Mutter Wohngeld + Rente und Kind BAföG + Minijob

24. Juli 2023 Thema abonnieren
 Von 
Feverdream
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mutter Wohngeld + Rente und Kind BAföG + Minijob

Ich erhalte eine niedrige Erwerbsunfähigkeitsrente und Wohngeld und habe vor mehreren Jahren ein winziges Häuschen gemietet, in dem ich bis 2021 gemeinsam mit meinem Sohn gewohnt habe.
Dieser hat dann ein Studium begonnen und ist in eine WG nahe der Uni gezogen.
Ich habe ab dann das Dachgeschoss untervermietet, um das Häuschen halten zu können.
Der Wohngeldanspruch besteht weiter, z.Z. erhalte ich 250 Euro.

Nun möchte meine Untermieterin demnächst ausziehen und mein Sohn überlegt, zu den gleichen Konditionen wie sie wieder einzuziehen, weil sein gesamter Freundeskreis hier im Umkreis lebt.
Wir überlegen grade, ob das finanziell überhaupt Sinn macht.

Rausgefunden habe ich bereits, dass ein offizielles Mietverhältnis mit dem eigenen Kind von der Wohngeldstelle aus gar nicht möglich wäre, da mein Sohn und ich dann wieder als Bedarfsgemeinschaft gelten würden.
Er bekäme außerdem weniger BAföG und sein Minijob wird ja sicherlich angerechnet, das Kindergeld m.W. nach nicht.
Würde sein verbliebenen BAfögG ebenfalls auf mein Wohngeld angerechnet?
Wenn ich weniger Wohngeld bekäme und er weniger BAföG, ständen wir beide letztendlich finanziell schlechter da, als wenn er sich hier in der Nähe einfach ein WG Zimmer suchen und ich mir wieder einen Fremden als Nachmieter hier reinholen würde.

Ich habe schon den Wohngeldrechner bemüht, weiß aber nicht genau, ob ich dort 1 oder 2 Personen als wohngeldberechtigt angeben muss und was genau nun alles als Einkommen zählt.


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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33911 Beiträge, 17616x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Feverdream
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Empfänger von Bafög kriegen gar kein Wohngeld, weswegen hier weder eine BG bestehen noch sein Einkommen angerechnet werden kann. Siehe hier


Das wurde mir aber heute so von der SA mitgeteilt.
Ich sei weiterhin wohngeldberechtigt, aber das Einkommen meines Sohnes würde dann angerechnet.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33911 Beiträge, 17616x hilfreich)

Tja, dann können Sie entweder dem Gesetz glauben oder halt der "SA" oder einfach mal "Wohngeld+Mischhaushalt" googlen...

-- Editiert von User am 24. Juli 2023 19:00

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36995 Beiträge, 6227x hilfreich)

Ich meine, ihr beide würdet in diesem Haus als *2 Haushaltsmitglieder* gelten. Dein Sohn als dein direkter Verwandter wäre das 2. Haushaltsmitglied.
Das wäre keine Bedarfsgemeinschaft.

Minijob-Lohn, Kindergeld und EM-Rente sind euer Einkommen für den 2-Personen Haushalt.
Es würde dann nach Berechnung und Berücksichtigung von Absetzbeträgen ggf. Wohngeld für diesen Haushalt gezahlt. Es wäre *euer Wohngeld*.

Zitat (von Feverdream):
ständen wir beide letztendlich finanziell schlechter da,
Das könnte sein. Das müsste man für alle Varianten (Untermieter, Sohn im Haushalt, in anderer WG) durchrechnen.
Ein WG-Zimmer in deiner Nähe würde vermutlich mehr Fahrtkosten zur Uni verursachen?

Mit Untermieter hättest du Einkommen aus EM-Rente und Untermiete.

-- Editiert von User am 24. Juli 2023 19:41

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1812 Beiträge, 226x hilfreich)

Was ich dir sagen kann: Die im BAföG enthaltene Wohnpauschale würde sich von 360,00 Euro auf 59,00 Euro verringern, wenn dein Sohn in deiner Immobilie wohnt. Aber vielleicht meintest du das ja mit "er bekäme außerdem weniger BAföG".

Wie sich das in diesem Fall mit deinem Wohngeld verhält, weiß ich leider nicht.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#6
 Von 
Feverdream
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ich meine, ihr beide würdet in diesem Haus als *2 Haushaltsmitglieder* gelten. Dein Sohn als dein direkter Verwandter wäre das 2. Haushaltsmitglied.
Das wäre keine Bedarfsgemeinschaft.

Minijob-Lohn, Kindergeld und EM-Rente sind euer Einkommen für den 2-Personen Haushalt.
Es würde dann nach Berechnung und Berücksichtigung von Absetzbeträgen ggf. Wohngeld für diesen Haushalt gezahlt. Es wäre *euer Wohngeld*.


Ah ja, es kann durchaus sein, dass die SA auch "Haushaltsmitgliedschaft" gesagt hat!
Sie hatte Kundschaft und hat mich sehr schnell abgefertigt, ich war leicht überfordert, weil ich noch diverse, unbeantwortete Stichpunkte auf meiner geistigen Liste hatte.

Zitat (von Anami):
Das könnte sein. Das müsste man für alle Varianten (Untermieter, Sohn im Haushalt, in anderer WG) durchrechnen.
Ein WG-Zimmer in deiner Nähe würde vermutlich mehr Fahrtkosten zur Uni verursachen?


Die Fahrtkosten bleiben gleich.
Er pendelt momentan auch mit der Bahn ständig zwischen Uni und seinem Freundeskreis hier und das würde ja genauso bleiben.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36995 Beiträge, 6227x hilfreich)

Zitat (von Feverdream):
Die Fahrtkosten bleiben gleich.
Dann muss dieser Kostenpunkt/Ausgaben nicht beachtet werden.

Ansonsten wird hier evtl. noch ein WoGG-Experte antworten...wie es tatsächlich mit dem Mischhaushalt ist und nach welchen §§ dann zu berechnen ist.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Feverdream
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ansonsten wird hier evtl. noch ein WoGG-Experte antworten...wie es tatsächlich mit dem Mischhaushalt ist und nach welchen §§ dann zu berechnen ist.


Du schriebst weiter oben, das Kindergeld würde angerechnet.
Ist das tatsächlich so?
Das BAföG dann aber nicht?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33911 Beiträge, 17616x hilfreich)

Du schriebst weiter oben, das Kindergeld würde angerechnet. Ist das tatsächlich so? Ja - das ist eine Leistung für Sie, nicht für das Kind.
Das BAföG dann aber nicht? Wie ich schon schrieb - kein Wohngeldanspruch des "Kindes", keine Anrechnung des Bafögs.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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