Mutterschaftsgeld bei Arbeitslosgengeld Sperrzeit

20. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
MarielAbel
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mutterschaftsgeld bei Arbeitslosgengeld Sperrzeit

Hallo,
Ich bekomme evtl eine Sperrzeit von 12 Wochen im Alg1 .
Die Zeit fällt in meinen beginnenden Mutterschutz, in dem ich ja eigentlich Mutterschutzgeld erhalten sollte.

* Erhalte ich dann Mutterschaftsgeld obwohl ich kein Arbeitslosengeld erhalte aufgrund der Sperre?
* wenn ja, wie wird das berechnet?

Danke schonmal Für die Hilfe

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 1136x hilfreich)

Hat die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer sich versicherungswidrig verhalten, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben, ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Dauer einer Sperrzeit.

Der Anspruch auf Krankengeld ruht, solange Versicherte Arbeitslosengeld beziehen oder der Anspruch wegen einer Sperrzeit ruht.

Und Mutterschaftsgeld erhalten nur Mitglieder, die bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld haben.

Zu Ausnahmen hiervon sollten Sie sich dringend beraten lassen. Und den Eintritt einer Sperrzeit müssen Sie unbedingt abwenden. Sie sollten auch an Anträge auf Wohngeld oder Hartz4 nachdenken. Dies gilt insbesondere für den Fall einer Reform zu Beginn des nächsten jahres.

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