Nach ALGII ende glaich ein Woche später Nebenksotenrechnung - was nun

30. August 2021 Thema abonnieren
 Von 
müllermilch
Status:
Schüler
(396 Beiträge, 118x hilfreich)
Nach ALGII ende glaich ein Woche später Nebenksotenrechnung - was nun

Hallo, ich habe bis Juli 2021 ALGII erhalten. Da ich aber Wohn und Kindergeldzuschlag rückwirkend seid Januar bzw. März bekomme wurde das Geld verrechnet. Jetzt wird aber das Wohngeld mit einer Überbezahlung verrechnet. Somit habe ich auch bis in den August nicht viel mehr als ALGII.
Jetzt habe ich die Nebenkostenabrechung von 600 EUR erhalten.
Meine Frage, muss ich das jetzt ganz zahlen, was ich gar nicht kann oder kann man es dem Jobcenter geben?
Weiß da jemand bescheid?
Gruß Tom

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32922 Beiträge, 17283x hilfreich)

Meine Frage, muss ich das jetzt ganz zahlen Ja.
kann man es dem Jobcenter geben? Nein.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von müllermilch):
Hallo, ich habe bis Juli 2021 ALGII erhalten.
Zitat (von müllermilch):
Jetzt habe ich die Nebenkostenabrechung von 600 EUR erhalten.


Zitat (von müllermilch):
kann man es dem Jobcenter geben?
Nein. Kein Leistungsbezug, keine Übernahme der Kosten durch das JC.

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#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13043 Beiträge, 4441x hilfreich)

Grundsätzlich stimme ich meinen Vorpostern zu. Wenn im Monat der Fälligkeit der Nachzahlung keine Bedürftigkeit im Sinne des SGB II besteht, beteiligt sich das Jobcenter auch nicht an den Kosten.

Aber:

600 Euro Nachzahlung sind ja schon eine Hausnummer. Allein durch die zu leistende Nachzahlung KANN ggf. im Monat der Fälligkeit Bedürftigkeit eintreten. Das kommt halt darauf an, wieviel

Zitat:
Somit habe ich auch bis in den August nicht viel mehr als ALGII.


konkret bedeutet und wann die Nachzahlung fällig ist. Denn - wenn ich das richtig verstehe - ändern sich im September die Einkommensverhältnisse?

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32296 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von müllermilch):
Jetzt habe ich die Nebenkostenabrechung von 600 EUR erhalten.
Da du nicht mehr Alg2-bedürftig bist, könntest du deinen Vermieter bitten, dass er dir eine Ratenzahlung gewährt. zB 6x 100,-, oder 12 x 50,-.
Frag ihn doch mal.

Es geht auch hier nicht darum, dass man unbedingt und immer so viel wie den Alg2-Bedarf haben muss.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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