Nach Elternzeit selbst kündigen

1. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
Froozen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach Elternzeit selbst kündigen

Hallo,
ich bin als Vater seit 11.2010 in Elternzeit. Meine Elternzeit ist bei meinem Arbeitgeber bis 10.2012 gemeldet. Das Elterngeld sollte eigentlich auf 24 Monate gesplittet ausgezahlt werden. Aufgrund der Rechtslage und eines Fehlers der zuständigen Elterngeldstelle bekomme ich nur bis 6.2012 Elterngeld. Daran ist sicher nicht mehr zu rütteln.
Vor der Elternzeit habe ich in Mainz gearbeitet und meinen Wohnsitz in Bocholt (Entfernung ca- 290 Km). Nach der Elternzeit ist es mir nicht mehr möglich meine Arbeit in Mainz fort zu führen und eine Beschäftigung von Bocholt aus bei meinem Arbeitgeber ist ebenfalls nicht möglich. Darf ich in so einem Fall Kündigen? Kann ich mein Arbeitsverhältnis schon während der Elternzeit beenden? Wie berechnet sich dann das Arbeitslosengeld? Habe ich Ansprüche auf staatliche Leistungen schon ab 7.2012?
Unser Sohn geht ab August 2012 ganztägig in den Kindergarten. Ich bin natürlich bestrebt auch ab August eine neue Tätigkeit in Bocholt und Umgebung aufzunehmen. Es fehlen uns dann aber immer noch für 2 Monate ein Einkommen.

Mir ist bewusst das ich hier eine Menge Fragen stelle und würde mich freuen wenn auch nur die ein oder andere beantwortet werden kann.

Liebe Grüße aus Bocholt
Alex.




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1042x hilfreich)

Wenn du selber kündigst gibt es eine Sperre, das du wegziehst ist kein Grund. Du hättest ja nicht umziehen müssen.

Du kannst ja wieder zur Arbeit ziehen - auch mit Kid.

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#2
 Von 
guest-12311.06.2012 09:58:36
Status:
Praktikant
(571 Beiträge, 281x hilfreich)

Ich nehme mal an, der Wohnsitz war schon vor der Geburt in Bocholt. Da sich der Lebensmittelpunkt dort befindet/befand, gibt es eher keine Sperre, auch wenn Sie selbst kündigen.

Wenn Sie aber erst ab August arbeiten können, könnte es sein, dass Sie kein ALG 1 erhalten, da Sie dem Arbeitsmarkt vorher nicht zur Verfügung stehen.

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#3
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1042x hilfreich)

quote:
Ich nehme mal an, der Wohnsitz war schon vor der Geburt in Bocholt.


Und man ist täglich 290 km gefahren :-(

Spielt aber eh keine Rolle. Wer gar nicht arbeiten kann, weil er Kinder beaufsichtigen muss, bekommt eh kein Geld.



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#4
 Von 
Froozen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, ich bin nicht jeden Tag gefahren. Auch mein Tag hat nur 24 Stunden und bei Arbeitszeiten von bis zu 12 Stunden bleiben nur noch 3 Stunden zum schlafen.

Mein Wohnsitz hatte ich auch schon vor der Geburt in Bocholt und einen Nebenwohnsitz in Wiesbaden. Ich bin vor der Geburt nur am Wochenende zu Hause gewesen.

Dem Arbeitsmarkt stehe ich vollzeit ab August eventuell schon ab Juli zur Verfügung.

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#5
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1042x hilfreich)

Dann solltest du den Nebenwohnsitz wieder aktivieren oder eine andere Lösung suchen.
Jedoch wenn du eh nicht gleich zur Verfügung stehst wird die Sperrfrist und deine Verfügbarkeit ja zusammenpassen.

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