Nach 2,5 Jahren Elternzeit: ALG1 mit 67% Regelung oder fiktiv?

31. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
shakabenji
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach 2,5 Jahren Elternzeit: ALG1 mit 67% Regelung oder fiktiv?

Liebe Forenmitglieder ;-),

Nehmen wir einmal an ein Vater mit 57 Jahren davor 37 Jahren im gleichen Job pflichtversichert nimmt 2,5 Jahre d.h. genau 2 Jahre 5 Monate und 25 Tage Elternzeit.
Nun würde er danach arbeitslos (Aufhebungsvertrag) und meldet sich sofort im Jobcenter.

Die Anwartschaft ist bis zum 3. Geburtstag des Kindes nach Elternzeit immer erfüllt.

Aber welche Ermessensgrundlage gilt nun hier für das das ALG1?
67% vom vorherigen Nettoeinkommen oder wird es fiktiv nach Ausbildungsstand berechnet?


Und wie ist es nach 3 Jahren Elternzeit?

Für eine fachlich korrekte Antwort wäre ich sehr ergeben.

LG ;-)

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Student
(2794 Beiträge, 919x hilfreich)

Der Bemessungsrahmen für das ALG I umfasst grundsätzlich ein Jahr.

Er wird auf zwei Jahre erweitert, wenn er weniger als 150 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt enthält.

Reicht auch der erweiterte Zeitraum nicht aus, um 150 Tage mit Arbeitsentgelt zusammenzubekommen, ist als Bemessungsentgelt ein fiktives Arbeitsentgelt zugrunde zu legen.

Es dürfte damit meiner Meinung nach immer fiktiv sein, wenn man über 2 Jahre Elternzeit nimmt und keine Einkünfte aus Nebentätigkeit hat.

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