Hallo, ich habe bis Juli 2021 ALGII erhalten. Da ich aber Wohn und Kindergeldzuschlag rückwirkend seid Januar bzw. März bekomme wurde das Geld verrechnet. Jetzt wird aber das Wohngeld mit einer Überbezahlung verrechnet. Somit habe ich auch bis in den August nicht viel mehr als ALGII.
Jetzt habe ich die Nebenkostenabrechung von 600 EUR erhalten.
Meine Frage, muss ich das jetzt ganz zahlen, was ich gar nicht kann oder kann man es dem Jobcenter geben?
Weiß da jemand bescheid?
Gruß Tom
Nach ALGII ende glaich ein Woche später Nebenksotenrechnung - was nun
30. August 2021
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Frage vom 30. August 2021 | 12:16
Von
Status: Schüler (396 Beiträge, 118x hilfreich)
Nach ALGII ende glaich ein Woche später Nebenksotenrechnung - was nun
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#1
Antwort vom 30. August 2021 | 12:32
Von
Status: Unbeschreiblich (32922 Beiträge, 17283x hilfreich)
Meine Frage, muss ich das jetzt ganz zahlen Ja.
kann man es dem Jobcenter geben? Nein.
#2
Antwort vom 30. August 2021 | 13:33
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 926x hilfreich)
ZitatHallo, ich habe bis Juli 2021 ALGII erhalten. :
ZitatJetzt habe ich die Nebenkostenabrechung von 600 EUR erhalten. :
Nein. Kein Leistungsbezug, keine Übernahme der Kosten durch das JC.Zitatkann man es dem Jobcenter geben? :
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 30. August 2021 | 17:43
Von
Status: Philosoph (13043 Beiträge, 4441x hilfreich)
Grundsätzlich stimme ich meinen Vorpostern zu. Wenn im Monat der Fälligkeit der Nachzahlung keine Bedürftigkeit im Sinne des SGB II besteht, beteiligt sich das Jobcenter auch nicht an den Kosten.
Aber:
600 Euro Nachzahlung sind ja schon eine Hausnummer. Allein durch die zu leistende Nachzahlung KANN ggf. im Monat der Fälligkeit Bedürftigkeit eintreten. Das kommt halt darauf an, wieviel
Zitat:Somit habe ich auch bis in den August nicht viel mehr als ALGII.
konkret bedeutet und wann die Nachzahlung fällig ist. Denn - wenn ich das richtig verstehe - ändern sich im September die Einkommensverhältnisse?
Gruß,
Axel
#4
Antwort vom 31. August 2021 | 16:18
Von
Status: Unbeschreiblich (32296 Beiträge, 5678x hilfreich)
Da du nicht mehr Alg2-bedürftig bist, könntest du deinen Vermieter bitten, dass er dir eine Ratenzahlung gewährt. zB 6x 100,-, oder 12 x 50,-.ZitatJetzt habe ich die Nebenkostenabrechung von 600 EUR erhalten. :
Frag ihn doch mal.
Es geht auch hier nicht darum, dass man unbedingt und immer so viel wie den Alg2-Bedarf haben muss.
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