Guten Tag ins Forum,
für eine Bekannte (kommt mit dem Internet nicht so klar) möchte ich folgende Frage klären: Die betreffende Person ist Rentnerin mit Altersgrundsicherung und ist von einem Bundesland A in ein anderes Bundesland B gezogen. Bereits in der vorhergehenden Mietwohnung im Bundesland A hat sie Grundsicherung im Alter bekommen. Nun hat sie aus dem alten Mietsverhältnis aufgrund ihrer Sparsamkeit eine Nebenkostennachzahlung von 150 Euro herhalten. Da sie inzwischen ja in einem anderen Bundesland B bzw. einer anderen Stadt wohnt: Muss Sie diese Nachzahlung aus dem alten Mietverhältnis dem aktuellen Grundsicherungsamt melden? Oder tauschen die Ämter diese Infos selbst aus? Meldet sie das erst, wenn die Rückzahlung auf dem Konto ist (kann ja dauern), oder wie geht man da am besten vor?
Danke schonmal
Nach Umzug aus anderen Bundesland: Abrechnung Nebenkostenabrechnung
8. November 2022
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Frage vom 8. November 2022 | 14:22
Von
Status: Beginner (64 Beiträge, 1x hilfreich)
Nach Umzug aus anderen Bundesland: Abrechnung Nebenkostenabrechnung
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#1
Antwort vom 8. November 2022 | 15:16
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 926x hilfreich)
Korrekt. Es gilt das Zuflussprinzip. Meldung hat durch die Bekannte selbst an die aktuell zuständige Stelle für Grundsicherung zu erfolgen.ZitatMeldet sie das erst, wenn die Rückzahlung auf dem Konto ist (kann ja dauern), oder wie geht man da am besten vor? :
#2
Antwort vom 8. November 2022 | 17:39
Von
Status: Unbeschreiblich (32218 Beiträge, 5661x hilfreich)
Ja, sie soll sogar die komplette BK-Abrechnung 2021 dem jetzigen Amt vorlegen.ZitatMuss Sie diese Nachzahlung aus dem alten Mietverhältnis dem aktuellen Grundsicherungsamt melden? :
Sie sollte die BK-Abrechnung jetzt vorlegen.Zitatoder wie geht man da am besten vor? :
Bei verschiedenen Bundesländern wird wohl das frühere Amt selbst eine Rückforderung von 150,- geltend machen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 8. November 2022 | 22:57
Von
Status: Beginner (86 Beiträge, 13x hilfreich)
Zitat:
Bei verschiedenen Bundesländern wird wohl das frühere Amt selbst eine Rückforderung von 150,- geltend machen.
Nein. Das Amt, das im Zeitraum des Zuflusses zuständig ist, ist das richtige.
Nicht das alte Sozialamt. Das hat auch nichts mit verschiedenen Bundesländern zu tun.
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