Nachträgliche Einnahmen beim Wohngeld

4. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
Nizidramaniiyt
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachträgliche Einnahmen beim Wohngeld

Hallo,
ich habe eine Frage zum Thema zusätzliche Einnahmen, während (oder nach) dem Bewilligungszeitraums des Wohngeldes.

Ich beziehe seit dem Juli 2022 Wohngeld (210€ je Monat) mit einem Bewilligungszeitraum von 12 Monaten. Ich habe nun einen weiteren Bescheid mit einem Bewilligungszeitraum vom Juli 2023 bis zum September 2023 (219€ je Monat) erhalten. Soweit ist alles in Ordnung.

Ich habe in diesem Zeitraum (Juli 2022 bis September 2023) Krankengeld durch meine Krankenkasse erhalten und habe ein bestehendes Arbeitsverhältnis. Dieses Arbeitsverhältnis habe ich zum 30.09.2023 gekündigt. Ich werde ab dem 01.10.2023 in einem neuen Arbeitsverhältnis anfangen zu arbeiten und dementsprechend kein Krankengeld und kein Wohngeld mehr beziehen.

Aus meinem dann ehemaligen Arbeitsverhältnisses werden ca. 40 Urlaubstage (2022 und 2023) mir ausgezahlt werden. Es werden ca. 2800€ sein. Ich gehe davon aus, dass dieses Geld im September auf meinem Konto eingehen wird.

Meine Frage ist jetzt, wie wird dieses Geld vom Wohngeldamt behandelt und für welche Bewilligungszeiträume?
Was passiert, wenn das Geld erst im Oktober überwiesen wird?

Ich gehe davon aus, wenn es im September überwiesen wird, dass ich für den Bewilligungszeitraum Juli bis September 2023 das Geld ans Wohngeldamt zurück überweisen müsste, richtig?

Ich wäre sehr dankbar, wenn mir wer bei meinen Fragen behilflich sein könnte.

Mit freundlichen Grüßen
Nizidramaniiyt

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30513 Beiträge, 5450x hilfreich)

Zitat (von Nizidramaniiyt):
Ich gehe davon aus, dass dieses Geld im September auf meinem Konto eingehen wird.
Das kannst du zunächst abwarten, ebenso, ob es erst im Oktober zufließt.


Zum Nachlesen:
§27 WoGG und zugehörige Verwaltungsvorschrift

https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__27.html
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_28062017_SWII4.htm

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nizidramaniiyt
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Das kannst du zunächst abwarten, ebenso, ob es erst im Oktober zufließt.


Hallo Anami,
danke für deine Antwort. Ich hätte aber noch mehrere Nachfragen.

Wenn ich von meinem Arbeitgeber diese "einmalige Erhöhung" im September erhalten sollte, müsste ich dies trotzdem regelkonform dem Wohngeldamt melden? Bezogen auf den kurzen BWZ von 3 Monaten wären das dies ja mehr als die 15% erlaubten Mehreinnahmen oder gelten die 15% bei "einmaligen Erhöhungen" nicht?

Ich möchte einfach möglichen Ärger aus dem Weg gehen, unabhängig davon, dass ich vielleicht einen Teil des Wohngeldes zurückzahlen müsste.

Gruß,
Nizidramaniiyt

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30513 Beiträge, 5450x hilfreich)

Zitat (von Nizidramaniiyt):
unabhängig davon, dass ich vielleicht einen Teil des Wohngeldes zurückzahlen müsste.
Dann teile es doch der Wohngeldstelle mit. Dann ist auch kein möglicher Ärger in Sicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tina-Pauli
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 15x hilfreich)

Einmalige Einkommen ist unschädlich für den aktuellen Bewilligungszeitraum und Einnahmen die die nach dem Bewilligungszeitraum eingehen erst recht.

0x Hilfreiche Antwort

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