sie schrieb von ALG 1.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32201 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Lisa94):
und trotz Pandemie ...
Ja, und ich schrieb, die Agentur macht wegen der Pandemie in dringenden Fällen auch persönliche vor-Ort-Termine. Wichtig/dringend war zB deine pers. Arbeitslosmeldung.

So. Du hast keine gültige EGV, auch keinen VA. Aber einen Widerspruchsbescheid. Richtig?
Zitat (von Lisa94):
Ich habe keine Lust ewig arbeitslos zu bleiben
Dann ist es doch vollkommen in Ordnung, dass die Agentur dich nicht in Ruhe lässt und auch, dass du dich selbst bewirbst.
Zitat (von Lisa94):
und ich habe schon mehrfach gelesen das das Amt sowas macht um die Leute so schnell wie möglich wieder auf den Arbeitsmarkt zu bringen.
Wenn du wüsstest, was ich schon alles gelesen habe. :wink:
Zitat (von Lisa94):
Die Maßnahmen kann ich nur bedingt ablehnen also zwingt mich das Amt schon in gewisser Weise.
NÖ. Angebote abzulehnen ist dein gutes Recht. Ein Angebot ist KEIN Zwang.
Ich meine sogar, da du grad erst 2 Monate arbeitslos bist, wird man dir noch keine Maßnahme zuweisen.
Wie lange bekommst du ALG 1?

Zurück zu deinem eigentlichen Problem:
Zitat (von Lisa94):
wollte fragen ob ich das annehmen muss?
Nein, musst du nicht. Denn sie zwingen nicht. Wenn du auf die Mail-Anfrage nicht reagierst, bekommst du evtl. Vermittlungsvorschläge. Das darf die Agentur auch ohne RFB und ohne EGV/VA. (Das hast du sicher schon gelesen). Das nervt aber und macht Aufwand und bringt meist nicht den gewünschten Joberfolg, weil diese sog.*Stellenangebote* meist absolute Ladenhüter oder vollkommen unpassend sind. Wer will das schon?

Meine Empfehlung:
Erkläre dich zu einem Telefonat Ende März bereit. Hör dir ruhig an, was man dir sagt/vorschlägt. Dann hast du Bedenkzeit, brauchst also keinesfalls gleich Ja/Nein antworten.
Je nachdem--- hier oder in dem ***Forum nachfragen.
------------------------------
Zitat (von Loni12):
Maßnahmen vom Arbeitsamt sind sicher höher zu bewerten, als wie sie bei ALG 2 erfolgen.
Nö. Da liegt nicht wirklich viel dazwischen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3541 Beiträge, 559x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Nö. Da liegt nicht wirklich viel dazwischen.


Kommt auf die Bildung und den Beruf davor an.

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