Hallo,
ich habe eine Frage zum Thema zusätzliche Einnahmen, während (oder nach) dem Bewilligungszeitraums des Wohngeldes.
Ich beziehe seit dem Juli 2022 Wohngeld (210€ je Monat) mit einem Bewilligungszeitraum von 12 Monaten. Ich habe nun einen weiteren Bescheid mit einem Bewilligungszeitraum vom Juli 2023 bis zum September 2023 (219€ je Monat) erhalten. Soweit ist alles in Ordnung.
Ich habe in diesem Zeitraum (Juli 2022 bis September 2023) Krankengeld durch meine Krankenkasse erhalten und habe ein bestehendes Arbeitsverhältnis. Dieses Arbeitsverhältnis habe ich zum 30.09.2023 gekündigt. Ich werde ab dem 01.10.2023 in einem neuen Arbeitsverhältnis anfangen zu arbeiten und dementsprechend kein Krankengeld und kein Wohngeld mehr beziehen.
Aus meinem dann ehemaligen Arbeitsverhältnisses werden ca. 40 Urlaubstage (2022 und 2023) mir ausgezahlt werden. Es werden ca. 2800€ sein. Ich gehe davon aus, dass dieses Geld im September auf meinem Konto eingehen wird.
Meine Frage ist jetzt, wie wird dieses Geld vom Wohngeldamt behandelt und für welche Bewilligungszeiträume?
Was passiert, wenn das Geld erst im Oktober überwiesen wird?
Ich gehe davon aus, wenn es im September überwiesen wird, dass ich für den Bewilligungszeitraum Juli bis September 2023 das Geld ans Wohngeldamt zurück überweisen müsste, richtig?
Ich wäre sehr dankbar, wenn mir wer bei meinen Fragen behilflich sein könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Nizidramaniiyt
Nachträgliche Einnahmen beim Wohngeld
4. August 2023
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Frage vom 4. August 2023 | 19:18
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachträgliche Einnahmen beim Wohngeld
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#1
Antwort vom 5. August 2023 | 14:10
Von
Status: Unbeschreiblich (30513 Beiträge, 5450x hilfreich)
Das kannst du zunächst abwarten, ebenso, ob es erst im Oktober zufließt.ZitatIch gehe davon aus, dass dieses Geld im September auf meinem Konto eingehen wird. :
Zum Nachlesen:
§27 WoGG und zugehörige Verwaltungsvorschrift
https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__27.html
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_28062017_SWII4.htm
#2
Antwort vom 5. August 2023 | 15:33
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDas kannst du zunächst abwarten, ebenso, ob es erst im Oktober zufließt. :
Hallo Anami,
danke für deine Antwort. Ich hätte aber noch mehrere Nachfragen.
Wenn ich von meinem Arbeitgeber diese "einmalige Erhöhung" im September erhalten sollte, müsste ich dies trotzdem regelkonform dem Wohngeldamt melden? Bezogen auf den kurzen BWZ von 3 Monaten wären das dies ja mehr als die 15% erlaubten Mehreinnahmen oder gelten die 15% bei "einmaligen Erhöhungen" nicht?
Ich möchte einfach möglichen Ärger aus dem Weg gehen, unabhängig davon, dass ich vielleicht einen Teil des Wohngeldes zurückzahlen müsste.
Gruß,
Nizidramaniiyt
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#3
Antwort vom 5. August 2023 | 20:34
Von
Status: Unbeschreiblich (30513 Beiträge, 5450x hilfreich)
Dann teile es doch der Wohngeldstelle mit. Dann ist auch kein möglicher Ärger in Sicht.Zitatunabhängig davon, dass ich vielleicht einen Teil des Wohngeldes zurückzahlen müsste. :
#4
Antwort vom 6. August 2023 | 12:09
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 15x hilfreich)
Einmalige Einkommen ist unschädlich für den aktuellen Bewilligungszeitraum und Einnahmen die die nach dem Bewilligungszeitraum eingehen erst recht.
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