Patient X wurde nach der Reha für arbeitsfähig befunden.
Ab welchem Zeitpunkt ist ein Ausstellen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vom Hausarzt möglich?
Vielen Dank!
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Nach REHA - Wann Krankschreibung?
Bescheid anfechten?
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Hallo!
Können Sie Ihre Frage bitte etwas anders formulieren?
Ich kann leider noch nicht erkennen, worum es Ihnen geht.
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"Wer nichts weiß, muss alles glauben.
(Marie von Ebner-Eschenbach)"
@in.sure.ace: Danke für die schnelle Antwort!
Nach einer absolvierten stationären medizinischen Rehabilitationsmaßnahme wird Patient X als "arbeitsfähig" attestiert.
Dies, obwohl klar ist, dass Patient nicht mehr in derzeigiger Anstellung aus gesundheitlichen Gründen arbeiten kann. Daher auch einen LTA-Antrag gestellt.
Kopien dieses Attestes gehen zum Arbeitgeber sowie zur zuständigen Krankenkasse.
Der Hausarzt von Patient X sagte, dass er Ihn nicht direkt nach der Reha krank schreiben kann (AU).
Gibt es zeitliche Vorgaben, bis wann jemand nicht Arbeitsunfähig schreiben kann (> Wie viele Tage?)?
Danke und Grüße!
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-- Editiert ed4 am 06.09.2012 09:13
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Hallo ed4,
mir ist nicht bekannt, dass es eine Frist bzw. zeitliche Vorgabe gibt, ab wann wieder AU bescheinigt werden kann.
Dies wäre imho auch völlig unsinnig, weil sich ein Gesundheitszustand tatsächlich schnell verändern kann.
Der Hausarzt hat allerdings ein "Problem", wenn der Reha-Entlassungsbericht eine "Arbeitsfähigkeit" bescheinigt, und er diesem nun sofort widersprechen "soll".
Möglicherweise sieht er auch tatsächlich keine ausreichenden Gründe für eine AU.
Auch wenn das jetzt banal klingt:
Der Patient sollte ein offenes Gespräch mit seinem Hausarzt führen. Nur so kann er erfahren, welche Gründe (aus Arztsicht) gegen eine weitere Arbeitsunfähigket sprechen.
Zum Begriff der Arbeitsunfähigkeit, hier eine gute Erläuterung: http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/87248/arbeitsunfaehigkeit-v4.html
Wenn aus Patientensicht demnach eine AU besteht, und der Arzt diese nicht bestätigen möchte, bleibt nur ein Arztwechsel. Aber Vorsicht: Die Krankenkasse und der Arbeitgeber können die eventuell "neue" Arbeitsunfähigkeit anzweifeln, und eine gutachterliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) anfordern. Das Gutachten des MDK wird sich vermutlich an dem Reha-Entlassungsbericht orientieren, wenn der aktuelle Gesundheitszustand nicht zweifelsfrei zur Begründung einer AU ausreicht.
Alles Gute!
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Die Feststellung der Arbeitsfähigkeit bezieht sich doch nur auf die Diagnosen wegen der die Reha erfolgte.
Erleidet der Versicherte z. B. auf der Heimfahrt von der Reha einen Unfall der zur Arbeitsunfähigkeit führt ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sofort möglich.
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quote:
bydgo schreibt:
Die Feststellung der Arbeitsfähigkeit bezieht sich doch nur auf die Diagnosen wegen der die Reha erfolgte
Äh, sorry, nein!
Dort gibt es i.d.R. eine Abschlussuntersuchung, die von Ärzten durchgeführt wird. Dabei wird auch der allgemeine Gesundheitszustand, auch im Hinblick auf die Arbeitsfähigkeit, beurteilt. Es handelt sich ja schließlich hier um eine LTA.
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