Mutter ist im Heim und das Sozialamt geht an meine Sterbeversicherung ?

17. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
Jolande
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 66x hilfreich)
Mutter ist im Heim und das Sozialamt geht an meine Sterbeversicherung ?

Hallo und Guten Tag mal wieder.

ich suche Rat bezüglich der folgenden Situation:

Meine Mutter ist leider jetzt im Pflegeheim (ging nicht mehr anders!)
Die Rente und das Pflegegeld decken aber nicht die Unkosten.
Unterhaltspflichtig sind 3 Kinder.
Da mit Ausnahme einer Sterbegeldversicherung kein Vermögen vorhanden ist, wurde von mir jetzt ein Sozialhilfeantrag ( HIlfe zur Pflege) gestellt, zur Übernahme der Heimkosten.(Eigenanteil)

Das Sozialamt fordert aber jetzt die Sterbeversicherung von mir an mit Police und Rückkaufswert.
Der wäre bei mir ungefähr bei 7000€ bei Tod.
Diese Sterbegeldversicherung ist eigentlich zur Deckung meiner eigenen Bestattungskosten,Wohnungsauflösung...etc. gedacht,damit meine beiden KInder nicht die Kosten tragen müssen.

Kann ja wohl nicht sein das das Sozialamt jetzt das angesparte Geld weg nimmt für das Altenheim der Mutter?

Das Gebiet in der Rechtsprechung in den letzten Jahren doch einiges passiert, und ich wäre für eine aktuelle Auskunft von jemandem, der mit so einer Angelegenheit vertraut ist sehr dankbar.
LG
Jolande

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Sei mal beruhigt, das nehmen sie dir nicht weg.
Lediglich bei vermögen über 100.000€ kann was gefordert werden.
Da eine Sterbegeldversicherung eigentlich eine Lebensversicherung ist und es durchaus Lebensversicherungen mit einem Rückkaufwert über 100.000€ gibt, wird das eben geprüft.

Teile es einfach mit.

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#2
 Von 
Jolande
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 66x hilfreich)

Hallo quiddje

jedoch habe ich was gelesen von Selbsterhalt bis 2.600€ und alles andere wäre abtretbar..
Auch liest man im Netz das man diese Versicherung abtreten muss in bestimmten Sonderfällen.
Meine Versicherung hat auch vorhin gemeint, die Sterbegeldversicherung wäre nicht geschützt.

Ich kann mich an eine Nachbarin erinnern, die ihre Lebensversicherung an das Sozialamt abtreten musste,als sie mal für ganze kurze Zeit zum Sozialfall wurde nach ihrer Scheidung.

Alles was beim Sozialamt landet hat kein Recht mehr auf ne würdige Beerdigung oder im Alter Vorsorge durch (Lebensversicherung) zu treffen?
Wie die Sachbearbeiter dort mit Menschen umgehen ist schon traurig habe ich festgestellt.
Kam mir vor wie ein Schwerverbrecher der bettelt weil eine 95 jährige Frau noch lebt und staatliche Hilfe benötigt.
Und diese Frau hat ihr Leben lang malocht und nie Geld vom Staat gefordert.

LG
Jolande

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#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Zitat (von Jolande):
jedoch habe ich was gelesen von Selbsterhalt bis 2.600€ und alles andere wäre abtretbar..
Auch liest man im Netz das man diese Versicherung abtreten muss in bestimmten Sonderfällen.
Meine Versicherung hat auch vorhin gemeint, die Sterbegeldversicherung wäre nicht geschützt.

Ich kann mich an eine Nachbarin erinnern, die ihre Lebensversicherung an das Sozialamt abtreten musste,als sie mal für ganze kurze Zeit zum Sozialfall wurde nach ihrer Scheidung.


Ja, trifft alles zu. Würde auch gelten, wenn du selbst zum Sozialfall wirst. Da es aber um deine Mutter geht, gelten andere Grenzen.

Zitat (von Jolande):
Alles was beim Sozialamt landet hat kein Recht mehr auf ne würdige Beerdigung oder im Alter Vorsorge durch (Lebensversicherung) zu treffen?


Würdige Beerdigung ja (zahlen die Erben, die Bestattungspflichtigen Angehörigen oder das Sozialamt), Vorsorge durch Lebensversicherung nein. Und ganz ehrlich: wozu auch. Die Lebensversicherung zahlt ja meist an andere, wenn man verstirbt. Und wenn man selbst halt nichts mehr hat, kann man eben nicht mehr für andere vorsorgen.

Zitat (von Jolande):
Und diese Frau hat ihr Leben lang malocht und nie Geld vom Staat gefordert.


Wenn es ihr zugestanden hätte, hätte sie ruhig fordern können.

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