Ich bin Vermieter eines Hauses. Dieses Haus hatte ich ab 06/22 an eine ukrainische Großfamilie (bestehend aus den Eltern und ihren insgesamt 8 eigenen minderjährigen Kindern) vermietet. Ich schloss mit der Familie einen schriftlichen Mietvertrag und die monatlichen Mietzahlungen (inkl. der Abschläge auf die Nebenkosten) wurden vom Jobcenter auf mein Konto gezahlt.
Die Familie verließ am 07.02.2023 das Haus und kehrte dauerhaft in die Ukraine zurück. Eine schriftliche Kündigung wurde nicht vollzogen; der Auszug wurde im Vorfeld auch nicht avisiert.
Am 07.03.2023 machte ich eine erste Nachforderung aus einer Nebenkostenabrechnung an das Jobcenter auf. Anfang Juli - nach Vorliegen weiterer Abrechnungen div. Dienstleister (Müllabfuhr, Grundbesitzabgaben usw.) - machte ich eine weitere Nachforderung aus der Nebengebührenabrechnung an das Jobcenter auf.
Das Jobcenter lehnt den Ausgleich meiner Nachforderung ab und erklärt, dass die Familie im Zeitpunkt der Fälligkeit der Nachforderung nicht mehr hilfebedürftig gewesen sei.
Ich frage mich nun, ob das Jobcenter das Sozialrecht beugt oder ob das Vorgehen des Jobcenters mit deutschem Recht vereinbar ist.
Nachforderung aus Nebenkostenabrechnung
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?



Seit wann wissen Sie als Vermieter denn, dass die Familie dort nicht mehr lebt?
Seit dem 07.02.2023. An diesem Tage würden mir die Schlüssel übergeben und es wurde abgereist.
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Das JC beugt kein Recht. Was das JC da sagte, ist mit deutschem Recht vereinbar.ZitatIch frage mich nun, ob das Jobcenter das Sozialrecht beugt oder ob das Vorgehen des Jobcenters mit deutschem Recht vereinbar ist. :
Dass das JC die Mietkosten zahlt, bedeutet nicht, dass das JC mit dir als Vermieter irgendeine vertragliche Vereinbarung gehabt hätte.
Die ukr. Familie hat lediglich als Mieter zugestimmt, dass das JC die Mietkosten direkt an dich überweist.
Vermutlich hatte die Familie keine kompetenten *Helfer*, die sich mit den Feinheiten des dt. Mietrechts auskennen---oder die Familie hat schnell selbst entschieden, abzureisen, ohne i-wen zu fragen.
Sorry, du wirst vermutlich auf den NK-Nachzahlungen sitzen bleiben.
Leider bist du nicht der einzige, auch wenn das für dich keinerlei Trost ist.
ZitatDas Jobcenter lehnt den Ausgleich meiner Nachforderung ab und erklärt, dass die Familie im Zeitpunkt der Fälligkeit der Nachforderung nicht mehr hilfebedürftig gewesen sei. :
Dem stimme ich zu.
ZitatDie Familie verließ am 07.02.2023 das Haus und kehrte dauerhaft in die Ukraine zurück. :
Damit endete die Hilfebedürftigkeit wohl spätestens am 07.02.2023.
ZitatAm 07.03.2023 machte ich eine erste Nachforderung aus einer Nebenkostenabrechnung an das Jobcenter auf. Anfang Juli - nach Vorliegen weiterer Abrechnungen div. Dienstleister (Müllabfuhr, Grundbesitzabgaben usw.) - machte ich eine weitere Nachforderung aus der Nebengebührenabrechnung an das Jobcenter auf. :
Das hat recht wenig mit einer ordnungsgemäßen Nebenkostenabrechnung gemäß BGB zu tun. Insofern müsste sich damit gar keiner beschäftigen.
Im übrigen stellt sich die Frage auf welcher Rechtsgrundlage überhaupt man sich an das Amt wendet.
Vertraglichen Vereinbarungen hat man wohl nur mit den Ex-Mietern, nicht aber mit dem Amt.
Das Job-Center teilt u. a. mit, dass im Zeitpunkt der Fälligkeit der Nachforderung aus der Nebenkostenabrechnung keine Hilfebedürftigkeit mehr vorgelegen habe. Deshalb lehnt das Job-Center den Ausgleich der Nachforderung ab.
Die Familie verließ das Haus am 07.02.2022 ohne schriftlich gekündigt zu haben. Das Job-Center hinterlegte auf meinem Konto eine Kaution in Höhe von drei Monatsmieten. Diese Kaution fordert der JC nicht zurück und das JC wird die Kaution - nach fernmündlicher Aussage - nicht zurückfordern.
Die Kaution deckt die vereinbarten Mietzahlungen für die Monate März, April und Mai 2022.
Ist es nicht so, dass das JC durch das Nicht-Zurueckfordern der Kaution zugesteht, dass die Familie mindestens in den Monaten März, April und Mai 2022 hilfebedürftig war?
Nein, das ist nicht so. Selbst, wenn diese 3 Monate noch im Bescheid enthalten waren.ZitatIst es nicht so, dass das JC durch das Nicht-Zurueckfordern der Kaution zugesteht, dass die Familie mindestens in den Monaten März, April und Mai 2022 hilfebedürftig war? :
Du als Vermieter kannst die Kaution für die NK-Nachforderung einsetzen. Das ist ja deine Sicherheit, egal, wer sie geleistet hat.
Für die Jobcenter gibt es mW hinsichtlich der ukrainischen Rückkehrer eine kommunale Sonderregelung zur Verwaltungsvereinfachung. Ist zwar umstritten, wird aber gemacht...
Bedank dich bei deiner Kommune--- denn diese zahlt die meisten Leistungen rund um die Wohnkosten/Kosten der Unterkunft und Heizung.
Den anderen Teil (Regelbedarf für den Lebensunterhalt) zahlt der Bund.
Das JC hat also vermutlich im System ab März 23 (nach deiner 1. NK-Forderung) einen Leistungsstop eingesetzt.
Und die Kommune verzichtet großzügig auf eine centgenaue Rückrechnung zwischen Kaution+NK-Nachzahlung.
Es ist nicht so, dass die Kaution heranzuziehen ist, um die Nachforderung aus der Nebenkostenabrechnung auszugleichen.
Mir liegen Schreiben des JC vor, in denen unmissverständlich zum Ausdruck kommt, dass man die Nachforderung nicht trägt; auch nicht in Höhe eines Teilbetrages.
Mithin dient die Kaution dazu, die Bruttomonatsmieten der Monate März, April und Mai zu zahlen.
Wenn das JC die Bruttomonatsmieten der Monate März, April und Mai durch Nicht-Rueckforderung der Kaution bezahlt, geht doch das JC davon aus, das in diesen Monaten auch Hilfebedürftigkeit vorlag?!
@etze:
Bei all Deiner Argumentation vergisst Du einen ganz entscheidenden Punkt. DU hast keinerlei Vertrags- oder sonstige Rechtsbeziehung zum Jobcenter. DU hast gegenüber dem Jobcenter 0,0 Ansprüche aus dem Mietverhältnis. Das heißt, Du bist nicht berechtigt irgendwelche Forderungen gegenüber dem Jobcenter geltend zu machen und andersrum kann das Jobcenter VON DIR auch keine Rückzahlung der Kaution fordern. Wenn das Jobcenter die Kaution zurückfordern würde, dann von den Leistungsberechtigten, also Deinen ehemaligen Mietern, aber nicht von Dir. Diese Rückforderung wäre auch gänzlich unabhängig davon, ob Du Deinen ehemaligen Mietern die Kaution zurückgezahlt hast oder (berechtigterweise) nicht.
Ich gewinne zunehmend den Eindruck, dass das Jobcenter ohnehin bereits viel zu viel mit Dir kommuniziert. Die Mitteilung leistungsrechtlicher Entscheidungen einschließlich Begründung an den Vermieter verstößt massiv gegen geltende Datenschutzbestimmungen.
Auf die Annahme der Hilfebedürftigkeit kommt es vorliegend darüber hinaus gar nicht mehr an, denn das Jobcenter ist - aufgrund des Wegzuges Deiner ehemalilgen Mieter - schon nicht mehr der örtlich zuständige Leistungsträger. Schon deshalb kann und wird das Jobcenter keine Leistungen mehr für Zeiträume nach dem Auszug erbringen. Das gilt für die laufende Miete ebenso wie für eine Nachforderung aus Nebenkostenabrechnung.
Der leistungsrechtliche Umgang mit Ukraine Flüchtlingen war und ist an der einen oder anderen Stelle - verglichen mit anderen nicht EU-Ausländern - rechtlich höchst fragwürdig. Dazu gehört auch, dass die Kaution bei Rückkehr in die Ukraine nicht zurückgefordert wird. Zu bedenken ist an der Stelle allerdings auch, dass die Durchsetzung einer solchen Rückforderung im Ausland denkbar schwierig wäre und möglicherweise der Erfolg den Aufwand nicht rechtfertigt.
So oder so bleibt es dabei, dass DU als ehemaliger Vermieter keinerlei Ansprüche gegenüber dem Jobcenter hast. Insofern ist jede weitere Diskussion über Hilfebedürftigkeit oder nicht Hilfebedürftigkeit einfach sinnlos.
Am Ende eine Frage: Hast Du eigentlich Deine Wohnung schon wieder neu vermietet und wenn ja, seit wann?
Gruß,
Axel
Doch, für dich als Vermieter ist das jetzt in diesem Fall so.ZitatEs ist nicht so, dass die Kaution heranzuziehen ist, um die Nachforderung aus der Nebenkostenabrechnung auszugleichen. :
Logisch. Deine Abrechnung über 2022 kam ja nach dem 7.2.23.ZitatMir liegen Schreiben des JC vor, in denen unmissverständlich zum Ausdruck kommt, dass man die Nachforderung nicht trägt; :
Dass die Familie nicht gekündigt hat, ist ein Versäumnis dir gegenüber, du kannst sie aber nicht mehr greifen...das ist dein unternehmerisches Risiko.
So, wie hier geschildert, machen die JC das seit geraumer Zeit....und erklären es auch, *** an Datenschutz.
Im übrigen würde ein JC auch so im Falle eines anderen ausländischen Rückkehrers nach XY handeln.
Du als Vermieter hast die Kaution als Mietsicherheit und nutzt sie nun.
Nein, das ist noch immer nicht so.Zitatgeht doch das JC davon aus, das in diesen Monaten auch Hilfebedürftigkeit vorlag?! :
Was willst du denn erreichen? Du hast jetzt 3 NKM (aus dem großen Topf der Steuerzahler) zur Verfügung. Genügt das nicht?
Am Ende eine Frage: Hast Du eigentlich Deine Wohnung schon wieder neu vermietet und wenn ja, seit wann?
Das Haus ist seit Juni vermietet.
Was willst du denn erreichen? Du hast jetzt 3 NKM (aus dem großen Topf der Steuerzahler) zur Verfügung. Genügt das nicht?
Bei der Nachforderung aus der Nebenkostenabrechnung handelt es sich um einen mittleren vierstelligen Betrag (im wesentlichen verursacht durch die gestiegenen Energiekosten).
Das ist für mich sehr viel Geld.
Der mir in Kopie vorliegende letzte Bewilligungsbescheid der Grossfamilie erstreckt sich auf den Zeitraum von 01.01.2023 bis 31.12.2023 und beinhaltet die Kosten für die Miete.
Das Mietverhältnis war im Zeitpunkt der Rückkehr der Familie noch nicht beendet. Das Mietverhältnis dürfte frühestens zum 31.05.2023 beendet worden sein.
ZitatDer mir in Kopie vorliegende letzte Bewilligungsbescheid der Grossfamilie erstreckt sich auf den Zeitraum von 01.01.2023 bis 31.12.2023 und beinhaltet die Kosten für die Miete. :
Das Mietverhältnis war im Zeitpunkt der Rückkehr der Familie noch nicht beendet. Das Mietverhältnis dürfte frühestens zum 31.05.2023 beendet worden sein.
Du hast aber schon verstanden, dass du dem Jobcenter gegenüber keine Ansprüche hast?
Wenn überhaupt, kannst du deinen Schaden nur bei deinen ehemaligen Mietern geltend machen.
Fraglich, ob sich der Versuch lohnt.
Ja, richtig, der vorläufige Bescheid aufgrund des Weiterbewilligungs-Antrages.ZitatDer mir in Kopie vorliegende letzte Bewilligungsbescheid der Grossfamilie erstreckt sich auf den Zeitraum von 01.01.2023 bis 31.12.2023 und beinhaltet die Kosten für die Miete. :
Dieser Bescheid hat mit dem Zeitraum der tatsächlichen Hilfebedürftigkeit oder der W-Kündigungsfrist nichts zu tun.
Daraus wirst du nichts ableiten können.ZitatDas Mietverhältnis war im Zeitpunkt der Rückkehr der Familie noch nicht beendet. :
Genügt die Kaution als Ausgleich nicht, sind der übersteigende Kostenanteil und die unvermieteten Monate dein unternehmerisches Risiko.ZitatDas ist für mich sehr viel Geld. :
Das JC hat nichts damit/mit dir zu tun--- und du nicht mit dem JC.
Das JC hat vermutlich (wie in sehr vielen anderen Rückkehrfällen) hier spätestens im März 23 einen kompl. Leistungsstop gemacht. Die JC schicken danach auch keine Aufhebungs-und Erstattungsbescheide mehr raus.
Die setzen diese Fälle auf --out UKR--.
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