Meine Frau hatte in den letzten 12 Monaten vor der Geburt des Kindes ein monatliches Bruttoeinkommen von ca. 1800 Euro als Angestellte. Der Arbeitsvertrag von meiner Frau wird am 30.11.2022 enden.
Meine Frau hat nach dem 30.11.2022 kein Einkommen mehr, weil sie keinen neuen Arbeitgeber findet.
Nehmen wir an, dass unser Kind am 08.10.2022 geboren wird.
Kann meine Frau ab dem 01.12.2022 trotzdem die 65% des Gehalts der letzten 12 Monate bekommen, auch wenn Sie ab dem 01.12.2022 arbeitslos sein wird und gar kein Einkommen mehr hat?
Danke.
Muss man nach der Geburt des Kindes weiterhin arbeiten, um Elterngeld zu erhalten?
18. September 2022
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Frage vom 18. September 2022 | 11:23
Von
Status: Beginner (52 Beiträge, 1x hilfreich)
Muss man nach der Geburt des Kindes weiterhin arbeiten, um Elterngeld zu erhalten?
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#1
Antwort vom 18. September 2022 | 11:36
Von
Status: Unbeschreiblich (31994 Beiträge, 5630x hilfreich)
Nein.ZitatMuss man nach der Geburt des Kindes weiterhin arbeiten, um Elterngeld zu erhalten? :
Ja.ZitatKann meine Frau ab dem 01.12.2022 trotzdem die 65% des Gehalts der letzten 12 Monate bekommen, :
#2
Antwort vom 18. September 2022 | 11:45
Von
Status: Beginner (52 Beiträge, 1x hilfreich)
Super danke.
Die anderen hier sind auch der Meinung, dass das so ist?
Vielen Dank
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#3
Antwort vom 18. September 2022 | 12:10
Von
Status: Lehrling (1269 Beiträge, 211x hilfreich)
Das ist doch genau der Sinn des Elterngeldes, dass ein Elternteil aufgrund der Betreuung des Kindes nicht mehr arbeiten geht und somit der Wegfall des Gehaltes (teilweise) kompensiert wird.
#4
Antwort vom 18. September 2022 | 12:16
Von
Status: Bachelor (3514 Beiträge, 557x hilfreich)
ZitatDas ist doch genau der Sinn des Elterngeldes, dass ein Elternteil aufgrund der Betreuung des Kindes nicht mehr arbeiten geht :
Auch wenn der andere Elternteil Privatier ist und somit das Kind ebenfalls betreuen könnte?
#5
Antwort vom 18. September 2022 | 12:43
Von
Status: Unbeschreiblich (31994 Beiträge, 5630x hilfreich)
Ja, auch dann. Ich kenne keinen Ausschluss des Elterngeldes wegen Reichtum. Die Anspruchsgrenze liegt höher. Das Elterngeld ergibt sich aus dem Anspruch der Ehefrau. Es ersetzt ihr wegfallendes Erwerbseinkommen. Die Höhe wird rückwärts berechnet.ZitatAuch wenn der andere Elternteil Privatier ist und somit das Kind ebenfalls betreuen könnte? :
Sogar der Privatier mit erheblichem Einkommen hat Anspruch auf das Basis-EG.
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