Nach Elternzeit: ALG I oder ALG II?

9. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
Else-Kling
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 20x hilfreich)
Nach Elternzeit: ALG I oder ALG II?

Hallo liebe Helfenden,

ich werde im Oktober ein Kind bekommen und danach ein Jahr Elterngeld erhalten. In den Job möchte ich aber erst wieder nach 1,5 Jahren (so die Betreuung dann auch gewährleistet ist). Wer ist in diesem halben Jahr für mich zuständig? Die Agentur für Arbeit oder die ARGE?

Dazu muss ich erwähnen, dass ich die letzten 4,5 Jahre durchgehend sozialversicherungspflichtig beschäftigt war.

Und: Sollte die Agentur für Arbeit für mich zuständig sein, von was berechnete sich dann mein Arbeitslosengeld - vom Gehalt aus dem sozialversicherungspflichtigen Job oder vom Elterngeld?

Else Kling

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Schnebi
Status:
Lehrling
(1061 Beiträge, 602x hilfreich)

Da du dich , wie du schreibst in dem halbemn Jahr nach der Elternzeit nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellst, also nicht arbeiten willst, würdest du auch kein ALGI bekommen. Es bleibt also nur ALGII von der ARGE!!

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" Dieser Beitrag ist nur meine persönliche Meinung. Es handelt sich um keine Rechtsberatung!"

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#2
 Von 
Else-Kling
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 20x hilfreich)

Das hatte ich mir (mit der gleichen Begründung) schon gedacht. Schade!

Danke für deine Hilfe Schnebi!

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