Muss man nach der Geburt des Kindes weiterhin arbeiten, um Elterngeld zu erhalten?

18. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
happy2
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 1x hilfreich)
Muss man nach der Geburt des Kindes weiterhin arbeiten, um Elterngeld zu erhalten?

Meine Frau hatte in den letzten 12 Monaten vor der Geburt des Kindes ein monatliches Bruttoeinkommen von ca. 1800 Euro als Angestellte. Der Arbeitsvertrag von meiner Frau wird am 30.11.2022 enden.
Meine Frau hat nach dem 30.11.2022 kein Einkommen mehr, weil sie keinen neuen Arbeitgeber findet.
Nehmen wir an, dass unser Kind am 08.10.2022 geboren wird.

Kann meine Frau ab dem 01.12.2022 trotzdem die 65% des Gehalts der letzten 12 Monate bekommen, auch wenn Sie ab dem 01.12.2022 arbeitslos sein wird und gar kein Einkommen mehr hat?

Danke.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31994 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von happy2):
Muss man nach der Geburt des Kindes weiterhin arbeiten, um Elterngeld zu erhalten?
Nein.
Zitat (von happy2):
Kann meine Frau ab dem 01.12.2022 trotzdem die 65% des Gehalts der letzten 12 Monate bekommen,
Ja.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
happy2
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 1x hilfreich)

Super danke.

Die anderen hier sind auch der Meinung, dass das so ist?

Vielen Dank

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1269 Beiträge, 211x hilfreich)

Das ist doch genau der Sinn des Elterngeldes, dass ein Elternteil aufgrund der Betreuung des Kindes nicht mehr arbeiten geht und somit der Wegfall des Gehaltes (teilweise) kompensiert wird.

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#4
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3514 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von Schalkefan):
Das ist doch genau der Sinn des Elterngeldes, dass ein Elternteil aufgrund der Betreuung des Kindes nicht mehr arbeiten geht

Auch wenn der andere Elternteil Privatier ist und somit das Kind ebenfalls betreuen könnte?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31994 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Auch wenn der andere Elternteil Privatier ist und somit das Kind ebenfalls betreuen könnte?
Ja, auch dann. Ich kenne keinen Ausschluss des Elterngeldes wegen Reichtum. Die Anspruchsgrenze liegt höher. Das Elterngeld ergibt sich aus dem Anspruch der Ehefrau. Es ersetzt ihr wegfallendes Erwerbseinkommen. Die Höhe wird rückwärts berechnet.

Sogar der Privatier mit erheblichem Einkommen hat Anspruch auf das Basis-EG.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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