Hi, ich beziehe seit diesem Jahr ALG1 nach Kündigung durch den AG. Nun kam dieser aber wieder auf mich zu, wir haben uns "ausgesprochen" und ich habe das Angebot bekommen, wieder dort arbeiten zu können. Meine Frage: Könnte das der Arbeitsagentur aus irgendeinem Grund sauer aufstoßen? Ich habe Sorge, dass man diesen Stimmungswandel des AG vielleicht erklären müsste (denn ich habe nicht wirklich eine gute/offizielle Erklärung dafür). Oder ist dem Jobcenter das egal - Hauptsache wieder in Lohn und Brot?
Danke für eure Einschätzungen!
Nach ALG1 zurück zur alten Firma - Problem?
9. Juli 2022
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Frage vom 9. Juli 2022 | 13:43
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 9. Juli 2022 | 15:25
Von
Status: Philosoph (13040 Beiträge, 4439x hilfreich)
Zitat:Könnte das der Arbeitsagentur aus irgendeinem Grund sauer aufstoßen?
Ich wüsste keinen Grund, weshalb das so sein sollte.
Zitat:Ich habe Sorge, dass man diesen Stimmungswandel des AG vielleicht erklären müsste
Sollte wider Erwarten tatsächlich nach einer Erklärung für die Wiedereinstellung gefragt werden, erklärst Du halt einfach, dass vergangene Probleme ausgeräumt werden konnten und man sich auf einen Neustart geeinigt hat.
Zitat:Oder ist dem Jobcenter das egal - Hauptsache wieder in Lohn und Brot?
Ich denke, genau so wird es sein.
Übrigens ist das gar nicht so selten wie die meisten vielleicht denken, dass ein Arbeitnehmer bei einem Ex-Arbeitgeber wieder eingestellt wird.
Gruß,
Axel
-- Editiert von AxelK am 09.07.2022 15:27
#2
Antwort vom 9. Juli 2022 | 16:10
Von
Status: Unbeschreiblich (32195 Beiträge, 5658x hilfreich)
Nein. Du kannst der Arbeitsagentur kurz mitteilen, dass du ab Datum xx wieder erwerbstätig wirst.ZitatIch habe Sorge, dass man diesen Stimmungswandel des AG vielleicht erklären müsste :
Dann endet deine ALG1-Zahlung.
Bei ALG1/Arbeitsagentur und bei ALG2/Jobcenter ---> Mitteilung der Arbeitsaufnahme zu Datum xx genügt.ZitatOder ist dem Jobcenter das egal - Hauptsache wieder in Lohn und Brot? :
Wenn später Fragen kommen, dann evtl. nur zu einer Überzahlung/Rückforderung.
Je nachdem, wann du wieder beim AG anfängst.
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