Mutter gestorben , wer bekommt die Witwenrente?

10. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
tv2018
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)
Mutter gestorben , wer bekommt die Witwenrente?

Guten Abend,

Zuerst möchte ich mein Rechtschreibfehler entschuldigen weil ich gehörlos bin.

Ich und große Bruder möchte gern etwas wissen.

Unsere Mutter hat letzte Woche plötzlich unerwartet durch Herzstillstand gestroben.

Sie hat nun 3te Mann verheiratet.

Als 1te Mann (ex Mann) ist seine 2015 gestroben. Und er ist unsere Vater.

Mein Frage wer bekommt die Witwerente den Mutter?

Stiefvater den 3te Mann von unsere Mutters oder Kinder von mir und mein große Bruder?

1te Mann (als mein Vater und ex Mann von Mutters) lebt ja nicht mehr.

Für mehere Info und Hilfe danken wir Ihren.

PS: haben wir nächste Woche die Termin bei Rechtsanwalt mit die Gebärdensprachendolmetscher

Danke!

-- Editiert von Moderator topic am 11. Oktober 2022 12:37

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119479 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von tv2018):
Mein Frage wer bekommt die Witwerente den Mutter?

Niemand.
Mit dem Tod erlischt der Rentenanspruch.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Turtle1972
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 13x hilfreich)

Warum sollte sie als verheiratete Frau (mit dem 3. Mann) überhaupt noch eine Witwenrente bekommen haben? Die verliert man bereits mit der neuen Eheschließung, es gibt dann eine Rentenabfindung. Etwas anderes gilt nur, wenn die letzte Ehe gar nicht vor dem Standesamt geschlossen wurde, sondern z. B. nur kirchlich.

Wonach hier genau gefragt ist, ist daher unklar. Witwerrente für den 3. Mann? Wer erbt?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
tv2018
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

Mein Mutter ist 64 Jahre alt und schon Rente.

Mein Stiefvater ist 67 Jahre alt.

Beide war am 2007 im Standesamt geheiratet.

Nach Tod des unsere Mutter will Stiefvater unsere Haus verkaufen ohne unsere Kinder vorher absprechen,sowie sein Vermögen ( fünfstellige Summe) behalten. Deswegen müssen wir zur Rechtsanwalt gehen.

Für Witwerente bekommt er nur bis 3 Monat dann weiss er nicht wer bekommt demnächst?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
MurphysLaw
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 48x hilfreich)

Hallo TV2018,
zunächst einmal mein herzliches Beileid zu eurem Verlust!

Darf ich fragen, wie alt seid ihr, also dein Bruder und du?

Viele Grüsse,
MurphysLaw

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
tv2018
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von MurphysLaw):
zunächst einmal mein herzliches Beileid zu eurem Verlust!


Danke

Zitat (von MurphysLaw):
Darf ich fragen, wie alt seid ihr, also dein Bruder und du?


Bin 36 jahre und mein Bruder ist 42

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119479 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von tv2018):
dann weiss er nicht wer bekommt demnächst?

Niemand.



Zitat (von tv2018):
Nach Tod des unsere Mutter will Stiefvater unsere Haus verkaufen ohne unsere Kinder vorher absprechen

Wenn er Eigentümer des Hauses ist, muss er nichts mit euch absprechen.
Auch wenn ihr Miteigentümer wärt, kann er es über eine Teilungsversteigerung veräußern ohne das mit euch abzusprechen.



Zitat (von tv2018):
sowie sein Vermögen ( fünfstellige Summe) behalten.

Warum sollte er nicht sein Vermögen behalten dürfen? Es ist SEIN.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3505 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Niemand.
Mit dem Tod erlischt der Rentenanspruch.

Sie waren verheiratet, ergo bekommt er doch Witwenrente. Sollte seine Rente eine gewisse Höhe erreicht haben, kann diese etwas gekürzt werden.
Wenn das Haus der Mutter und dem Stiefvater gehörten, erben die Kinder mit, wenn es nur der Mutter gehörte die Hälfte, ebenso wenn sie Vermögen hatte.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
tv2018
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Wenn das Haus der Mutter und dem Stiefvater gehörten, erben die Kinder mit, wenn es nur der Mutter gehörte die Hälfte, ebenso wenn sie Vermögen hatte.


Richtig, unsere Kinder hat 25% erhalten und Stiefvater hat 75% erhalten.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Sie waren verheiratet, ergo bekommt er doch Witwenrente.
Ich glaube hier gab es ein Missverständnis.
Die Witwenrente musste man so verstehen, dass die Mutter Witwenrente erhalten hätte.
Nun scheint es aber so zu sein, dass es um die reguläre Rente der Mutter geht, also die Rente für den hinterbliebenen Ehemann, korrekt? Diese bekommt natürlich der Ehemann.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47470 Beiträge, 16805x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Nun scheint es aber so zu sein, dass es um die reguläre Rente der Mutter geht, also die Rente für den hinterbliebenen Ehemann, korrekt? Diese bekommt natürlich der Ehemann.


Dann ist der Begriff etwas unglücklich gewählt. Der Ehemann bekommt eine Witwerrente und keine Witwenrente. Ob er eine Witwerrente tatsächlich bekommt hängt auch von der Höhe seines Einkommens ab. Die Rente für das Sterbevierteljahr bekommt auch der Witwer.

Kinder können dagegen prinzipiell eine Waisenrente bekommen. Dafür sind beide Kinder allerdings schon zu alt, da Waisenrente max. bis zum 27. Lebensjahr gezahlt wird.

Zitat (von tv2018):
Richtig, unsere Kinder hat 25% erhalten und Stiefvater hat 75% erhalten.


Dann müssen alle gemeinsam entscheiden, was mit dem Haus passieren soll.

Zitat (von tv2018):
sowie sein Vermögen ( fünfstellige Summe) behalten.


Sein Vermögen darf er behalten. Eure Mutter kann Euch nur ihr Vermögen vererben.

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119479 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von hh):
Dann müssen alle gemeinsam entscheiden, was mit dem Haus passieren soll.

Nö. Dafür fehlt es einfach an der Rechtsgrundalge.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nö. Dafür fehlt es einfach an der Rechtsgrundalge.


Doch, für einen normalen Verkauf nur durch den Witwer, fehlt es an der Rechtsgrundlage.
Wenn nicht alle gemeinsam entscheiden, muss eben das Gericht per Teilungsversteigerung entscheiden.

p.s
Von dieser Gattung hatte ich noch nichts gehört. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Nein, nicht das Gericht entscheidet. Jeder Erbe kann eine Teilungsversteigerung veranlassen. Der Stiefvater oder jedes einzelne der Kinder kann also ganz alleine entscheiden dass das Haus, durch eine Teilungsversteigerung, verkauft werden wird. Die jeweils andere Partei kann natürlich mitbieten um das Haus selbst zu ersteigern und zu behalten.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.735 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.