Muss man Hartz IV beantragen, wenn man es eh nicht bekommt?

27. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
H. Odensack
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 117x hilfreich)
Muss man Hartz IV beantragen, wenn man es eh nicht bekommt?

A und B sind verheiratet. A wurde krank, wurde dann ausgesteuert und bekam ALG I, welches demnächst ausläuft. Nun wurde er angeschrieben, er müsse Hartz IV beantragen.

B aber verdient zu viel und ist somit zu Unterhalt verpflichtet, wobei auch eine Aufstockung nicht in Frage käme. Auch hat B die Möglichkeit, A in ihrer Krankenkasse beitragsfrei mitzuversichern.

Müssen die beiden trotzdem den Antrag stellen, z.b. wegen der Rente, auch wenn klar ist, dass ohnehin kein Hartz IV gezahlt wird, da B mit ihrem Verdienst auch ihren Mann (Kinder sind keine vorhanden) finanzieren kann?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

Zitat:
Müssen die beiden trotzdem den Antrag stellen


Nein. Niemand MUSS staatliche Leistungen in Anspruch nehmen oder auch nur beantragen. Erst Recht nicht, wenn ohnehin sicher feststeht, dass kein Anspruch besteht. Die Freiheit zu entscheiden, einen Antrag zu stellen oder eben auch nicht, steht jedem zu.

Zitat:
Nun wurde er angeschrieben, er müsse Hartz IV beantragen.


Von wem auch immer er da angeschrieben wurde, wird derjenige kaum die finanziellen Verhältnisse von A und B kennen und der Hinweis zielt ganz sicher allein darauf ab, dass im Falle der Bedürftigkeit rechtzeitig ein Antrag gestellt werden muss, um Lücken in der Versorgung zu vermeiden. Also nur im Interesse von A und B und keinesfalls verpflichtend.

Gruß

Axel

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#2
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3542 Beiträge, 560x hilfreich)

Zitat (von H. Odensack):
Müssen die beiden trotzdem den Antrag stellen, z.b. wegen der Rente,

Bei der Agentur für Arbeit, Arbeitslos ohne Leistungsbezug melden, dann wird die Zeit für die Rente berücksichtigt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von H. Odensack):
Müssen die beiden trotzdem den Antrag stellen,
Nein.
Für die Anrechnung von RV-Zeiten (Vorschlag von @Loni12) gelten folgende Bedingungen:
- mind. 15 Wochenstunden in einem sv-pflichtigen Job wären möglich.
- Weiterhin wären Bewerbungen zu schreiben und nachzuweisen.
- Andere Pflichten wären zu erfüllen.

Zitat (von H. Odensack):
Nun wurde er angeschrieben, er müsse Hartz IV beantragen.
Da steht ganz sicher nicht einfach nur, dass er Hartz IV beantragen muss.
Die Arbeitsagentur nennt diese Leistung auch nicht Hartz IV. Was hat A denn gelesen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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