Mutterschutzgeld-finanzielle Regelung bei auslaufendem Vertrag

16. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
nisuse
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mutterschutzgeld-finanzielle Regelung bei auslaufendem Vertrag

Hallo! ich habe eine Frage bezüglich des Mutterschutzgeldes: mein vertrag läuft am 31.08.2005 aus, der mutterschutz beginnt am 28.8.also liege ich so knapp an der grenze, dass ich noch das mutterschutzgeld bekomme (nach der neuen regelung bekommt man es ja nur noch, wenn zu beginn der mutterschutzfrist ein vertrag bestand). was mache ich aber nun, wenn das kind NACH dem berechneten geburtstermin kommt und somit ja eigentlich die mutterschutzfrist erst später hätte beginnen müssen - worauf ich natürlich keinen einfluß nehmen kann (auf die geburt meine ich). muss ich dann das geld zurückzahlen? ich freu mich über jede hilfreiche antwort,danke

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"nisuse"

-- Editiert von nisuse am 16.05.2005 18:29:30

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

quote:
was mache ich aber nun, wenn das kind NACH dem berechneten geburtstermin kommt und somit ja eigentlich die mutterschutzfrist erst später hätte beginnen müssen - worauf ich natürlich keinen einfluß nehmen kann

Das spielt sowieso keine Rolle. Die Mutterschutzfrist beginnt immer entsprechend des vom Arzt berechneten Termins. Der Anfangstermin wird nicht nachträglich entsprechend des tatsächlichen Geburtstermines geändert.

Sollte das Kind später kommen, verlängert sich die Mutterschutzfrist entsprechend.

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